COVID: Der Beginn des neuen Pastoraljahres: einige Hinweise

Zu Beginn des neuen Pastoraljahres möchten wir Sie an die geltenden Normen im Kampf gegen Covid-19 erinnern und im Folgenden einige Ihrer Fragen beantworten. Zu den neuen Entwicklungen gehört, dass seit dem 1. September im Kanton Freiburg, seit dem 23. August im Kanton Genf und bis zum 15. September im Kanton Waadt (abhängig von der Umsetzung in den Institutionen) alle Mitarbeitenden von Rettungsdiensten, Krankenhäusern usw. verpflichtet sind, ihr Covid-Zertifikat vorzuweisen. In diesem Sinne erinnern wir uns auch an die Botschaft von Papst Franziskus, der in seinem Aufruf dazu, sich impfen zu lassen, von einem «Akt der Liebe» spricht.

 

Hier sind einige der Fragen, die wir erhalten haben:

 

Ist es immer notwendig, die Bänke zu desinfizieren?

Ja. “Alle Kontaktflächen müssen regelmässig gereinigt werden.“ (Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Anhang 1, 2.2)

(Siehe FAQ «Müssen wir die Bänke desinfizieren?»)

 

Müssen wir auch Tische, Stühle, Türen usw. nach den Sitzungen desinfizieren?

Ja. (Siehe FAQ «Müssen wir die Bänke desinfizieren?»)

 

Ist das Tragen einer Maske auch für geimpfte Personen obligatorisch?

Ja. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

 

Muss der Lektor, Priester oder Diakon eine Maske tragen?

Nein. Findet die Feier im Freien statt, ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich. Solange die Feier in geschlossenen Räumen stattfindet, können die Akteure ihre Masken für die Zeit ihres «Auftritts» (Lesung, Predigt, Gesang) abnehmen, wobei jedoch Schutzmassnahmen (z. B. Entfernung oder Schutz der Akteure) einzuhalten sind. Distanz wird empfohlen, ist aber nicht mehr obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

 

Was ist mit dem Gesang?

Einzelner Kantor: Der Kantor nimmt während seines Auftritts die Maske ab, trifft aber dennoch angemessene Schutzmassnahmen. Distanz wird empfohlen, ist aber nicht mehr obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

Mehrere Sänger/innen oder Chöre: Für Chöre, die in geschlossenen Räumen singen, ist ein Tracing erforderlich (vgl. Art. 20, Buchstabe d). In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg müssen Chormitglieder keine Maske mehr tragen und den Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht mehr einhalten (vgl. Art. 20 Buchstabe d, COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021). Im Kanton Waadt ist das Tragen einer Maske für Chorsängerinnen und -sänger weiterhin obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?» und «Was ist mit Chören und Singen in der Kirche?»)

Singen in der Gemeinde: Dies ist immer erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.

(Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?» und «Was ist mit Chören und Singen in der Kirche?»)

 

Ist das Tragen einer Maske in Sitzungen erforderlich?

Es ist Sache des Arbeitgebers, zu entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz erforderlich ist.

 

Kann «Der Leib Christi» für jeden Teilnehmer bei der Kommunion wiederholt werden?

Nein. Der Dialog «Der Leib Christi» – «Amen» wird vor der Austeilung der Kommunion gemeinsam gesprochen. (Siehe FAQ «Worauf ist beim Kommunsionsempfang während des Gottesdienstes zu achten?»)

 

Können wir das Covid-19-Zertifikat für den Zugang zu öffentlichen Feiern verlangen?

Nein. Aus Gründen des Schutzes der Grundrechte sollte die Bescheinigung nicht für religiöse Veranstaltungen (einschliesslich Beerdigungen, Hochzeiten usw.) verlangt werden.

 

Kann ich das Covid-19-Zertifikat für den Zugang zu der liturgischen Feier einer Hochzeit verlangen?

Nein (siehe vorherige Frage). Wir erinnern Sie daran, dass bei Hochzeiten, wie bei jeder anderen Feier, die Teilnehmer in der Kirche eine Maske tragen.

 

Ist der Zugang zu Krankenhäusern und Rettungsdiensten von einem Covid-19-Zertifikat abhängig?

In der Diözese ist dieser Zugang derzeit in den Kantonen Genf und bald Freiburg und Waadt an ein Covid-19-Zertifikat gebunden. Wir bitten die Verantwortlichen für die betreffenden Dienste, diese Mitteilung an die Freiwilligen weiterzuleiten.

 

Wie sieht es mit der Rückverfolgung bei religiösen Feiern und Veranstaltungen aus?

