Synodaler Prozess – Diözesane Phase

Bischofssynode : "Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Mission"

Wir sind zu einem synodalen Prozess eingeladen, d.h. zu einem gemeinsamen Weg (denn Synode bedeutet gemeinsamer Weg). Dieser Prozess umfasst die Kirche weltweit, mit einer römischen Phase (Bischofssynode 2023), und wir treten jetzt in eine erste Phase ein, die jede Diözese betrifft.

Den Weg beschreiten impliziert eine Bewegung: Wir gehen nicht davon aus, dass jetzt alles perfekt ist und wir nur weiterzumachen brauchen. Seit Beginn seines Pontifikats sagt uns der Papst, dass der tödlichste pastorale Grundsatz lautet: „Wir haben es immer so gemacht“. Gewiss geht es nicht darum, den Glauben neu zu erfinden, als ob ein Engel kommen und uns ein anderes Evangelium bringen könnte als das, das wir empfangen haben (vgl. Galater 1,8). Es ist dieselbe Kirche Jesu Christi, die auf dem Weg voranschreitet, indem sie den Heiligen Geist bittet, sie zu erleuchten.

Gemeinsam gehen: mit wem? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen, indem wir uns an das Wesentliche erinnern: Wir sind Christen – von Christus – also beschreiten wir den Weg vor allem mit Christus. Wir tun dies im Licht des Heiligen Geistes, der in unseren Herzen „Abba, Vater“ ruft (vgl. Galater 4,6) und ohne den wir nicht sagen könnten, dass Christus der Herr ist (vgl. 1 Korinther 12,3). Der Weg beginnt und geht weiter mit dem Gebet und der Lektüre des Wortes Gottes. Wir tun dies gemeinsam, indem wir einander zuhören und die impliziten und expliziten Probleme unserer Gesellschaft erkennen, mit einer besonderen Aufmerksamkeit für diejenigen, welche das Gefühl haben, nichts von uns bekommen zu können.

Das unmittelbare Ziel dieses Prozesses ist die Synodalität. Ich werde gefragt, ob wir uns damit nicht selber in den Mittelpunkt stellen. Nicht wirklich, aber auch. Es geht darum zu erkennen, was die Kirche ist: Macht uns unsere Taufe zu aktiven Gliedern in der Weitergabe der „Gabe Gottes“ (Johannes 4,10)? Neue Fragen haben es der Kirche immer ermöglicht, ihren Glauben und ihre Hoffnung zu verdeutlichen. Wir befinden uns in einer Zeit der Umbrüche und der Ungewissheiten, in der sich junge Menschen fragen, ob sie eine Zukunft haben: Wie können wir ihnen unsere Hoffnung und die Freude der Frohen Botschaft vermitteln? Dies geschieht zu einer Zeit, in der wir mit unseren eigenen internen Problemen konfrontiert sind, einschließlich großer Skandale, bei denen Führungskräfte – wie ich – nicht wissen, wie sie sie mit Wahrheit, Einfühlungsvermögen und Effektivität (in Bezug auf die Beseitigung ihrer Ursachen) angehen sollen.

Der vom Papst gewünschte Prozess beginnt am 17. Oktober 2021 mit einer diözesanen Phase. Diese Phase wird kurz sein, aber sie ist damit nicht zu Ende. Ich lade daher die Seelsorgeeinheiten, die Ordensgemeinschaften (innerhalb derselben oder innerhalb der Seelsorgeeinheiten), die kirchlichen Bewegungen und Dienste (Spezialseelsorge…) ein, in diesen Prozess des Zuhörens und der Unterscheidung einzutreten, gemäß den Hinweisen in dem diesem Schreiben beigefügten Dokument. Diese Konsultation wird in einer an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Form erfolgen.

Danke dem Heiligen Geist, dass er uns zusammenführt und leitet, und Ihnen, dass Sie gemeinsam auf ihn und aufeinander hören. Dieser weltweite Prozess ist auch ein lokaler: Wir sind auf unsere gegenseitige Unterstützung angewiesen, also danke!

