Synodaler Prozess – Äussern Sie sich !

In der gesamten Kirche findet ein synodaler Konsultationsprozess statt. Das bedeutet, dass wir gemeinsam den Heiligen Geist bitten, uns zu erneuern, mit unserer Teilnahme, was immer mit einer Zeit des Gebets beginnt. Dieser Prozess beginnt mit einer lokalen Phase : jede Gemeinschaft wird mit einbezogen, in den Seelsorgeeinheiten, Ordensgemeinschaften, Bewegungen usw.… Gerade diejenigen, die von einem solchen Prozess nichts erwarten, sollten die Gelegenheit dazu nutzen, sich zu äussern. Wir erwarten Ihre Antworten bis zum 15. Februar, und in einem Hirtenbrief, der am 27. März erscheinen wird, werde ich Ihnen erste Rückmeldungen dazu geben. Der Flyer, den Sie hinten in Ihrer Kirche finden, kann Ihnen bei der Suche nach praktischen Informationen behilflich sein.

 

 

Freiburg, den 27. Januar 2022

+ Charles Morerod

(PDF-Version der Mitteilung)

COVID-19: Erhebung von Kontaktdaten wird aufgehoben

Im Anschluss an die Pressekonferenz des Bundesrates vom 19. Januar 2022 über die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie weist die diözesane Zelle Covid-19 auf einige neue Anpassungen hin, die in unseren kirchlichen Aktivitäten ab heute gelten, darunter die Aufhebung der Erhebung von Kontaktdaten.

Erhebung von Kontaktdaten wird aufgehoben

Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird angesichts der bereits am 12. Januar beschlossenen eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben. Diese Pflicht galt noch bei bestimmten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. religiöse Zeremonien, Chorproben usw.).

Homeoffice

Die Homeoffice-Pflicht wird, (wie in unserer vorherigen Mitteilung angekündigt), bis Ende Februar (statt bis Ende März) aufrechterhalten.

Trotz dieser Erleichterungen rufen wir Sie weiterhin dazu auf, solidarisch und verantwortungsvoll zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen, insbesondere durch die strikte Einhaltung der geltenden Gesundheitsmassnahmen: Maskenpflicht, Desinfektion der Hände, Belüftung der Räume und Einhaltung von Mindestabstand, soweit dies möglich ist.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass alle anderen Massnahmen und Bestimmungen weiterhin gelten und dass Sie weitere Informationen erhalten werden, falls die kantonalen Behörden andere Vorkehrungen treffen oder beschliessen, den Status quo beizubehalten.

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

(PDF-Version)

Mit Staatssekretär Kardinal Pietro Parolin zum Hl. Bruder Klaus

Am 7. November, Vortag der offiziellen 100-Jahr-Feier der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl hiessen die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz Staatssekretär Kardinal Pietro Parolin in Flüeli-Ranft (OW) herzlich willkommen.

Pressemitteilung der Schweizer Bischofskonferenz

Bildergalerie (Copyright: © SBK)

Synodaler Prozess – Diözesane Phase

Bischofssynode : "Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Mission"

Wir sind zu einem synodalen Prozess eingeladen, d.h. zu einem gemeinsamen Weg (denn Synode bedeutet gemeinsamer Weg). Dieser Prozess umfasst die Kirche weltweit, mit einer römischen Phase (Bischofssynode 2023), und wir treten jetzt in eine erste Phase ein, die jede Diözese betrifft.

Den Weg beschreiten impliziert eine Bewegung: Wir gehen nicht davon aus, dass jetzt alles perfekt ist und wir nur weiterzumachen brauchen. Seit Beginn seines Pontifikats sagt uns der Papst, dass der tödlichste pastorale Grundsatz lautet: “Wir haben es immer so gemacht”. Gewiss geht es nicht darum, den Glauben neu zu erfinden, als ob ein Engel kommen und uns ein anderes Evangelium bringen könnte als das, das wir empfangen haben (vgl. Galater 1,8). Es ist dieselbe Kirche Jesu Christi, die auf dem Weg voranschreitet, indem sie den Heiligen Geist bittet, sie zu erleuchten.