In der gesamten Diözese ist das Tracing nicht mehr erforderlich, ausser für Chöre, die in geschlossenen Räumen singen (vgl. Art. 20, Buchstabe d) und ausser bei Veranstaltungen, bei denen der erforderliche Mindestabstand ohne Schutzmassnahmen während länger als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann (vgl. Anhang 1, 1.4). (Siehe FAQ «Muss eine Anwesenheitsliste der Teilnehmer an einer pastoralen Aktivität oder einer Sitzung im Rahmen der Kirche erstellt werden?»)

 

Wir sind Ihnen dankbar für Ihr Engagement bei der Aufrechterhaltung kirchlicher Aktivitäten unter Einhaltung der Gesundheitsstandards. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Pastoraljahr.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder unsere Diözesanstellen zu kontaktieren:

  • Waadt : Michel Racloz : 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (Französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (Deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Freiburg, 31. August 2021

Die Diözesanzelle Covid-19

 

„Impfungen sind ein einfaches, aber tiefgreifendes Mittel, um das Gemeinwohl zu fördern und füreinander zu sorgen, insbesondere für die Schwächsten. Ich bitte Gott, dass jeder von uns sein kleines Sandkorn, seine kleine Geste der Liebe beisteuern kann“. Papst Franziskus, 18. August (Video)

 

(PDF-Version)

Lockerung der Covid-Massnahmen

Nach der auf der Pressekonferenz des Bundesrates am 23. Juni angekündigten Lockerung der Covid-Massnahmen und nach der Veröffentlichung der Rahmenregeln der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 25. Juni möchte die Diözesane Zelle Covid-19 Sie über die sich daraus ergebenden Änderungen für die Diözese informieren. Diese Anpassungen gelten ab Samstag, 26. Juni, und unterliegen weiterhin den kantonalen Einschränkungen (die in Kürze folgen werden). Wir müssen vorsichtig und wachsam bleiben, um die Risiken einer Übertragung des Virus zu begrenzen.

Religiöse Feiern

Religiöse Feiern sind, solange es sich um Sitzplätze handelt (Kommunion ist jedoch erlaubt), bis zu 1000 Personen und maximal 2/3 der Kapazität erlaubt:

  • drinnen : mit Maske und wenn möglich unter Einhaltung des Abstands von 1,5 m
  • draussen : ohne Maske, aber wenn möglich in einem Abstand von 1,5 m

Diese Regeln gelten auch für Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, usw.

ACHTUNG: für die anschliessende Familienfeier gilt eine Obergrenze von 30 Personen (drinnen) und 50 Personen (draussen). Findet das Hochzeitsfest in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung statt (z.B. gemieteter Saal eines Restaurants), dürfen maximal 250 Gäste dabei sein, im Freien 500. Es ist nicht zulässig,im Rahmen eines Hochzeitsfests eine Tanzveranstaltung durchzuführen. (siehe FAQ)

Wenn keine Sitzplatzpflicht besteht (z. B. bei einer Prozession), ist die Anzahl der Personen innen auf 250 begrenzt.

Aperitifs (nicht privat) nach den religiösen Feiern

In Innenbereichen gilt : es muss zwischen verschiedenen Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand eingehalten werden oder es müssen Abschrankungen angebracht werden; es dürfen die Speisen und Getränke nur sitzend konsumiert werden; wer nicht sitzt, hat eine Gesichtsmaske zu tragen; pro Gästegruppe sind von einer Person die Kontaktdaten zu erheben. Im Aussenbereich gilt nur : es muss zwischen verschiedenen Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand eingehalten werden oder es müssen Abschrankungen angebracht werden. (siehe Rahmenregeln der SBK)

Religiöse Veranstaltungen, Arbeitssitzungen, Ministrantenausflüge, usw.

Jede andere religiöse Veranstaltung (d. h. für jedes nicht private Treffen), bei der keine Sitzplätze vorhanden sind, gilt folgendes :

  • drinnen : bis 250 Personen und maximal 2/3 der Kapazität, mit Masken und, wenn möglich, mit 1,5 m Abstand.
  • draussen : bis zu 500 Personen und maximal 2/3 der Kapazität, ohne Maske, aber wenn möglich, mit 1,5 m Abstand

Tanzveranstaltungen sind verboten (siehe Art. 14 Abs. 1 Buchst. C)

Gesang

Chöre, ob professionell oder nicht, dürfen wieder drinnen und draussen auftreten,

  • Für die Kantone Freiburg und Genf müssen die Chorsänger keine Masken mehr tragen und den hygienischen Abstand von 1,5 m einhalten (s. Artikel 20 und Rahmenregeln der SBK).
  • Für die Kantone Waadt und Neuenburg gilt für die Chorsänger immer eine Maskenpflicht.