+ Charles Morerod

Beilage erwähnt

(PDF-Version der Mitteilung)

Jassmatch: das Bistum unterliegt dem Staatsrat

Am Freitagabend, den 1. Oktober, besiegte der Staatsrat, mit Unterstützung des Bundespräsidenten Herrn Guy Parmelin, beim Jassen das Bistum Freiburg mit einem Punktestad von 6 zu 3.

Obwohl in den eigenen vier Wänden, musste sich die Mannschaft des Bistums1, unter anderem repräsentiert von Bischof Morerod und seines Weihbischofs Mgr de Raemy – gegenüber der Mannschaft des Staatsrates2 – repräsentiert vom Bundespräsidenten Herrn Guy Parmelin, vom Freiburger Staatsratspräsidenten Herrn Jean-François Steiert und dem Staatsrat Herrn Georges Godel, leider geschlagen geben.

Als Preis erhielten die Gewinner die zwei frisch gebrauten «Bischofsbiere»: Jeanne Dark und Etole des Neiges (wovon ein Teil des Erlöses für karikative Zwecke bestimmt ist).

Diese spielerische Begegnung, die 2014 auf Initiative von Bischof Charles Morerod ins Leben gerufen wurde, soll an den 400. Jahrestag eines Abkommens zwischen der Freiburger Regierung und dem damaligen Bischof erinnern. Diese Vereinbarung ermöglichte es dem letzteren, sich in Freiburg niederzulassen. Es ist auch eine Gelegenheit, die guten Beziehungen zwischen den beiden zivilen und religiösen Behörden hervorzuheben.

Kommunikationsstelle der Diözese

Beilage:

1 Zusammensetzung der Mannschaft des Bistums:

  • Mgr Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
  • Mgr Alain de Raemy, Weihbischof
  • Mgr Bernard Sonney, Generalvikar
  • Herr Xavier Hemmer, Generalsekretär
  • Herr Jean-Baptiste Henry de Diesbach, Präsident des Verwaltungsrats der Diözese und Koch für diesen Abend
  • Patrick Mayor, Verwaltungskoordinator ad Interim
  • Herr David Chollet, Adjunkt des Kanzlers
  • Frau Aurelia Pellizzari, Sekretärin von Mgr Morerod ad Interim
  • Frau Laure-Christine Grandjean, Kommunikationsverantwortliche

2Zusammensetzung der Mannschaft des Staatsrates:

  • Herr Guy Parmelin, Bundespräsident, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
  • Herr Jean-François Steiert, Staatsratspräsident, Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor
  • Herr Georges Godel, Staatsrat, Finanzdirektor
  • Frau Danielle Gagnaux-Morel, Staatskanzlerin
  • Laurent Yerly, Staatsschatzverwalter
  • Laurent Bernet, Fachberater des Präsidenten
  • Herr Olivier Kämpfen, Generalsekretär, Sicherheits- und Justizdirektion
  • André Magnin, Kantonsingenieur, Vorsteher des Tiefbauamtes

(PDF-Version der Mitteilung)

Dorothée Thévenaz Gygax

Ernennung zur Beauftragten für Ökologie

Mgr Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hat Frau Dorothée Thévenaz Gygax, zur Zeit Leiterin des Sektors Sensibilisierung und Kooperationen bei Fastenopfer, zur bischöflichen Beauftragten für Ökologie ernannt. Frau Thévenaz Gygax wird verantwortlich sein für die Thematik der Ökologie auf Diözesanebene. Sie wird ihr Mandat heute Abend um 18.15 Uhr in der Kirche Saint-François d’Assise in Renens entgegennehmen. Diese Ernennung folgt auf eine Reihe von Ernennungen anderer bischöflichen Beauftragten.

Die Situation der Umwelt und die Art und Weise, wie wir mit dem Rest der Natur umgehen, ist besorgniserregend. Die Enzyklika Laudato Si‘ von Papst Franziskus hat die spirituelle und soziale Dimension dieses wichtigen Themas aufgezeigt. Aus diesem Grund hat Bischof Morerod beschlossen, in der Person von Frau Dorothée Thévenaz Gygax, jemanden zu ernennen, der in der Diözese für die ökologische Frage zuständig ist. Ihre Aufgabe wird darin bestehen, die Aktivitäten und Überlegungen zur Ökologie innerhalb der Diözese zu koordinieren, und zwar in Verbindung mit einer noch zu bildenden Gruppe von Personen sowie mit externen Einrichtungen.

