Über den Ablass

Das Heilige Jahr ist eine Gelegenheit, Ablässe zu erlangen. Worum handelt es sich also? Ich nehme einen Vergleich: Wenn ich das Haus von jemandem abbrenne, kann er mir das verzeihen, aber noch muss das Haus wieder aufgebaut werden. Andere können mir bei dieser Aufgabe helfen. Nun hilft uns Gott, indem er berücksichtigt, wer wir sind. Unsere Handlungen, ob positiv oder negativ, wirken sich auf andere aus. Positive Auswirkungen können negative Auswirkungen ausgleichen, auch im spirituellen Bereich. Natürlich braucht Christus uns nicht, um uns zu retten, aber er bezieht seine Jünger in die Verbreitung seiner Gaben mit ein. Jesus sendet keine passiven Jünger aus. Papst Paul VI. sprach von dieser Solidarität, als er die Ablässe vorstellte: „Im Geheimnis und in der Güte des geheimnisvollen Planes Gottes sind die Menschen untereinander durch eine übernatürliche Solidarität verbunden, durch welche die Sünde des einen auch den anderen schadet, so wie die Heiligkeit des einen auch den anderen zugute kommt. Auf diese Weise helfen sich die Gläubigen gegenseitig, ihr übernatürliches Ziel zu erreichen“ (Apostolische Konstitution Indulgentiarum Doctrina, 1. Januar 1967, § 4, aus dem Französischen übersetzt).

Es gibt nunmehr nur noch den vollkommenen Ablass. Die gegenseitige Unterstützung in der Gemeinschaft der Heiligen „kompensiert“ die gesamten verbleibenden Auswirkungen der Sünden der Person, für die der Ablass erhalten wird. Das Dokument zu den Jubiläumsablässen 2025 erläutert die Bedingungen: „Ebenso können die Gläubigen einen Jubiläumsablass erlangen, wenn sie einzeln oder als Gruppe andächtig eine beliebige Stätte des Jubiläums besuchen und dort während einer angemessenen Zeitspanne in eucharistischer Anbetung und Meditation verweilen und mit dem Vaterunser, dem Glaubensbekenntnis in jeder rechtmässigen Form und der Anrufung Marias, der Mutter Gottes, schliessen.“

Was den Pilgerort betrifft, so gibt es im Bistum mehrere (ohne eine Heilige Pforte): die Kathedrale St. Nikolaus in Freiburg, die Basiliken Notre-Dame in Genf, Lausanne und Neuenburg, die Heiligtümer unserer Lieben Frau von Bürglen und Notre-Dame des Marches, die Pfarrkirche von Siviriez (Pfarrei der heiligen Marguerite Bays). Personen, die nicht reisen können, können den Ablass dort erlangen, wo sie sich befinden, wenn möglich in Verbindung mit Werken der Nächstenliebe. All dies wird im oben zitierten Dokument der Apostolischen Pönitentiarie weiter ausgeführt.

Freiburg, den 27. Dezember 2024

+ Charles MOREROD

PDF-Format der Botschaft des Bischofs (27.12.24)