Für Chöre, die drinnen singen, ist das Kontakt-Tracing/Rückverfolgung erforderlich (siehe Art. 20 Buchst. d)

Die Gottesdienstgemeinschaft darf immer mit Maske singen.

COVID-Zertifikat

Eine religiöse Veranstaltung mit Zertifikats-Zugangsbeschränkung ist nicht vorgesehen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird draussen aufgehoben. Am Arbeitsplatz ist es Sache des Arbeitgebers.

Rückverfolgung.

Eine Rückverfolgung ist nicht mehr erforderlich, außer bei Chören, die in drinnen singen (siehe Art. 20, Buchst. d) und außer bei Veranstaltungen, wenn es während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands ohne Schutzmassnahmen kommt. (siehe Anhang 1, 1.4)

Ausnahme in Neuenburg, wo für alle Aktivitäten in Innenräumen weiterhin eine Rückverfolgung erforderlich ist.

Zur Erinnerung:

  • Verzichten Sie auf die Teilnahme an Besprechungen, wenn Sie Symptome haben
  • Empfehlung des BAG: Lassen Sie sich testen und Lassen Sie sich impfen !

 

Wir sind dankbar für all Ihr Engagement, dass Sie während all dieser Monate mitgeholfen haben,

die kirchlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten und dabei die Gesundheitsnormen zu respektieren. Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ)  zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Freiburg, den 25. Juni 2021

Diözesane Zelle Covid-19

 

(PDF-Version)

Mehr Teilnehmer an kirchlichen Aktivitäten

Nach der auf der Pressekonferenz des Bundesrates am 26. Mai angekündigten Lockerung der Covid-Massnahmen möchte die Diözesane Zelle Covid-19 Sie über die sich daraus ergebenden Änderungen für die Diözese informieren. Diese Anwendungen gelten ab dem 31. Mai und unterliegen weiterhin den kantonalen Einschränkungen.

Religiöse Feiern

Die religiösen Feiern sind mit Masken- und Abstandspflicht erlaubt:

– Drinnen: bis zu 100 Personen und bis zur Hälfte der möglichen Sitzplätze (anstatt bisher 50 Personen und nur einem Drittel der möglichen Sitzplätze),

– Draussen: bis zu 300 Personen und maximal die Hälfte der möglichen Plätze (statt bisher 100 Personen und ein Drittel der möglichen Plätze).

In diesen Teilnehmerzahlen sind die Zelebranten und die weiteren Beteiligten an der Organisation der Feier nicht enthalten.

In der Praxis ändert sich für Indoor-Feiern nicht viel, da der Abstand von 1,5 m eingehalten werden muss und nicht mehr als die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden darf. Diese Änderung betrifft somit nur grosse Kirchen, die bis zu 100 Personen (und nicht mehr!) aufnehmen können.

Diese Regeln gelten auch für Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, usw.

ACHTUNG: für die anschliessende Familienfeier gilt ein Limit von 30 Personen (drinnen) und 50 Personen (draussen). An einem Hochzeitsfest in einem privaten Raum ist kein Schutzkonzept erforderlich. In einem Restaurant oder dem gemieteten Saal eines Restaurants müssen die üblichen Gastronomieregeln eingehalten werden (Vierergruppen, Erhebung der Kontaktdaten, etc.). Ein Bankett ist also noch nicht zulässig. Der Organisator der Veranstaltung muss über ein Schutzkonzept verfügen.

Pastoraltreffen, Arbeitssitzungen

Bei allen Veranstaltungen, die nicht privat sind (Arbeitstreffen, inkl. Pfarreiversammlungen, Ministrantenausflüge, Seelsorgeteamtreffen, Führungen usw.), beträgt die maximale Teilnehmerzahl drinnen und draussen jetzt 50 statt 15 Personen. Maskenpflicht und Abstand müssen weiterhin eingehalten werden. Zudem muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden.

Gesang

Chöre, ob professionell oder nicht, dürfen im Freien mit maximal 50 Personen auftreten, mit 1,5 m Mindestabstand zwischen den Chorleuten ODER Maskenobligatorium. Chöre sind im Innenbereich nicht erlaubt.

Zur Erinnerung, sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich: Die Pfarrgemeinde darf singen (in einem Abstand von 1,5 m und mit Maske), ebenso ein professioneller Solist (in einem Abstand von 5 m).. Für den Kanton Genf ist das Singen der Pfarrgemeinde wieder erlaubt.

Rückverfolgung, usw.