Einige Worte zu Dorothée Thévenaz Gygax

Frau Dorothée Thévenaz Gygax ist Mutter von zwei Jungen, wohnt in La Tour-de-Peilz und arbeitet seit mehr als 17 Jahren für Fastenopfer in Lausanne. Ihre Kindheit verbrachte sie in Attalens im Vivisbachbezirk, bevor sie das Kollegium in Bulle besuchte und ein Masterstudium in Ethnologie, Sozial- und Kognitionspsychologie, sowie Geografie an der Universität Neuenburg absolvierte. 2016 schloss sie ihre Ausbildung als Erwachsenenbildnerin mit dem eidgenössischen Fachausweis ab Die Studien, die Themenbereiche bei Fastenopfer und die damit verbundenen Besuche mit Partnerorganisationen des Südens sowie ihr Engagement bei Laboratoire de transition intérieure brachten sie dazu über ihre Beziehung zum Leben und die Verbindung zwischen sozialer Gerechtigkeit und Klimagerechtigkeit nachzudenken Sie engagiert sich ebenfalls für das Projekt Conversations carbone, das sich an alle richtet, die Fortschritte auf dem Weg zu einem kohlenstoffärmeren Lebensstil machen wollen, und ist auch Mitglied des Ausschusses der Nationalen Kommission für Justitia et Pax.

Bischöfliche Beauftragte

Die Ernennung von Frau Thévenaz Gygax folgt auf eine Reihe von Ernennungen von «bischöflichen Beauftragten», die eine bessere Synergie innerhalb der Diözese zum Ziel haben. Es handelt sich dabei, sowohl territorial als auch thematisch, um die folgenden Beauftragten:

  • Für die Bistumsregion Waadt: Herr Michel Racloz
  • Für die französischsprachige Bistumsregion von Freiburg: Frau Céline Ruffieux
  • Für die Bistumsregion Deutschfreiburg: Frau Marianne Pohl-Henzen
  • Für die Bistumsregion Neuenburg: Herr Romuald Babey
  • Für das geweihte Leben: Sr Marie-Emmanuel Minot
  • Für die Berufungspastoral und die Ausbildung der Seminaristen: Abbé Nicolas Glasson

Weitere Ernennungen sind für die kommenden Monate vorgesehen.

Kommunikationsstelle der Diözese

(PDF-Version der Mitteilung)

Beilagen:

Nähere Hinweise zur Anwendung des COVID-Zertifikates (Fortsetzung)

Im Anschluss an die Neuerungen der Gesundheitsrichtlinien der Schweizer Bischofskonferenz (CES) vom 23. September und als Antwort auf verschiedene Fragen, die wir bezüglich der neuen Bundesbestimmungen zum Covid-Zertifikat erhalten haben, möchten wir einige Details klarstellen oder in Erinnerung rufen. Die Schweizer Bischofskonferenz weist erneut darauf hin, dass bei allen religiösen Feiern, für die ein Covid-Zertifikat erforderlich ist, auch Priester und andere an der Liturgie beteiligten Personen ein gültiges Covid-Zertifikat vorlegen müssen.

 

Religiöse Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 50 Personen

Der Zutritt ist allen Personen erlaubt, nicht nur denen mit gültigem COVID-Zertifikat.

Es gelten folgende Massnahmen für alle anwesenden Personen (einschliesslich der Personen, die im Besitze eines gültigen COVID-Zertifikats sind): Handdesinfektion, Kontakt-Tracing, Maskenpflicht, Mindestabstand von 1,5 m, 2/3 der Kapazität der Räumlichkeiten und Belüftung der Räumlichkeiten.

Wir erinnern Sie daran, dass die Zelebranten und alle anderen an der Feier beteiligten Personen sowie Kinder jeden Alters zu den 50 Personen zählen.

Religiöse Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 50 Personen

Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen im Besitz eines gültigen Covid-Zertifikats sein. Zelebranten und alle anderen an der Feier beteiligten Personen müssen ebenfalls ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen (das also eine Impfung, einen gültigen Test oder eine Heilung von Covid innerhalb der letzten 6 Monate bescheinigt). Diese Entscheidung, die wir bereits in unseren FAQ mitgeteilt haben, wurde uns von der Schweizer Bischofskonferenz in Erinnerung gerufen.[1]

Die geltenden Massnahmen sind: Überprüfung des COVID-Zertifikats, Handdesinfektion, Belüftung der Räumlichkeiten. 

