Gemeinsame Erkenntnisse der kanonischen Visitationen in den Bistumsregionen als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit

Im Frühjahr 2026 wurden in den fünf Bistumsregionen des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg kanonische Visitationen durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die Leitung und Organisation der Bistumsregionen sowie deren Beziehungen zu den diözesanen und administrativen Gremien. Die Visitationen dienten nicht dazu, sämtliche pastoralen Tätigkeiten zu beurteilen. Deshalb fand auch keine allgemeine Befragung der Seelsorgenden statt.

Die Visitationen ermöglichten einen Blick von aussen auf die bestehenden Strukturen und Abläufe, deren Einordnung vor dem Hintergrund der jeweiligen regionalen Gegebenheiten sowie die Berücksichtigung der Sichtweisen der Bischöflichen Beauftragten. Dabei zeigten sich unterschiedliche Ausgangslagen: Neuenburg verfügt über eine vergleichsweise schlanke und gut funktionierende Organisation; Genf befindet sich nach mehreren Veränderungen weiterhin in einem Prozess des Wiederaufbaus; im Kanton Waadt gestaltet sich das Zusammenspiel zwischen der pastoralen Leitung und den Verwaltungsstrukturen komplexer und ist von Spannungen geprägt; die beiden Bistumsregionen von Freiburg stehen insbesondere vor den Herausforderungen des dualen Systems.

Ursprünglich war diese Mitteilung für den Beginn des neuen Pastoraljahres vorgesehen. Sie erfolgt nun nach mehreren Etappen der Berichterstattung und des Austauschs. Der Gesamtbericht der Visitator/innen wurde im Juni vorgestellt. Im September wurden die detaillierten Rückmeldungen gemeinsam mit den regionalen Verantwortlichen vertieft. Auf dieser Grundlage konnten die wichtigsten gemeinsamen Erkenntnisse herausgearbeitet werden.

Unterschiedliche Ausgangslagen, gemeinsame Herausforderungen

Trotz ihrer Besonderheiten verfügen die Bistumsregionen über gemeinsame Stärken: das Engagement und die Kompetenzen der Mitarbeitenden sowie die Solidarität und die Verbundenheit mit dem Auftrag der Kirche.

Gleichzeitig zeigen die Visitationen ähnliche Handlungsbedürfnisse auf: Verantwortlichkeiten klären, Prioritäten deutlicher festlegen, bestimmte Abläufe vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen pastoralen, administrativen und finanziellen Gremien verbessern.

Mögliche Ansätze für die nächsten Schritte

Mehrere Vorschläge aus den Bistumsregionen zeigen konkret auf, welche Themen weiterbearbeitet werden könnten:

  1. Pastorale Leitung, Verwaltung und Finanzen besser aufeinander abstimmen.

Wenn die pastorale Verantwortung und die finanziellen Mittel bei unterschiedlichen Instanzen liegen, können sich die Zusammenarbeit und die Entscheidungswege erschweren. Ohne das duale System als solches infrage zu stellen, könnte ein Ansatz darin bestehen, die Schnittstellen zwischen den Bistumsregionen und den administrativen Strukturen verbindlicher zu regeln. Dazu gehören die jeweiligen Zuständigkeiten, die Gefässe für den Dialog, die Entscheidungsverfahren sowie die Klärung von Meinungsverschiedenheiten.

  1. Bestimmte Abläufe vereinfachen.

Mehrere Bistumsregionen weisen auf die Vielzahl an Sitzungen und den hohen administrativen Aufwand hin. Es könnte deshalb sinnvoll sein zu prüfen, welche Gremien unverzichtbar sind, welche zusammengelegt oder entlastet werden können und welche Entscheidungen direkt auf der zuständigen Ebene getroffen werden können, ohne sie systematisch an übergeordnete Stellen weiterzuleiten.

  1. Klären, wer wofür zuständig ist und wer welche Entscheidungen trifft.

Mehrere Bistumsregionen wünschen sich einen gemeinsamen Rahmen für die Funktion der bischöflichen Beauftragten. Eine Stellenbeschreibung, die sich an die regionalen Gegebenheiten anpassen lässt, könnte den Auftrag, die Verantwortlichkeiten, die delegierten Befugnisse und die Verfahren zur Klärung strittiger Fragen präzisieren.

Dass diese Funktion auch von nichtordinierten Seelsorgenden oder Diakonen wahrgenommen wird, ist noch relativ neu und verändert die Rollenverteilung, die historisch mit dem Amt des Bischofsvikars verbunden war. Deshalb ist es wichtig, die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten von nichtordinierten Seelsorgenden und Klerikern sowie die Beziehungen zwischen dem Bischof, den bischöflichen Beauftragten, den Pfarrern, den Seelsorgeteams und den administrativen Strukturen zu klären.

Die Überlegungen könnten sich auch auf die Rolle der beratenden Gremien und der gemeinsamen Meinungsbildung bei der Vorbereitung von Entscheidungen erstrecken. Dabei gilt es, deutlicher zwischen Konsultation, Konsensfindung und Entscheidungsfindung zu unterscheiden.

Weitere Ansätze wurden ebenfalls genannt: den Informationsfluss verbessern, die Verantwortlichen in ihren Aufgaben begleiten, die Zusammenarbeit und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen zwischen den Regionen fördern sowie eine bessere Nachverfolgung der Entscheidungen sicherstellen.

Entscheidend wird sein, klare Prioritäten zu setzen, statt zusätzliche Strukturen und Verfahren zu schaffen.

Wie geht es weiter?

Diese Erkenntnisse bilden eine gemeinsame Arbeitsgrundlage. Die identifizierten Ansätze sollen zusammen mit den Bistumsregionen geprüft und priorisiert werden. Dabei sind die jeweiligen regionalen Gegebenheiten und die verfügbaren Ressourcen zu berücksichtigen. Wie die Umsetzung konkret erfolgen soll, bleibt noch festzulegen. Das Projekt wird von Frau Sabrina Penel, Beauftragte für Kommunikation und Wandel, betreut.

Im Sinne eines synodalen Miteinanders laden die Visitationen dazu ein, den Dialog fortzusetzen, voneinander zu lernen und dort, wo es notwendig ist, bestehende Praktiken und Strukturen weiterzuentwickeln. So sollen mehr Kräfte für den eigentlichen Auftrag der Kirche frei werden.

Die Visitationen bieten auch Gelegenheit, den bischöflichen Beauftragten, ihren engsten Mitarbeitenden sowie allen Personen zu danken, die zu diesem Prozess beigetragen haben. Sie nehmen ihre Aufgaben unter anspruchsvollen Bedingungen wahr. Umso wichtiger sind klare Aufträge und eine angemessene Begleitung der Verantwortlichen.

Ein gemeinsames Ziel: besser zusammenarbeiten, um den Auftrag der Kirche besser erfüllen zu können.

(PDF-Version der Mitteilung)