Bezüglich Rückverfolgung, oder auch bezüglich der Frage, ob Prozessionen an Fronleichnam möglich sind, sowie weiterer Fragen, warten wir noch auf die Antwort der Schweizer Bischofskonferenz.

Zur Erinnerung: Die sanitären Massnahmen bleiben gleich:

– Desinfektion der Hände

– Maskenpflicht ab dem Alter von 12 Jahren;

– Abstände beachten

– Verzichten Sie auf die Teilnahme an Besprechungen, wenn Sie Symptome haben

– Empfehlung: Lassen Sie sich testen

Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Bemühungen und werden uns mit weiteren Informationen an Sie wenden.

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ)  zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Freiburg, den 28. Mai 2021

Diözesane Zelle Covid-19

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Ernennungen in der Diözese von Lausanne, Genf und Freiburg

Mgr. Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hat beschlossen, zwei Laien und einen ständigen Diakon als bischöfliche Beauftragte für die Bistumsregionen Freiburg (französischsprachiger Teil), Waadt und Neuenburg zu ernennen. Zudem ernennt er auch einen zweiten Generalvikar, eine Beauftragte für das « geweihte Leben » und einen Generalsekretär für das bischöfliche Ordinariat. 

Drei bischöfliche Beauftragte für die Bistumsregionen

Bischof Morerod hat folgende bischöflichen Beauftragten für eine fünfjährige Amtszeit ab dem 1. September 2021 ernannt: 

  • Für die französischsprachige Bistumsregion von Freiburg, Frau Céline Ruffieux (aus Riaz), Jugendseelsorgerin, Lehrerin und Psychologin. Abbé Jean Glasson, derzeitiger Bischofsvikar, wird in Vevey das Amt als Pfarrmoderator antreten, mit der Mission ein regionales Zentrum aufzubauen.
  • Für die Bistumsregion Neuenburg, Herrn Romuald Babey (aus Fleurier), Diakon, Spitalseelsorger, Lehrer und ehemaliger Schuldirektor. Abbé Pietro Guerini, derzeitiger Bischofsvikar, kehrt nach Bergamo (IT) in seine Heimatdiözese zurück, die stark unter der Covid-Krise zu leiden hatte.
  • Für die Bistumsregion Waadt, Herrn Michel Racloz (aus Renens), Theologe und zurzeit Delegierter des Bischofsvikars. Abbé Christophe Godel, derzeitiger Bischofsvikar, wird in La Chaux-de-Fonds das Amt als Pfarrmoderator antreten, mit der Mission ein regionales Zentrum aufzubauen.

Der derzeitige Bischofsvikar der Bistumsregion Genf bleibt bis zum Ende seines Mandates in einem Jahr im Amt. In der Bistumsregion Deutschfreiburg übt Frau Marianne Pohl-Henzen schon seit August 2020 das Amt der bischöflichen Delegierten aus.

Bistumsregionen

Mit dem Abgang der Bischofsvikare werden die bisher als «Bischofsvikariate» definierten Gebiete (französischsprachiges Freiburg, Deutschfreiburg, Neuenburg, Waadt) künftig zu «Bistumsregionen». Der Sitz dieser Bistumsregionen wird ebenfalls einen neuen Namen erhalten, der in Kürze festgelegt wird (Bistumsregionalleitung in Deutschfreiburg).

Neuer Generalvikar

Abbé Bernard Sonney, zurzeit Pfarrmoderator der Seelsorgeeinheit Grand-Vevey (die die Städte Vevey, La Tour-de-Peilz und die angrenzenden Dörfer umfasst) und Dekan des Dekanats St. Martin (das die Seelsorgeeinheiten rund um Vevey und Montreux umfasst), wurde ab 1. September 2021 zu 40% zum Generalvikar ernannt. Er wird das Team des Bischofs verstärken, an der Seite des anderen Generalvikars, Mgr. Alain de Raemy, welcher mit der brüderlichen und berufsbezogenen Begleitung der Diözesanpriester betraut ist, zusätzlich zu den Sprachmissionen und der diözesanen Zelle für «ausländische» Priester, für die er bereits verantwortlich ist.

Beauftragte für das « geweihte Leben »

Sr. Marie-Emmanuel Minot, ehemalige Generaloberin der Freiburger Spitalschwestern wurde zur bischöflichen Beauftragten für das « geweihte Leben » ernannt, als Bindeglied zwischen der Diözese und den hier ansässigen Ordensgemeinschaften, säkularen Instituten, charismatischen Gemeinschaften, usw.

Generalsekretär

Herr Xavier Hemmer, zurzeit Regionalsekretär der Gewerkschaft Syna Freiburg-Neuenburg, wurde zum Generalsekretär für das bischöfliche Ordinariat ab 1. Juli ernannt.