Gemeinsam gehen: mit wem? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen, indem wir uns an das Wesentliche erinnern: Wir sind Christen – von Christus – also beschreiten wir den Weg vor allem mit Christus. Wir tun dies im Licht des Heiligen Geistes, der in unseren Herzen “Abba, Vater” ruft (vgl. Galater 4,6) und ohne den wir nicht sagen könnten, dass Christus der Herr ist (vgl. 1 Korinther 12,3). Der Weg beginnt und geht weiter mit dem Gebet und der Lektüre des Wortes Gottes. Wir tun dies gemeinsam, indem wir einander zuhören und die impliziten und expliziten Probleme unserer Gesellschaft erkennen, mit einer besonderen Aufmerksamkeit für diejenigen, welche das Gefühl haben, nichts von uns bekommen zu können.

Das unmittelbare Ziel dieses Prozesses ist die Synodalität. Ich werde gefragt, ob wir uns damit nicht selber in den Mittelpunkt stellen. Nicht wirklich, aber auch. Es geht darum zu erkennen, was die Kirche ist: Macht uns unsere Taufe zu aktiven Gliedern in der Weitergabe der “Gabe Gottes” (Johannes 4,10)? Neue Fragen haben es der Kirche immer ermöglicht, ihren Glauben und ihre Hoffnung zu verdeutlichen. Wir befinden uns in einer Zeit der Umbrüche und der Ungewissheiten, in der sich junge Menschen fragen, ob sie eine Zukunft haben: Wie können wir ihnen unsere Hoffnung und die Freude der Frohen Botschaft vermitteln? Dies geschieht zu einer Zeit, in der wir mit unseren eigenen internen Problemen konfrontiert sind, einschließlich großer Skandale, bei denen Führungskräfte – wie ich – nicht wissen, wie sie sie mit Wahrheit, Einfühlungsvermögen und Effektivität (in Bezug auf die Beseitigung ihrer Ursachen) angehen sollen.

Der vom Papst gewünschte Prozess beginnt am 17. Oktober 2021 mit einer diözesanen Phase. Diese Phase wird kurz sein, aber sie ist damit nicht zu Ende. Ich lade daher die Seelsorgeeinheiten, die Ordensgemeinschaften (innerhalb derselben oder innerhalb der Seelsorgeeinheiten), die kirchlichen Bewegungen und Dienste (Spezialseelsorge…) ein, in diesen Prozess des Zuhörens und der Unterscheidung einzutreten, gemäß den Hinweisen in dem diesem Schreiben beigefügten Dokument. Diese Konsultation wird in einer an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Form erfolgen.

Danke dem Heiligen Geist, dass er uns zusammenführt und leitet, und Ihnen, dass Sie gemeinsam auf ihn und aufeinander hören. Dieser weltweite Prozess ist auch ein lokaler: Wir sind auf unsere gegenseitige Unterstützung angewiesen, also danke!

+ Charles Morerod

Beilage erwähnt

(PDF-Version der Mitteilung)

Synode 2023

Synodaler Prozess

Verfolgen Sie die Nachrichten auf der Website kath.ch

Beitrag des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg zur universellen synodalen Konsultation

Mehr als 3000 Personen, mehrheitlich in Gruppen, nahmen an dieser synodalen Reflexion teil, zu der Papst Franziskus in den Diözesen auf der ganzen Welt aufgerufen hatte.

Synodale Konsultationsphase : Die Sammlung von Rückmeldungen ist zu Ende… sie bleibt jedoch weiterhin möglich !

In der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg endete am 15. Februar der Sammelprozess für die synodale Konsultation. Die gesammelten Antworten werden vom diözesanen Synodalteam zusammengefasst und dann an die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) weitergeleitet, welche sie anschliessend nach Rom weiterleitet. Wie schon erklärt, stellt eine Überschreitung dieser Frist kein Problem dar. Gruppen und Einzelpersonen, die ihre Stellungnahmen nicht bis zur offiziellen Frist abgeben konnten, werden gebeten, ihre Überlegungen fortzusetzen und ihre Antworten über die gleichen Kanäle einzusenden (siehe unten). Mitteilung

Die Ergebnisse der Konsultation wurden unseren Bischöfen am Freitag, den 4. März, in Lausanne überreicht.

DANKE an alle für ihre Beiträge!