Die anderen Massnahmen wie Maskenpflicht, Mindestabstand sowie das Kontakt-Tracing, fallen hier weg.

Für die Kontrolle und Einhaltung der Regeln ist der Pfarreirat, in Absprache mit dem Seelsorgeteam, zuständig.

Andere Veranstaltungen ohne Zertifikat mit bis zu 50 Personen

Ausser bei Messfeiern wird die Grenze auf bis zu 50 Personen ohne Covid-Zertifikat auch für Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen usw., die auf Einladung erfolgen, erhöht, sowie bei anderen kirchlichen Veranstaltungen wie religiöse Weiterbildungstage oder geistige Einkehrtage usw., bei denen «der thematische Schwerpunkt der Aktivität in der Beziehung des Menschen zum Göttlichen beziehungsweise zum Transzendenten liegt […] und dieser Aspekt gegenüber anderen Inhalten und Aspekten (Bildung, Sport, Entspannung, Persönlichkeits- entwicklung) klar überwiegt.» (vgl. ab dem 13.9.2021 zu beachtende Regeln für den Gottesdienst und kirchliche Veranstaltungen, SBK S.4).

Nur im Kanton Freiburg gelten Pfarreiversammlungen als politische Veranstaltung, weshalb hier bis zu 50 Personen ohne Zertifikat teilnehmen können.

Versammlungen / Treffen mit mehr als 30 Personen, in Innenräumen, mit Covid-Zertifikat

Für alle anderen kirchlichen Veranstaltungen (z.B. Pfarreiversammlungen, aber nur in den Kantonen VD, NE und GE) mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen müssen Teilnehmer über 16 Jahre ein Covid-Zertifikat vorlegen. Es ist Aufgabe des Veranstalters, die Gültigkeit des Zertifikats zu überprüfen. Verpflegung ist erlaubt.

Versammlungen / Treffen mit weniger als 30 Personen, in Innenräumen, ohne Covid-Zertifikat

Es gelten folgende Massnahmen: Maskenpflicht, Handdesinfektion, 2/3 der Kapazität des Veranstaltungsortes und Kontact-Tracing. Verpflegung ist nur möglich, wenn Plätze zugewiesen sind.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

 

[1]  Religiöse Feiern werden als /Veranstaltungen/Ereignisse betrachtet. In diesem Sinne sind sie kein «Arbeitsort», sondern ein «Veranstaltungsort“». Für den Zelebranten – und alle anderen Beteiligten – gelten die Regeln, die für eine öffentliche Veranstaltung mit Unterstützung gelten. (E-Mail des BAG an die SBK vom 23.09.2021)

 

(PDF-Version)

 

« Soirée mousse » im Ordinariat des Bistums

Am Freitag, den 24. September, ab 17.30 Uhr, wird Mgr Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, im bischöflichen Ordinariat in Freiburg den siebten und zugleich doppelten Jahrgang des Bischofsbiers einweihen: «Étole des neiges» und «Jeanne Dark». Dieser Abend mit Verkostung und Verkauf steht allen gegen Vorlage des Covid-Zertifikats offen. Ein Teil des Gewinns wird zwei gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommen.

Nachdem es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, im Frühjahr 2020 und 2021 zur üblichen Einweihung des «Bischofsbieres» einzuladen, lädt Mgr Morerod nun diesen Herbst, am Freitag, den 24. September, zur Verkostung der Biere «Étole des neiges» und «Jeanne Dark» ein. Diese zwei Biere, das erste Juicy IPA und das folgende Coffee stout, sind die Nachfolger der sechs anderen «Bischofsbiere» seit 2015.

Die beiden Biere, die in Marin im Kanton Neuenburg gebraut werden, werden zu Gunsten von zwei Wohltätigkeitsorganisationen verkauft. Einerseits dem Verein Le pèlerin des rues, welche Menschen in prekären Lebenssituationen im Kanton Neuenburg unterstützt, andererseits die Stiftung Holy Trinity Open House, die sich für Strassenkinder auf den Philippinen, in Zamboanga City, einsetzt. Jedes dieser Projekte wird während des offiziellen Teils um 18:00 Uhr kurz vorgestellt.