Bischof Morerod heisst diese Personen herzlich willkommen, bedankt sich bei den derzeitigen Bischofsvikaren für die immense Arbeit, die sie im Dienst der Diözese geleistet haben, und wünscht ihnen einen guten Start in ihren neuen Pfarreien.

Kommunikationsstelle der Diözese

Beilagen (untenstehend):

  • CV und Fotos
  • Glossar

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Die Neu-Ernannten kurz vorgestellt

Romuald Babey

Romuald Babey, 1970 in Neuenburg geboren, ist Diakon, verheiratet und Vater von vier Kindern. Er studierte Latein und alte Sprachen und Kulturen an der Universität von Neuenburg und erwarb anschliessend ein CAS-Zertifikat in Verwaltung und Management von Bildungsinstitutionen. Er unterrichtete Sprachen an der Orientierungsstufe von Fleurier, arbeitete anschliessend erst als stellvertretender Direktor und später als Generaldirektor des Schulbezirks Val-de-Travers. 2019 wurde er pastoraler Mitarbeiter in der römisch-katholischen Kirche von Neuenburg als kantonaler Leiter der Gesundheitspastoral, Referent für Katechese in den Pfarreien des Val-de-Travers und aktiv in der Beerdigungs-, Tauf- und Trauungsseelsorge. Zurzeit bereitet sich Romuald Babey auf seine Lizenz in Theologie an der Domuni Universitas (Online-Lehrgang) vor.

Céline Ruffieux

Céline Ruffieux, 1973 in Greyerz geboren, ist verheiratet und Mutter von fünf Kindern. Als Psychologin FSP (1999-2007), mit Schwerpunkt Lernen und Betreuung von Kindern und Familien, hat sie in einer multidisziplinären Praxis gearbeitet. Nach ihrem Doktorat zum Thema Intelligenz arbeitete sie in verschiedenen Lehrpraxen auf Grund-, Sekundarschul- und Universitätsniveau. Als pastorale Mitarbeiterin seit 2014, arbeitete sie zunächst im Pastoralteam der Seelsorgeeinheit Notre-Dame de Compassion (2011-2016) und gab anschliessend Religionsunterricht an den Orientierungsstufen des Kantons Freiburg.

Michel Racloz

Michel Racloz, 1969 in Angola geboren, studierte Sozial- und Erziehungswissenschaften, dann Theologie. Im Besitz eines CAS-Zertifikates in Sozialarbeitsethik und eines Diploms in fairer und wertschätzender Führung, arbeitete er zunächst als soziokultureller Animator in Renens, dann für die katholische Kirche des Kantons Waadt (seit 1995) in verschiedenen Seelsorgestellen und schliesslich als Leiter der Abteilung « Solidarität ». Er bietet auch Kurse in « Sozialer Seelsorge « am Centre catholique romand de formations en Église (CCRFE) an. Seit 2012 ist Michel Racloz Delegierter des Bischofsvikars der katholischen Kirche im Kanton Waadt.

Bernard Sonney

Geboren 1956 in La Tour-de-Trême (FR), absolvierte Bernard Sonney sein Studium in Bulle und Fribourg, trat 1976 in das Priesterseminar ein und wurde 1983 zum Priester geweiht. Er war immer im Kanton Waadt tätig : Vikar in Lausanne (Pfarrei Sacré-Cœur dann Notre-Dame), Priester in Clarens und Pully, Pfarrmoderator (von St-Nicolas-de-Flue in Lausanne, St-Rédempteur in Lausanne, Notre-Dame in Cully,  St-Martin in Lutry und St-Maurice in Pully) anschliessend Dekan des Dekanats St-Maurice (welches zwei Seelsorgeeinheiten umfasst : L’Orient und Lausanne-Nord, d.h. die Pfarreien um Cully, Lutry, Pully und Lausanne) und Pfarrmoderator der SE Grand-Vevey (die Vevey, La Tour-de-Peilz, Blonay, St-Légier, Corseaux, Corsier, Jongny, Chardonne, Mont-Pèlerin, Chexbres, Puidoux, Rivaz und St-Saphorin) umfasst.

Marie-Emmanuel Minot

Geboren 1943 in Villefranche-sur-Saône, Frankreich, legte Schwester Marie-Emmanuel (Taufname Name Marie-Noëlle) 1968 ihre Gelübde in der Gemeinschaft der Hospitalschwestern von Freiburg ab. Sie machte 1963 ihren Abschluss an der Krankenpflegeschule in Lyon und anschliessend an der Hebammenschule in Lausanne. 1973 bis 2008 lebte sie in der Mission in Ruanda, wo sie von 1991 bis 2007 Regionalleiterin war. Von 2008 bis 2020 war Sr. Marie-Emmanuel Generaloberin ihrer Kongregation.