Gebrauchsanweisung für einen einfachen und konkreten synodalen Prozess: 

  1. Versammeln Sie sich in einer Gruppe von Menschen (getaufte, ungetaufte, gläubige, kirchenferne) an einem Ort, an dem sich alle wohl fühlen und teilnehmen können. Zum Beispiel zu einer Mahlzeit / einem Aperitif. 
  2. Mit Hilfe der 10 hier auf den S. 20-22 aufgeführten Punkte (die deutschsprachige Fassung des Dokumentes ist auf der Internetseite des Vatikans verfügbar) beginnen Sie die Diskussion über ein, zwei oder alle der vorgeschlagenen Themen. Sie können mit einer Debatte im Plenum oder mit einer meditativen Lesung aus der Bibel beginnen, z. B. rund um das Kapitel 10 der Apostel- oder der Emmausgeschichte.
  3. Fassen Sie Ihre Antworten in drei Schlüsselsätzen zusammen (insgesamt oder nach Themen geordnet) und senden Sie diese über das Online-Formular ein

Für eine synodale Kirche: Konsultationsprozess

Wohin sollen die Antworten geschickt werden?

Um Ihre Antworten auf die von unserem Papst initiierte Konsultation zu sammeln, hat das Diözesansynodalteam einen Fragebogen erstellt, in welchem Sie sowohl direkt auf Fragen antworten, als auch die entstandenen Überlegungen aus Ihren jeweiligen Gruppen eintragen können.*

Wer liest Ihre Beiträge?

Das Diözesansynodalteam hat dreizehn Personen aus der gesamten Diözese (Laien, Priester, Ordensleute) ernannt, um alle Ihre Antworten zu lesen und die wichtigsten Punkte herauszuarbeiten. Diese gelangen anschliessend an unseren Bischof Charles Morerod, der auf dieser Grundlage seinen Beitrag für die Schweizer Bischofskonferenz vorbereiten wird.

Wie lange ist die Frist?

Wir erwarten Ihre Antworten bis zum 15. Februar 2022.

Wie geht es weiter?

Ihre Beiträge werden auch von mehreren Instanzen und Arbeitsgruppen aufgegriffen und vertieft, um Gemeinschaft, Teilhabe und Mission zu fördern.

Wir zählen auf Sie, um den gemeinsamen Weg fortzusetzen, der jedem und jeder in den nächsten Monaten an seinem/ihrem Wohnort offen steht.

Wir danken Ihnen für Ihre Teilnahme!

Das Diözesansynodalteam

 

*Alternativ können Antworten an synode@kath-fr.ch gesendet werden. Mit den Angaben zu Ihrem:

  • Geschlecht (männlich, weiblich, andere)
  • Alter
  • Konfession
  • Sprache
  • ob Sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht.

Ressourcen in den verschiedenen Bistumsregionen

Auf den Internetseiten unserer Bistumsregionen entdecken Sie zahlreiche Ressourcen, wie einen “Werkzeugkasten” der Synodalität, um den synodalen Prozess besser zu verstehen und ihn umzusetzen.

Bistumsregionen :

Jassmatch: das Bistum unterliegt dem Staatsrat

Am Freitagabend, den 1. Oktober, besiegte der Staatsrat, mit Unterstützung des Bundespräsidenten Herrn Guy Parmelin, beim Jassen das Bistum Freiburg mit einem Punktestad von 6 zu 3.

Obwohl in den eigenen vier Wänden, musste sich die Mannschaft des Bistums1, unter anderem repräsentiert von Bischof Morerod und seines Weihbischofs Mgr de Raemy – gegenüber der Mannschaft des Staatsrates2 – repräsentiert vom Bundespräsidenten Herrn Guy Parmelin, vom Freiburger Staatsratspräsidenten Herrn Jean-François Steiert und dem Staatsrat Herrn Georges Godel, leider geschlagen geben.

Als Preis erhielten die Gewinner die zwei frisch gebrauten «Bischofsbiere»: Jeanne Dark und Etole des Neiges (wovon ein Teil des Erlöses für karikative Zwecke bestimmt ist).