Das Bischofsbier wird an diesem Abend vom Bistum über die Firma Coussicou SA verkauft, und anschliessend, ab dem 27. September, im bischöflichen Ordinariat (Rue de Lausanne 86 in Freiburg) erhältlich sein.

Das Prinzip des Bischofsbiers besteht darin, jedes Jahr einen neuen limitierten Jahrgang zu produzieren, dessen Verkaufserlös gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommt.

Kommunikationsstelle der Diözese

Links:

 

(PDF-Version der Mitteilung)

Nähere Hinweise zur Verwendung des Covid-Zertifikats ab dem 13.09.2021

Im Anschluss an unsere Mitteilung vom 9. September und die Veröffentlichung des neuen Rahmenplans Gesundheit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 10. September möchten wir Sie über die jüngsten Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Gesundheitsmassnahmen informieren, die am Montag, 13. September, in Kraft treten. Die nachstehende Zusammenfassung ist allgemein gehalten, und wir laden Sie ein, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren, um notwendige Erläuterungen zu den einzelnen Themen zu erhalten.

  • Mehr als 50 Personen, im Innenbereich, mit Covid-Zertifikat:

Für religiöse Veranstaltungen (einschliesslich Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen usw.) mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen ist vom 13. September 2021 bis zum 24. Januar 2022 ein Covid-Zertifikat für Teilnehmer über 16 Jahre erforderlich. «Im Hinblick auf die betroffenen Grundrechte (insbesondere die Gewissens- und Glaubensfreiheit) ist die Ausweitung der Zertifikatspflicht angesichts des derzeitigen starken Anstiegs der Zahl der Krankenhausaufenthalte als verhältnismässige Massnahme anzusehen.»[1] Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters (d.h. der Pfarrei), die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüfen.

  • Maximal 50 Personen, im Innenbereich, ohne Covid-Zertifikat:

Die Massnahmen beinhalten das Tragen von Masken, die Desinfektion der Hände, 2/3 der Kapazität des Raumes und die Datenerfassung. Zu den 50 Personen gehören alle Kinder und alle Beteiligten (Priester, Messdiener, Organist usw.). Wir möchten Sie daran erinnern, dass auch Personen mit einem Covid-Zertifikat in dieser Feier eine Maske tragen müssen.

  • Empfehlungen

Obwohl wir uns der grossen Schwierigkeiten bewusst sind, die dies mancherorts mit sich bringen kann, bestehen wir darauf, dass in jeder Seelsorgeeinheit beide Möglichkeiten (Feiern mit und Feiern ohne Zertifikat) angeboten werden. Wir empfehlen, dass die Pfarreien in ihrem Mitteilungsblatt, in der Presse (Seite mit dem Gottesdienstplan), auf ihrer Homepage, auf Theodia usw. angeben, für welche Feiern ein Covid-Zertifikat erforderlich ist und für welche nicht. Wir erinnern Sie auch daran, dass es bei einer religiösen Feier nicht möglich ist, von den ersten 50 Teilnehmenden kein Gesundheitszeugnis zu verlangen und es dann ab dem 51. Teilnehmenden zu verlangen (vgl. FAQ: Kann das Covid-Zertifikat nach den ersten 50 Teilnehmenden, die kein Zertifikat brauchen, von weiteren Personen verlangt werden?)

Treffen und Versammlungen im Rahmen der Kirche

  • mehr als 30 Personen, im Innenbereich, mit Covid-Zertifikat:

Bei allen anderen kirchlichen Veranstaltungen (pastorale Treffen, Versammlungen usw.) mit mehr als 30 Personen im Innenbereich müssen Teilnehmer über 16 Jahre ein Covid-Zertifikat vorlegen. Es ist Aufgabe des Veranstalters, die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüfen.

  • Bis zu 30 Personen, im Innenbereich, ohne Covid-Zertifikat:

Die Massnahmen beinhalten das Tragen der Maske, die Händedesinfektion, 2/3 der Kapazität des Platzes und die Datenerfassung. Bei jeder Mahlzeit kann die Maske abgenommen werden, solange man sitzt.

