Die am 4. Dezember bekannt gegebene Wahl von Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, zum Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat einige Reaktionen bestimmter Medien hervorgerufen. Der Bischof erklärt sich:
„Nachdem ich zum Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) gewählt wurde, erhalte ich Fragen, was übrigens recht erfreulich ist. Ich greife einige davon auf:
- Man hat mich gewählt, weil ich, insbesondere angesichts des Alters mehrerer Konferenzmitglieder, der einzige Wählbare war. Das ist richtig. Man hätte auch einen anderen Bischof “postulieren können. Ich möchte ergänzen, dass die Wahl nicht problematisch war.
- Gewisse Leute stellen sich Fragen zur teilweisen Kommunikation bezüglich des Briefes aus Rom, den ich nach Abschluss einer kanonischen Untersuchung erhalten habe. Wir haben eine Zusammenfassung des Briefes gegeben, aber dessen Nichtveröffentlichung lässt offensichtlich auf eine Vertuschung schliessen. Zunächst haben die betroffenen Bischöfe gemeinsam beschlossen, nicht zu veröffentlichen, da man Gefahr laufen würde, immer veröffentlichen zu müssen, was aus Rom kommt. Nach einer Diskussion in der SBK veröffentlichte ich den Brief, der an mich persönlich gerichtet war. Darin finden sich sowohl Vertrauensbeweise als auch zwei Vorwürfe.
- Das Vertrauen bezieht sich auf die Abwesenheit von Vertuschung und bestätigt im Übrigen, was der Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg nach einem Dialog mit seinen Westschweizer Kollegen veröffentlicht hatte. Im Brief wird mir für meine Nähe zu den Opfern gedankt.
- Man wirft mir vor, dass ich nicht immer eine kanonische Untersuchung eingeleitet habe: Das ist wahr. Etwa vier Monate, nachdem ich Bischof geworden war, traf ich mich mit Opfern, die mir sagten, dass sie den internen Verfahren der Kirche nicht mehr trauten und die Einrichtung einer unabhängigen Kommission forderten. Ich half ihnen in der Tat bei der Einrichtung der CECAR und berücksichtigte ihre Anmerkungen zu den internen Verfahren, indem ich mich an die Justiz des Staates wandte. In Verbindung mit den Forderungen der Opfer sage ich auch seit fast zehn Jahren, dass ich Beschwerden an die Justiz weiterleiten werde, auch wenn das Opfer dies nicht möchte, um weitere Opfer zu vermeiden.
- Ein weiterer Vorwurf, der mir gemacht wird, ist, dass ich bei der Anstellung von Mitarbeitenden kein gutes Urteilsvermögen hatte. Dies betrifft derzeit den Generalvikar Bernard Sonney. Ich hatte seit meiner letzten Mitteilung zu diesem Thema Gelegenheit, mit dem Unterzeichner des Briefes, Kardinal Prevost, über Generalvikar Sonney zu sprechen. Generalvikar Sonney fragt, wie er sich gegen eine Beschuldigung verteidigen könne, die er nicht genau kenne, und wie man eine Verjährung für ein an einen erwachsenen Mann gerichtetes Wort aufheben würde. Nach den Angaben von Kardinal Prevost erfuhr ich, dass Generalvikar Sonney kein Vergehen vorgeworfen wurde und dass es von der Entscheidung des Bischofs abhinge, ihn im Amt zu belassen. Da eine Strafe rechtlich nicht gerechtfertigt ist, setzt Bernard Sonney seinen Dienst als Priester fort und wir werden gemeinsam sehen, welche Form diese Wiederaufnahme haben wird. Das bedeutet keineswegs, ein Leiden zu vergessen, das aus mehreren Gründen, darunter dieses wenig bekannte Wort, auch nach Jahrzehnten noch besteht.“
Links:
- Mitteilung vom 18.10.2024
- Brief aus Rom mit den Ergebnissen der Untersuchung
- Mitteilung der Freiburger Staatsanwaltschaft (Dezember 2023)
- Chronologie des Umgangs mit Missbrauch im Bistum (auf Fr.)
Kommunikationsstelle der Diözese