Diese spielerische Begegnung, die 2014 auf Initiative von Bischof Charles Morerod ins Leben gerufen wurde, soll an den 400. Jahrestag eines Abkommens zwischen der Freiburger Regierung und dem damaligen Bischof erinnern. Diese Vereinbarung ermöglichte es dem letzteren, sich in Freiburg niederzulassen. Es ist auch eine Gelegenheit, die guten Beziehungen zwischen den beiden zivilen und religiösen Behörden hervorzuheben.

Kommunikationsstelle der Diözese

Beilage:

1 Zusammensetzung der Mannschaft des Bistums:

  • Mgr Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
  • Mgr Alain de Raemy, Weihbischof
  • Mgr Bernard Sonney, Generalvikar
  • Herr Xavier Hemmer, Generalsekretär
  • Herr Jean-Baptiste Henry de Diesbach, Präsident des Verwaltungsrats der Diözese und Koch für diesen Abend
  • Patrick Mayor, Verwaltungskoordinator ad Interim
  • Herr David Chollet, Adjunkt des Kanzlers
  • Frau Aurelia Pellizzari, Sekretärin von Mgr Morerod ad Interim
  • Frau Laure-Christine Grandjean, Kommunikationsverantwortliche

2Zusammensetzung der Mannschaft des Staatsrates:

  • Herr Guy Parmelin, Bundespräsident, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
  • Herr Jean-François Steiert, Staatsratspräsident, Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor
  • Herr Georges Godel, Staatsrat, Finanzdirektor
  • Frau Danielle Gagnaux-Morel, Staatskanzlerin
  • Laurent Yerly, Staatsschatzverwalter
  • Laurent Bernet, Fachberater des Präsidenten
  • Herr Olivier Kämpfen, Generalsekretär, Sicherheits- und Justizdirektion
  • André Magnin, Kantonsingenieur, Vorsteher des Tiefbauamtes

(PDF-Version der Mitteilung)

Dorothée Thévenaz Gygax

Ernennung zur Beauftragten für Ökologie

Mgr Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hat Frau Dorothée Thévenaz Gygax, zur Zeit Leiterin des Sektors Sensibilisierung und Kooperationen bei Fastenopfer, zur bischöflichen Beauftragten für Ökologie ernannt. Frau Thévenaz Gygax wird verantwortlich sein für die Thematik der Ökologie auf Diözesanebene. Sie wird ihr Mandat heute Abend um 18.15 Uhr in der Kirche Saint-François d’Assise in Renens entgegennehmen. Diese Ernennung folgt auf eine Reihe von Ernennungen anderer bischöflichen Beauftragten.

Die Situation der Umwelt und die Art und Weise, wie wir mit dem Rest der Natur umgehen, ist besorgniserregend. Die Enzyklika Laudato Si’ von Papst Franziskus hat die spirituelle und soziale Dimension dieses wichtigen Themas aufgezeigt. Aus diesem Grund hat Bischof Morerod beschlossen, in der Person von Frau Dorothée Thévenaz Gygax, jemanden zu ernennen, der in der Diözese für die ökologische Frage zuständig ist. Ihre Aufgabe wird darin bestehen, die Aktivitäten und Überlegungen zur Ökologie innerhalb der Diözese zu koordinieren, und zwar in Verbindung mit einer noch zu bildenden Gruppe von Personen sowie mit externen Einrichtungen.

Einige Worte zu Dorothée Thévenaz Gygax

Frau Dorothée Thévenaz Gygax ist Mutter von zwei Jungen, wohnt in La Tour-de-Peilz und arbeitet seit mehr als 17 Jahren für Fastenopfer in Lausanne. Ihre Kindheit verbrachte sie in Attalens im Vivisbachbezirk, bevor sie das Kollegium in Bulle besuchte und ein Masterstudium in Ethnologie, Sozial- und Kognitionspsychologie, sowie Geografie an der Universität Neuenburg absolvierte. 2016 schloss sie ihre Ausbildung als Erwachsenenbildnerin mit dem eidgenössischen Fachausweis ab Die Studien, die Themenbereiche bei Fastenopfer und die damit verbundenen Besuche mit Partnerorganisationen des Südens sowie ihr Engagement bei Laboratoire de transition intérieure brachten sie dazu über ihre Beziehung zum Leben und die Verbindung zwischen sozialer Gerechtigkeit und Klimagerechtigkeit nachzudenken Sie engagiert sich ebenfalls für das Projekt Conversations carbone, das sich an alle richtet, die Fortschritte auf dem Weg zu einem kohlenstoffärmeren Lebensstil machen wollen, und ist auch Mitglied des Ausschusses der Nationalen Kommission für Justitia et Pax.