Überprüfen der Covid-Zertifikate

Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, solche Systeme einzurichten, sowohl für die Kontrolle der Covid-Zertifikate als auch für die Erhebung von Daten und die Überwachung der Anzahl von Personen bei Feiern und Veranstaltungen, die nicht der Zertifikatspflicht unterliegen. Die Anwendung zur Überprüfung von Covid-Zertifikaten heisst «COVID Certificate Check». Praktische Informationen finden Sie in unseren FAQ und auch in COVID-Zertifikat: Häufig gestellte Fragen.

Wir möchten Ihnen unsere Wertschätzung für Ihre Unterstützung zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 aussprechen. 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Die Diözesanzelle Covid-19

(PDF-Version der Mitteilung)

[1] Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 (SR 818.101.26); Änderung vom 8. September 2021

Einschränkungen in Bezug auf das Covid-Zertifikat

Nach der gestrigen Pressekonferenz des Bundesrates, an der bekannt gegeben wurde, dass ab dem 13. September für zahlreiche Aktivitäten ein Covid-Zertifikat verlangt wird, bleiben religiöse Gottesdienste (einschliesslich Beerdigungen) bis zu 50 Personen von dieser Pflicht ausgenommen.

In der Praxis wartet die Diözesanzelle Covid-19 auf eine Klarstellung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zu den neuen Richtlinien. Sie ist sich der praktischen Schwierigkeiten dieser neuen Norm bewusst und dankt Ihnen für Ihre Geduld und Ausdauer im Kampf gegen Covid.

Lesen: Gemeinsames Kommuniqué der Evangelisch-reformierten Kirche (EKS) und der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder unsere Diözesanstellen zu kontaktieren:

  • Waadt : Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (Französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (Deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Die Diözesanzelle Covid-19

(PDF-Version)

COVID: Der Beginn des neuen Pastoraljahres: einige Hinweise

Zu Beginn des neuen Pastoraljahres möchten wir Sie an die geltenden Normen im Kampf gegen Covid-19 erinnern und im Folgenden einige Ihrer Fragen beantworten. Zu den neuen Entwicklungen gehört, dass seit dem 1. September im Kanton Freiburg, seit dem 23. August im Kanton Genf und bis zum 15. September im Kanton Waadt (abhängig von der Umsetzung in den Institutionen) alle Mitarbeitenden von Rettungsdiensten, Krankenhäusern usw. verpflichtet sind, ihr Covid-Zertifikat vorzuweisen. In diesem Sinne erinnern wir uns auch an die Botschaft von Papst Franziskus, der in seinem Aufruf dazu, sich impfen zu lassen, von einem «Akt der Liebe» spricht.

 

Hier sind einige der Fragen, die wir erhalten haben:

 

Ist es immer notwendig, die Bänke zu desinfizieren?

Ja. “Alle Kontaktflächen müssen regelmässig gereinigt werden.“ (Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Anhang 1, 2.2)

(Siehe FAQ «Müssen wir die Bänke desinfizieren?»)

 

Müssen wir auch Tische, Stühle, Türen usw. nach den Sitzungen desinfizieren?

Ja. (Siehe FAQ «Müssen wir die Bänke desinfizieren?»)

 

Ist das Tragen einer Maske auch für geimpfte Personen obligatorisch?

Ja. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

 

Muss der Lektor, Priester oder Diakon eine Maske tragen?

Nein. Findet die Feier im Freien statt, ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich. Solange die Feier in geschlossenen Räumen stattfindet, können die Akteure ihre Masken für die Zeit ihres «Auftritts» (Lesung, Predigt, Gesang) abnehmen, wobei jedoch Schutzmassnahmen (z. B. Entfernung oder Schutz der Akteure) einzuhalten sind. Distanz wird empfohlen, ist aber nicht mehr obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

 

Was ist mit dem Gesang?