Xavier Hemmer

Xavier Hemmer wurde 1979 in Fribourg geboren, ist verheiratet und hat vier Kinder. Er besitzt einen Master-Abschluss in Philosophie und Theologie. Ausserdem machtet er eine betriebswirtschaftliche Ausbildung und belegte verschiedene Kurse in Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Personalwesen usw. Er war erst Projektleiter und dann Direktor der Internetfirma hemmer.ch SA, später stellvertretender Direktor der Stiftung SOS werdende Mütter in Freiburg, bevor er Regionalsekretär der Gewerkschaft Syna Freiburg-Neuenburg wurde.

Glossar

Was ist ein Diakon?

Einige werden zu Diakonen geweiht im Hinblick auf das Presbyterium (Priestertum), andere bleiben für immer Diakone. Ein « ständiger » Diakon ist ein (oft verheirateter) Mann, der geweiht wurde und vom Bischof eine besondere Aufgabe übertragen bekommt, die mit seinen familiären Verpflichtungen und seiner beruflichen Situation vereinbar ist Seine Mission ist auf einen dieser drei Bereiche ausgerichtet: Solidarität (Hilfe für Menschen in verschiedenen ärmlichen Verhältnissen); Verkündigung des Evangeliums (Predigt, Katechese usw.); Liturgie (Assistenz des Bischofs oder Priesters am Altar, Taufen, Trauungen, Segen, Austeilen der Eucharistie, Animation zum Gebet…).

Was ist eine Seelsorgeeinheit?

Ein Zusammenschluss von Pfarreien, oft mit der Abkürzung «SE» genannt.

Was ist ein Pfarrmoderator?

Der Pfarrmoderator ist ein Priester, der für eine Gruppe von Pfarreien verantwortlich ist; oder für eine Pfarrei, die einem Diakon oder einem anderen Nichtpriester anvertraut ist. Der Pfarrmoderator leitet das Pastoralteam aus Priestern, ständigen Diakonen, Laienpastoralassistenten und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die für die SE zuständig sind.

Was ist ein Dekan?

In der Kirche ist der Dekan der Verantwortliche für eine Region, gerannt Dekanat oder, in Genf Erzbistum genannt, welche mehrere, manchmal in Seelsorgeeinheiten zusammengefasste Pfarreien umfasst,

Was ist ein/e bischöfliche/r Beauftragte/r?

Dies ist ein Laie oder ein Diakon, der mit dem Bischof (und seinen Generalvikaren) zusammenarbeitet. Seine Aufgabe ist es, die Personen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Seelsorge in der Bistumsregion zu koordinieren und sie gegenüber den zivilen Behörden, den kantonalen katholischen Körperschaften/Verbänden und anderen Konfessionen und Religionen auf kantonaler Ebene zu vertreten. Zurzeit ist diese Position Teil eines sich entwickelnden Prozesses.

Was ist ein Bischofsvikar?

Dies ist ein Priester, der mit dem Bischof (und seinen Generalvikaren) bei der Organisation des pastoralen Lebens in einem Gebiet oder Tätigkeitsbereich zusammenarbeitet

Was ist ein Generalvikar?

Er ist der Delegierte des Diözesanbischofs; er unterstützt ihn bei der Leitung der ganzen Diözese.

Karwoche und weitere Aktualitäten: Update

Mit dem Herannahen von Ostern und aufgrund verschiedener Neuerungen möchten wir Sie hiermit auf einige Aktualisierungen der Covid-19 Massnahmen hinweisen. Bei den genannten Beispielen müssen die Hygienemassnahmen (Mindestabstand, Handdesinfektion, Maskenpflicht usw.) selbstverständlich strikt eingehalten werden.

 

Karwoche

 

Am 17. Februar 2021 erinnerte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an die Normen vom 25. März 2020 bezüglich der Feierlichkeiten in der Karwoche. Diese Normen wurden damals nicht umgesetzt, da die Feierlichkeiten gar nicht stattfanden, hingegen ist es jetzt sinnvoll, sie in Erinnerung zu rufen für ihre konkrete Umsetzung in unserer Diözese:

 