Bischöfliche Beauftragte

Die Ernennung von Frau Thévenaz Gygax folgt auf eine Reihe von Ernennungen von «bischöflichen Beauftragten», die eine bessere Synergie innerhalb der Diözese zum Ziel haben. Es handelt sich dabei, sowohl territorial als auch thematisch, um die folgenden Beauftragten:

  • Für die Bistumsregion Waadt: Herr Michel Racloz
  • Für die französischsprachige Bistumsregion von Freiburg: Frau Céline Ruffieux
  • Für die Bistumsregion Deutschfreiburg: Frau Marianne Pohl-Henzen
  • Für die Bistumsregion Neuenburg: Herr Romuald Babey
  • Für das geweihte Leben: Sr Marie-Emmanuel Minot
  • Für die Berufungspastoral und die Ausbildung der Seminaristen: Abbé Nicolas Glasson

Weitere Ernennungen sind für die kommenden Monate vorgesehen.

Kommunikationsstelle der Diözese

(PDF-Version der Mitteilung)

Beilagen:

Nähere Hinweise zur Anwendung des COVID-Zertifikates (Fortsetzung)

Im Anschluss an die Neuerungen der Gesundheitsrichtlinien der Schweizer Bischofskonferenz (CES) vom 23. September und als Antwort auf verschiedene Fragen, die wir bezüglich der neuen Bundesbestimmungen zum Covid-Zertifikat erhalten haben, möchten wir einige Details klarstellen oder in Erinnerung rufen. Die Schweizer Bischofskonferenz weist erneut darauf hin, dass bei allen religiösen Feiern, für die ein Covid-Zertifikat erforderlich ist, auch Priester und andere an der Liturgie beteiligten Personen ein gültiges Covid-Zertifikat vorlegen müssen.

 

Religiöse Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 50 Personen

Der Zutritt ist allen Personen erlaubt, nicht nur denen mit gültigem COVID-Zertifikat.

Es gelten folgende Massnahmen für alle anwesenden Personen (einschliesslich der Personen, die im Besitze eines gültigen COVID-Zertifikats sind): Handdesinfektion, Kontakt-Tracing, Maskenpflicht, Mindestabstand von 1,5 m, 2/3 der Kapazität der Räumlichkeiten und Belüftung der Räumlichkeiten.

Wir erinnern Sie daran, dass die Zelebranten und alle anderen an der Feier beteiligten Personen sowie Kinder jeden Alters zu den 50 Personen zählen.

Religiöse Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 50 Personen

Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen im Besitz eines gültigen Covid-Zertifikats sein. Zelebranten und alle anderen an der Feier beteiligten Personen müssen ebenfalls ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen (das also eine Impfung, einen gültigen Test oder eine Heilung von Covid innerhalb der letzten 6 Monate bescheinigt). Diese Entscheidung, die wir bereits in unseren FAQ mitgeteilt haben, wurde uns von der Schweizer Bischofskonferenz in Erinnerung gerufen.[1]

Die geltenden Massnahmen sind: Überprüfung des COVID-Zertifikats, Handdesinfektion, Belüftung der Räumlichkeiten. 

Die anderen Massnahmen wie Maskenpflicht, Mindestabstand sowie das Kontakt-Tracing, fallen hier weg.

Für die Kontrolle und Einhaltung der Regeln ist der Pfarreirat, in Absprache mit dem Seelsorgeteam, zuständig.

