Anti-Covid-Massnahmen aufgehoben

Im Anschluss an die Pressekonferenz des Bundesrates vom 16. Februar teilt die diözesane Zelle Covid-19 mit, dass fast alle Anti-Covid-Massnahmen aufgehoben wurden. Ab heute gelten die Maskenpflicht, das Vorweisen des Covid-Zertifikats, die Personenbegrenzung usw. nicht mehr für unsere kirchlichen Aktivitäten, einschliesslich der Gottesdienste. Eine Ausnahme gilt für die Gesundheitspastoral.

Die sogenannten 3G-, 2G- und 2G+-Regeln werden abgeschafft. Maskenpflicht wird in fast allen öffentlichen Innenräumen sowie am Arbeitsplatz abgeschafft. Auch die Homeoffice-Empfehlung fällt sofort weg. Private oder familiäre Treffen werden nicht mehr eingeschränkt.

Achtung jedoch, eine Ausnahme bleibt für die Gesundheitspastoral bestehen: Bis Ende März gilt Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen.

Sollten auf kantonaler Ebene restriktivere Massnahmen beschlossen werden, werden diese Ihnen mitgeteilt.

Die diözesane Zelle Covid-19 dankt Ihnen für die Anstrengungen, die jede und jeder Einzelne im Kampf gegen diese Pandemie unternommen hat. Als Vorsichtsmassnahme für gefährdete Personen fordert sie Sie ausserdem auf, die in den letzten zwei Jahren erlernten Schutzmassnahmen beizubehalten: Desinfektion/Händewaschen, regelmässige Belüftung der Räume, usw.

Für alle Bemerkungen:

  • Waadt: Olivier Schöpfer: 079 349 47 10
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Die diözesane Zelle Covid-19

(PDF-Version der Mitteilung)

Synodaler Prozess – Äussern Sie sich !

In der gesamten Kirche findet ein synodaler Konsultationsprozess statt. Das bedeutet, dass wir gemeinsam den Heiligen Geist bitten, uns zu erneuern, mit unserer Teilnahme, was immer mit einer Zeit des Gebets beginnt. Dieser Prozess beginnt mit einer lokalen Phase : jede Gemeinschaft wird mit einbezogen, in den Seelsorgeeinheiten, Ordensgemeinschaften, Bewegungen usw.… Gerade diejenigen, die von einem solchen Prozess nichts erwarten, sollten die Gelegenheit dazu nutzen, sich zu äussern. Wir erwarten Ihre Antworten bis zum 15. Februar, und in einem Hirtenbrief, der am 27. März erscheinen wird, werde ich Ihnen erste Rückmeldungen dazu geben. Der Flyer, den Sie hinten in Ihrer Kirche finden, kann Ihnen bei der Suche nach praktischen Informationen behilflich sein.

 

 

Freiburg, den 27. Januar 2022

+ Charles Morerod

(PDF-Version der Mitteilung)

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COVID-19: Erhebung von Kontaktdaten wird aufgehoben

Im Anschluss an die Pressekonferenz des Bundesrates vom 19. Januar 2022 über die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie weist die diözesane Zelle Covid-19 auf einige neue Anpassungen hin, die in unseren kirchlichen Aktivitäten ab heute gelten, darunter die Aufhebung der Erhebung von Kontaktdaten.

Erhebung von Kontaktdaten wird aufgehoben

Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird angesichts der bereits am 12. Januar beschlossenen eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben. Diese Pflicht galt noch bei bestimmten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. religiöse Zeremonien, Chorproben usw.).

Homeoffice

Die Homeoffice-Pflicht wird, (wie in unserer vorherigen Mitteilung angekündigt), bis Ende Februar (statt bis Ende März) aufrechterhalten.

Trotz dieser Erleichterungen rufen wir Sie weiterhin dazu auf, solidarisch und verantwortungsvoll zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen, insbesondere durch die strikte Einhaltung der geltenden Gesundheitsmassnahmen: Maskenpflicht, Desinfektion der Hände, Belüftung der Räume und Einhaltung von Mindestabstand, soweit dies möglich ist.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass alle anderen Massnahmen und Bestimmungen weiterhin gelten und dass Sie weitere Informationen erhalten werden, falls die kantonalen Behörden andere Vorkehrungen treffen oder beschliessen, den Status quo beizubehalten.