  1. Palmsonntag. Das Gedenken an den Einzug des Herrn in Jerusalem wird im Innern des Kirchengebäudes gefeiert; in den Kathedralen wird die zweite Form genommen, die im Römischen Missale vorgesehen ist, in den Pfarrkirchen und an anderen Orten die dritte.
  2. Chrisam-Messe. Diese findet am 30. März in der Christ-König-Kirche in Freiburg statt. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt vorab in den Kantonen, da die Teilnehmerzahl nach den geltenden Normen begrenzt ist. Diese Messe wird um 10.00 Uhr auf dem YouTube-Kanal der Diözese direkt übertragen. Ursprünglich sollte sie in Deutschfreiburg organisiert werden, dies wird jedoch im nächsten Jahr nachgeholt (unter Vorbehalt der gesundheitlichen Situation).
  3. Gründonnerstag. Die Möglichkeit der Fusswaschung entfällt. Ebenso entfällt am Ende der Messe des Letzten Abendmahls die Prozession; das Allerheiligste soll im Tabernakel aufbewahrt werden.
  4. Karfreitag. Für die grossen Fürbitten sind die Bischöfe darum besorgt, eine besondere Fürbitte für die Notleidenden, die Kranken, die Verstorbenen vorzubereiten (vgl. Missale Romanum). Die Kreuzverehrung durch Kuss soll nur vom Zelebranten allein ausgeführt werden.
  5. Osternacht. Sie wird ausschliesslich in den Kathedralen und Pfarrkirchen gefeiert (es sei denn, eine andere Kirche als die Pfarrkirche ist besser geeignet). Für die Taufliturgie ist nur die Erneuerung der Taufversprechen vorgesehen. Religiöse Gemeinschaften können, wo es möglich ist, in ihren Kirchen feiern.

 

Wie ersuchen die Pfarreien, am Palmsonntag eine einzelne Person mit der Verteilung der Palmzweige zu beauftragen. Die Teilnehmer können auch ihre eigenen Palmzweige mitbringen. Vorsicht: die Feier darf nicht im Freien abgehalten werden. Auf einen Kreuzweg im Freien muss ebenfalls verzichtet werden (die Begrenzung auf 15 Personen, inklusive dem Zelebranten, ist im Freien schwer einzuhalten).

 

Taufen und Trauungen

 

In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg sind religiöse Tauf- und Trauungsfeiern bis 50 Personen erlaubt, zusätzlich zu den Personen, die an der Vorbereitung der Liturgie beteiligt sind. VORSICHT: an der anschliessenden Familienfeier dürfen maximal 5 Personen (im Inneren) und 15 Personen (im Freien) teilnehmen.

Dies gilt jedoch nicht für den Kanton Waadt, wo Trauungen und Taufen immer noch einem Maximum von 5 Personen unterliegen. Taufen, die während eines normalen Gottesdienstes gefeiert werden, sind weiterhin möglich. Es muss darauf geachtet werden, dass eine gerechte Verteilung zwischen der Anzahl der Familienmitglieder des Täuflings und den anderen Teilnehmern des Gottesdienstes gefunden wird. Wann immer möglich, wird dazu geraten, Trauungen zu verschieben. Anderenfalls gilt die maximale Teilnehmerzahl von 5 Personen, inklusive dem Zelebranten.

 

Gesang

 

In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg ist der Gesang durch einen Solisten möglich. Dies ist im Kanton Waadt nicht der Fall. Mehr Details auf unserer FAQ (speziell für Genf, wo diese Praxis neu ist): Was ist mit Chören und dem Singen in der Kirche?

 

Treffen mit Jugendlichen / Katechese

 

Wir erinnern Sie daran, dass die Altersgrenze für solche Treffen von 16 auf 20 Jahre erhöht wurde, mit Besonderheiten für jeden Kanton, nachzulesen auf unseren «häufig gestellten Fragen (FAQ»: Was ist mit Katechese-Treffen (Katechese)

 

Impfung

 

Wir erinnern alle, die mit gebrechlichen oder an Covid erkrankten Menschen in Kontakt sind (insbesondere bei der Krankensalbung), daran, Ihre Situation den zuständigen Stellen zu melden, damit Sie in die Impfkette aufgenommen werden können. Wir wissen, dass dies bereits für viele Menschen der Fall ist, insbesondere für Seelsorger in Krankenhäusern.

 

 

Abschliessend danken wir Ihnen nochmals für Ihre Bemühungen. Lassen Sie sich nicht entmutigen!

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine frohe Fastenzeit!

 

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

 

 

Freiburg, den 17. März 2021

 

 

Diözesane Zelle Covid-19

Kirchenglocken und Schweigeminute

Dem Wunsch des Bundespräsidenten folgend, eine Schweigeminute für die Covid-19-Opfer einzuhalten, laden die Schweizer Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Christkatholische Kirche der Schweiz die Pfarreien und Kirchgemeinden ein, am Freitag, dem 5. März 2021, um 12.00 Uhr die Kirchenglocken läuten zu lassen. Die Gläubigen werden aufgerufen, in der Kirche, zu Hause, unterwegs, an der Arbeit oder in ökumenischen Gebetsgruppen innezuhalten und für die Opfer und deren Angehörige zu beten.