Andere Veranstaltungen ohne Zertifikat mit bis zu 50 Personen

Ausser bei Messfeiern wird die Grenze auf bis zu 50 Personen ohne Covid-Zertifikat auch für Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen usw., die auf Einladung erfolgen, erhöht, sowie bei anderen kirchlichen Veranstaltungen wie religiöse Weiterbildungstage oder geistige Einkehrtage usw., bei denen «der thematische Schwerpunkt der Aktivität in der Beziehung des Menschen zum Göttlichen beziehungsweise zum Transzendenten liegt […] und dieser Aspekt gegenüber anderen Inhalten und Aspekten (Bildung, Sport, Entspannung, Persönlichkeits- entwicklung) klar überwiegt.» (vgl. ab dem 13.9.2021 zu beachtende Regeln für den Gottesdienst und kirchliche Veranstaltungen, SBK S.4).

Nur im Kanton Freiburg gelten Pfarreiversammlungen als politische Veranstaltung, weshalb hier bis zu 50 Personen ohne Zertifikat teilnehmen können.

Versammlungen / Treffen mit mehr als 30 Personen, in Innenräumen, mit Covid-Zertifikat

Für alle anderen kirchlichen Veranstaltungen (z.B. Pfarreiversammlungen, aber nur in den Kantonen VD, NE und GE) mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen müssen Teilnehmer über 16 Jahre ein Covid-Zertifikat vorlegen. Es ist Aufgabe des Veranstalters, die Gültigkeit des Zertifikats zu überprüfen. Verpflegung ist erlaubt.

Versammlungen / Treffen mit weniger als 30 Personen, in Innenräumen, ohne Covid-Zertifikat

Es gelten folgende Massnahmen: Maskenpflicht, Handdesinfektion, 2/3 der Kapazität des Veranstaltungsortes und Kontact-Tracing. Verpflegung ist nur möglich, wenn Plätze zugewiesen sind.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

 

[1]  Religiöse Feiern werden als /Veranstaltungen/Ereignisse betrachtet. In diesem Sinne sind sie kein «Arbeitsort», sondern ein «Veranstaltungsort”». Für den Zelebranten – und alle anderen Beteiligten – gelten die Regeln, die für eine öffentliche Veranstaltung mit Unterstützung gelten. (E-Mail des BAG an die SBK vom 23.09.2021)

 

(PDF-Version)

 

« Soirée mousse » im Ordinariat des Bistums

Am Freitag, den 24. September, ab 17.30 Uhr, wird Mgr Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, im bischöflichen Ordinariat in Freiburg den siebten und zugleich doppelten Jahrgang des Bischofsbiers einweihen: «Étole des neiges» und «Jeanne Dark». Dieser Abend mit Verkostung und Verkauf steht allen gegen Vorlage des Covid-Zertifikats offen. Ein Teil des Gewinns wird zwei gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommen.

Nachdem es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, im Frühjahr 2020 und 2021 zur üblichen Einweihung des «Bischofsbieres» einzuladen, lädt Mgr Morerod nun diesen Herbst, am Freitag, den 24. September, zur Verkostung der Biere «Étole des neiges» und «Jeanne Dark» ein. Diese zwei Biere, das erste Juicy IPA und das folgende Coffee stout, sind die Nachfolger der sechs anderen «Bischofsbiere» seit 2015.

Die beiden Biere, die in Marin im Kanton Neuenburg gebraut werden, werden zu Gunsten von zwei Wohltätigkeitsorganisationen verkauft. Einerseits dem Verein Le pèlerin des rues, welche Menschen in prekären Lebenssituationen im Kanton Neuenburg unterstützt, andererseits die Stiftung Holy Trinity Open House, die sich für Strassenkinder auf den Philippinen, in Zamboanga City, einsetzt. Jedes dieser Projekte wird während des offiziellen Teils um 18:00 Uhr kurz vorgestellt.

Das Bischofsbier wird an diesem Abend vom Bistum über die Firma Coussicou SA verkauft, und anschliessend, ab dem 27. September, im bischöflichen Ordinariat (Rue de Lausanne 86 in Freiburg) erhältlich sein.

Das Prinzip des Bischofsbiers besteht darin, jedes Jahr einen neuen limitierten Jahrgang zu produzieren, dessen Verkaufserlös gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommt.

Kommunikationsstelle der Diözese

Links:

 

(PDF-Version der Mitteilung)

Précisions liées à l’utilisation du certificat Covid dès le 13.09.2021

Suite à notre communication du 9 septembre et à la parution du nouveau plan cadre sanitaire de la Conférence des évêques suisses (CES) le 10 septembre, nous vous indiquons les derniers changements liés aux nouvelles mesures sanitaires, qui entrent en vigueur lundi 13 septembre. Le résumé élaboré ci-dessous est général, nous vous invitons dès lors à consulter notre foire aux questions afin d’obtenir les précisions nécessaires sur chaque sujet.