Einzelner Kantor: Der Kantor nimmt während seines Auftritts die Maske ab, trifft aber dennoch angemessene Schutzmassnahmen. Distanz wird empfohlen, ist aber nicht mehr obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

Mehrere Sänger/innen oder Chöre: Für Chöre, die in geschlossenen Räumen singen, ist ein Tracing erforderlich (vgl. Art. 20, Buchstabe d). In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg müssen Chormitglieder keine Maske mehr tragen und den Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht mehr einhalten (vgl. Art. 20 Buchstabe d, COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021). Im Kanton Waadt ist das Tragen einer Maske für Chorsängerinnen und -sänger weiterhin obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?» und «Was ist mit Chören und Singen in der Kirche?»)

Singen in der Gemeinde: Dies ist immer erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.

(Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?» und «Was ist mit Chören und Singen in der Kirche?»)

 

Ist das Tragen einer Maske in Sitzungen erforderlich?

Es ist Sache des Arbeitgebers, zu entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz erforderlich ist.

 

Kann «Der Leib Christi» für jeden Teilnehmer bei der Kommunion wiederholt werden?

Nein. Der Dialog «Der Leib Christi» – «Amen» wird vor der Austeilung der Kommunion gemeinsam gesprochen. (Siehe FAQ «Worauf ist beim Kommunsionsempfang während des Gottesdienstes zu achten?»)

 

Können wir das Covid-19-Zertifikat für den Zugang zu öffentlichen Feiern verlangen?

Nein. Aus Gründen des Schutzes der Grundrechte sollte die Bescheinigung nicht für religiöse Veranstaltungen (einschliesslich Beerdigungen, Hochzeiten usw.) verlangt werden.

 

Kann ich das Covid-19-Zertifikat für den Zugang zu der liturgischen Feier einer Hochzeit verlangen?

Nein (siehe vorherige Frage). Wir erinnern Sie daran, dass bei Hochzeiten, wie bei jeder anderen Feier, die Teilnehmer in der Kirche eine Maske tragen.

 

Ist der Zugang zu Krankenhäusern und Rettungsdiensten von einem Covid-19-Zertifikat abhängig?

In der Diözese ist dieser Zugang derzeit in den Kantonen Genf und bald Freiburg und Waadt an ein Covid-19-Zertifikat gebunden. Wir bitten die Verantwortlichen für die betreffenden Dienste, diese Mitteilung an die Freiwilligen weiterzuleiten.

 

Wie sieht es mit der Rückverfolgung bei religiösen Feiern und Veranstaltungen aus?

In der gesamten Diözese ist das Tracing nicht mehr erforderlich, ausser für Chöre, die in geschlossenen Räumen singen (vgl. Art. 20, Buchstabe d) und ausser bei Veranstaltungen, bei denen der erforderliche Mindestabstand ohne Schutzmassnahmen während länger als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann (vgl. Anhang 1, 1.4). (Siehe FAQ «Muss eine Anwesenheitsliste der Teilnehmer an einer pastoralen Aktivität oder einer Sitzung im Rahmen der Kirche erstellt werden?»)

 

Wir sind Ihnen dankbar für Ihr Engagement bei der Aufrechterhaltung kirchlicher Aktivitäten unter Einhaltung der Gesundheitsstandards. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Pastoraljahr.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder unsere Diözesanstellen zu kontaktieren:

  • Waadt : Michel Racloz : 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (Französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (Deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Freiburg, 31. August 2021

Die Diözesanzelle Covid-19

 

„Impfungen sind ein einfaches, aber tiefgreifendes Mittel, um das Gemeinwohl zu fördern und füreinander zu sorgen, insbesondere für die Schwächsten. Ich bitte Gott, dass jeder von uns sein kleines Sandkorn, seine kleine Geste der Liebe beisteuern kann“. Papst Franziskus, 18. August (Video)

 

(PDF-Version)

Lockerung der Covid-Massnahmen

Nach der auf der Pressekonferenz des Bundesrates am 23. Juni angekündigten Lockerung der Covid-Massnahmen und nach der Veröffentlichung der Rahmenregeln der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 25. Juni möchte die Diözesane Zelle Covid-19 Sie über die sich daraus ergebenden Änderungen für die Diözese informieren. Diese Anpassungen gelten ab Samstag, 26. Juni, und unterliegen weiterhin den kantonalen Einschränkungen (die in Kürze folgen werden). Wir müssen vorsichtig und wachsam bleiben, um die Risiken einer Übertragung des Virus zu begrenzen.