Link Medienmitteilung

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Pastoralbrief des Bischofs

Hier ist der Pastoralbrief unseres Bischofs: „Ich sehe Jesus, ich liebe ihn, ich will bei ihm sein“, der letzten Sonntag in den Gottesdiensten gelesen wurde.

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Ein Kreuz, ein Geschenk

O Crux Ave

Der Verein O Crux Ave, unterstützt von Mgr Morerod, bietet ein Kreuz (9,5 x 5 cm) aus Olivenholz an, hergestellt durch die Christen von Bethlehem. Jedes Kreuz ist ein Unikat (4.50 Sfr). Das Kreuz kann zusammen mit einem Gebet in Form einer laminierten Karte (0.50 Sfr) bestellt werden.

Bestellung: ocruxave@bluewin.ch (Versandkosten inbegriffen). Info

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Covid-19: Versammlungen von unter 16-jährigen im Rahmen der Kirche

Mitteilung an unsere pastoralen Mitarbeiter/SE/Pfarreien/Sprachmissionen/religiösen Gemeinschaften

Um den wichtigen persönlichen Kontakt für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Gesundheitsstandards zu respektieren, macht die Diözesanzelle Covid-19 eine Bestandsaufnahme der Situation in Bezug auf Versammlungen von unter 16-Jährigen im Rahmen der Kirche (Katechismus, Treffen zur Vorbereitung auf die Erstkommunion, der Firmung, usw.). Sie appelliert an den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen, die Anzahl der Teilnehmer an die Grösse der Räumlichkeiten anzupassen, um den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten zu können.

Kanton Waadt:

Kinder und Jugendliche dürfen sich in Gruppen von maximal 15 Teilnehmern treffen. Die Anwesenheit von Personen ab 16 Jahren darf jedoch 5 zusätzliche Personen nicht überschreiten. Die Treffen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Maskenpflicht ab dem Alter von 12 Jahren;
  • Vorgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern;
  • Teilnehmerliste muss erstellt werden;
  • Umsetzung eines Schutzplans gemäss den GLAJ-Richtlinien.

Wenn bereits 5er-Gruppen gebildet und geplant sind, ist es am besten, mindestens bis zu den Schulferien im Februar so vorzugehen, um die Organisation der Familien nicht durcheinanderzubringen.

Kanton Freiburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung und ohne Maskenpflicht stattfinden. Der Abstand von 4m²/Pers. (empfohlener Abstand, wenn sich die Personen an einem Platz befinden) ist massgebend für die Anzahl der Personen, die sich in einem Raum aufhalten dürfen. Ein Schutzkonzept muss ebenfalls erstellt werden.

Kanton Genf:

Wir empfehlen den Katechese-Präsentunterricht einzustellen und dagegen den Fernunterricht zu fördern. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch der Präsenzunterricht stattfinden: nur Kinder unter 12 Jahren nehmen daran teilnehmen; über ein Schutzkonzept verfügen, der die Einhaltung der aktuellen Gesundheitsmassnahmen garantiert; ohne Verpflichtung für die für die Animation verantwortlichen Freiwilligen.

Kanton Neuenburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung stattfinden. Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden. Die Grösse der Räumlichkeiten muss daher im Vorfeld abgeklärt werden.

Wie steht es mit Treffen Erwachsener im Rahmen der Kirche? Wir wiederholen, dass persönliche Treffen vermieden werden sollten, es sei denn, sie sind wirklich notwendig. Wenn sie nicht per Videokonferenz stattfinden können, sollten in privatem Rahmen nicht mehr als 5 Personen (inkl. Kinder) daran teilnehmen, es gilt zu jeder Zeit Maskenpflicht, mit dem vorgeschriebenem Mindestabstand sowie der Handdesinfektion und der Belüftung des Raumes.

Kanton Freiburg: Die Teilnehmerbeschränkung von 5 Personen gilt nicht für Pfarreiräte. Pfarreiversammlungen sind jederzeit gestattet.

Kanton Neuenburg: In Ausnahmefällen, in denen ein persönliches Treffen persönlich stattfinden muss, beträgt die Teilnehmerbeschränkung 5 Personen (Katechese, Pastoraltreffen oder andere).

Sie können jederzeit unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) konsultieren oder sich an die diözesane Zelle Covid-19 wenden:

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Die diözesane Zelle Covid-19

(PDF-Version)

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