Célébrations religieuses

  • plus de 50 personnes, en intérieur, avec certificat Covid :

Pour les manifestations religieuses (dont les funérailles, mariages, baptêmes, etc.) qui, en intérieur, dépassent 50 personnes, il est exigé un certificat Covid aux participants de plus de 16 ans, du 13 septembre 2021 au 24 janvier 2022. « S’agissant des droits fondamentaux concernés (en particulier la liberté de conscience et de croyance), l’extension de la nécessité de présenter un certificat est à classer comme mesure proportionnée au regard du nombre d’hospitalisations actuellement en forte hausse. »[1] Il incombe à l’organisateur de vérifier la validité des certificats.

  • jusqu’à 50 personnes, en intérieur, sans certificat Covid :

Les mesures s’appliquent avec port du masque, désinfection des mains, 2/3 de la capacité du lieu, et collecte des données. Sont compris dans les 50 personnes tous les enfants et les intervenants (prêtre, sacristain, servant de messe, organiste, etc.). Nous rappelons que même les détenteurs du certificat Covid doivent porter le masque.

  • Recommandations

Dès lors, tout en voyant bien la grande difficulté que cela peut présenter à certains endroits, nous insistons pour que les deux options (célébrations avec et célébrations sans certificat) soient présentes dans chaque Unité pastorale. Nous recommandons aux paroisses d’indiquer dans leur bulletin, dans la presse (page horaire des messes), sur theodia, etc. les célébrations qui sont accessibles avec un certificat et celles qui ne le sont pas. Nous rappelons également que lors d’une célébration religieuse, il n’est pas possible de ne pas exiger le certificat sanitaire aux 50 premiers.ères participant.e.s puis de l’exiger auprès des suivant.e.s, dès la 51e personne. (Cf. FAQ : Peut-on ne pas exiger le certificat sanitaire auprès des 50 premiers participants puis l’exiger auprès des suivants ?)

Rencontres et réunions dans le cadre de l’Eglise

  • plus de 30 personnes, en intérieur, avec certificat Covid :

Pour toutes les autres manifestations liées à l’Eglise (rencontres pastorales, réunions, etc.) qui rassemblent plus de 30 personnes en intérieur, il est requis que les participants de plus de 16 ans présentent un certificat Covid. Il incombe à l’organisateur de vérifier la validité des certificats.

  • jusqu’à 30 personnes, en intérieur, sans certificat Covid :

Les mesures s’appliquent avec port du masque, désinfection des mains, 2/3 de la capacité du lieu, et collecte des données. Pour toute collation, il est possible d’enlever le masque pour autant qu’on soit assis.

Contrôle des certificats sanitaires

Nous sommes conscients de la difficulté d’instaurer de tels dispositifs, tant le contrôle de certificat Covid que la récolte de données et respect du nombre de personnes aux célébrations et manifestations non soumises au certificat Covid. L’application pour contrôler les certificats Covid est « COVID Certificate Check ». Vous trouvez des indications pratiques dans notre foire aux questions ainsi que notamment sur Contrôle du certificat COVID : questions fréquentes.

Nous vous exprimons toute notre reconnaissance pour cet exigeant travail de prévention contre le Covid.

N’hésitez pas à consulter notre foire aux questions ou à contacter notre Cellule diocésaine :

  • Vaud : Michel Racloz : 021 613 23 41
  • Genève : Silvana Bassetti, Mercedes Lopez : 022 319 43 37
  • Fribourg (français) : Véronique Benz, João Carita : 026 426 34 13
  • Fribourg (allemand) : Marianne Pohl-Henzen : 026 426 34 15
  • Neuchâtel : Julia Moreno : 032 720 05 61

La Cellule diocésaine Covid

[1] Rapport explicatif concernant l’ordonnance COVID-19 en situation particulière du 23 juin 2021 (RS 810.101.26), modification du 8 septembre 2021

(Version PDF de la communication)