Religiöse Feiern

Religiöse Feiern sind, solange es sich um Sitzplätze handelt (Kommunion ist jedoch erlaubt), bis zu 1000 Personen und maximal 2/3 der Kapazität erlaubt:

  • drinnen : mit Maske und wenn möglich unter Einhaltung des Abstands von 1,5 m
  • draussen : ohne Maske, aber wenn möglich in einem Abstand von 1,5 m

Diese Regeln gelten auch für Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, usw.

ACHTUNG: für die anschliessende Familienfeier gilt eine Obergrenze von 30 Personen (drinnen) und 50 Personen (draussen). Findet das Hochzeitsfest in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung statt (z.B. gemieteter Saal eines Restaurants), dürfen maximal 250 Gäste dabei sein, im Freien 500. Es ist nicht zulässig,im Rahmen eines Hochzeitsfests eine Tanzveranstaltung durchzuführen. (siehe FAQ)

Wenn keine Sitzplatzpflicht besteht (z. B. bei einer Prozession), ist die Anzahl der Personen innen auf 250 begrenzt.

Aperitifs (nicht privat) nach den religiösen Feiern

In Innenbereichen gilt : es muss zwischen verschiedenen Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand eingehalten werden oder es müssen Abschrankungen angebracht werden; es dürfen die Speisen und Getränke nur sitzend konsumiert werden; wer nicht sitzt, hat eine Gesichtsmaske zu tragen; pro Gästegruppe sind von einer Person die Kontaktdaten zu erheben. Im Aussenbereich gilt nur : es muss zwischen verschiedenen Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand eingehalten werden oder es müssen Abschrankungen angebracht werden. (siehe Rahmenregeln der SBK)

Religiöse Veranstaltungen, Arbeitssitzungen, Ministrantenausflüge, usw.

Jede andere religiöse Veranstaltung (d. h. für jedes nicht private Treffen), bei der keine Sitzplätze vorhanden sind, gilt folgendes :

  • drinnen : bis 250 Personen und maximal 2/3 der Kapazität, mit Masken und, wenn möglich, mit 1,5 m Abstand.
  • draussen : bis zu 500 Personen und maximal 2/3 der Kapazität, ohne Maske, aber wenn möglich, mit 1,5 m Abstand

Tanzveranstaltungen sind verboten (siehe Art. 14 Abs. 1 Buchst. C)

Gesang

Chöre, ob professionell oder nicht, dürfen wieder drinnen und draussen auftreten,

  • Für die Kantone Freiburg und Genf müssen die Chorsänger keine Masken mehr tragen und den hygienischen Abstand von 1,5 m einhalten (s. Artikel 20 und Rahmenregeln der SBK).
  • Für die Kantone Waadt und Neuenburg gilt für die Chorsänger immer eine Maskenpflicht.

Für Chöre, die drinnen singen, ist das Kontakt-Tracing/Rückverfolgung erforderlich (siehe Art. 20 Buchst. d)

Die Gottesdienstgemeinschaft darf immer mit Maske singen.

COVID-Zertifikat

Eine religiöse Veranstaltung mit Zertifikats-Zugangsbeschränkung ist nicht vorgesehen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird draussen aufgehoben. Am Arbeitsplatz ist es Sache des Arbeitgebers.

Rückverfolgung.

Eine Rückverfolgung ist nicht mehr erforderlich, außer bei Chören, die in drinnen singen (siehe Art. 20, Buchst. d) und außer bei Veranstaltungen, wenn es während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands ohne Schutzmassnahmen kommt. (siehe Anhang 1, 1.4)

Ausnahme in Neuenburg, wo für alle Aktivitäten in Innenräumen weiterhin eine Rückverfolgung erforderlich ist.

Zur Erinnerung:

  • Verzichten Sie auf die Teilnahme an Besprechungen, wenn Sie Symptome haben
  • Empfehlung des BAG: Lassen Sie sich testen und Lassen Sie sich impfen !

 

Wir sind dankbar für all Ihr Engagement, dass Sie während all dieser Monate mitgeholfen haben,

die kirchlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten und dabei die Gesundheitsnormen zu respektieren. Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ)  zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Freiburg, den 25. Juni 2021

Diözesane Zelle Covid-19

 

(PDF-Version)