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

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Mit Staatssekretär Kardinal Pietro Parolin zum Hl. Bruder Klaus

Am 7. November, Vortag der offiziellen 100-Jahr-Feier der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl hiessen die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz Staatssekretär Kardinal Pietro Parolin in Flüeli-Ranft (OW) herzlich willkommen.

Pressemitteilung der Schweizer Bischofskonferenz

Bildergalerie (Copyright: © SBK)

Synodaler Prozess – Diözesane Phase

Bischofssynode : "Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Mission"

Wir sind zu einem synodalen Prozess eingeladen, d.h. zu einem gemeinsamen Weg (denn Synode bedeutet gemeinsamer Weg). Dieser Prozess umfasst die Kirche weltweit, mit einer römischen Phase (Bischofssynode 2023), und wir treten jetzt in eine erste Phase ein, die jede Diözese betrifft.

Den Weg beschreiten impliziert eine Bewegung: Wir gehen nicht davon aus, dass jetzt alles perfekt ist und wir nur weiterzumachen brauchen. Seit Beginn seines Pontifikats sagt uns der Papst, dass der tödlichste pastorale Grundsatz lautet: „Wir haben es immer so gemacht“. Gewiss geht es nicht darum, den Glauben neu zu erfinden, als ob ein Engel kommen und uns ein anderes Evangelium bringen könnte als das, das wir empfangen haben (vgl. Galater 1,8). Es ist dieselbe Kirche Jesu Christi, die auf dem Weg voranschreitet, indem sie den Heiligen Geist bittet, sie zu erleuchten.

Gemeinsam gehen: mit wem? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen, indem wir uns an das Wesentliche erinnern: Wir sind Christen – von Christus – also beschreiten wir den Weg vor allem mit Christus. Wir tun dies im Licht des Heiligen Geistes, der in unseren Herzen „Abba, Vater“ ruft (vgl. Galater 4,6) und ohne den wir nicht sagen könnten, dass Christus der Herr ist (vgl. 1 Korinther 12,3). Der Weg beginnt und geht weiter mit dem Gebet und der Lektüre des Wortes Gottes. Wir tun dies gemeinsam, indem wir einander zuhören und die impliziten und expliziten Probleme unserer Gesellschaft erkennen, mit einer besonderen Aufmerksamkeit für diejenigen, welche das Gefühl haben, nichts von uns bekommen zu können.

Das unmittelbare Ziel dieses Prozesses ist die Synodalität. Ich werde gefragt, ob wir uns damit nicht selber in den Mittelpunkt stellen. Nicht wirklich, aber auch. Es geht darum zu erkennen, was die Kirche ist: Macht uns unsere Taufe zu aktiven Gliedern in der Weitergabe der „Gabe Gottes“ (Johannes 4,10)? Neue Fragen haben es der Kirche immer ermöglicht, ihren Glauben und ihre Hoffnung zu verdeutlichen. Wir befinden uns in einer Zeit der Umbrüche und der Ungewissheiten, in der sich junge Menschen fragen, ob sie eine Zukunft haben: Wie können wir ihnen unsere Hoffnung und die Freude der Frohen Botschaft vermitteln? Dies geschieht zu einer Zeit, in der wir mit unseren eigenen internen Problemen konfrontiert sind, einschließlich großer Skandale, bei denen Führungskräfte – wie ich – nicht wissen, wie sie sie mit Wahrheit, Einfühlungsvermögen und Effektivität (in Bezug auf die Beseitigung ihrer Ursachen) angehen sollen.

Der vom Papst gewünschte Prozess beginnt am 17. Oktober 2021 mit einer diözesanen Phase. Diese Phase wird kurz sein, aber sie ist damit nicht zu Ende. Ich lade daher die Seelsorgeeinheiten, die Ordensgemeinschaften (innerhalb derselben oder innerhalb der Seelsorgeeinheiten), die kirchlichen Bewegungen und Dienste (Spezialseelsorge…) ein, in diesen Prozess des Zuhörens und der Unterscheidung einzutreten, gemäß den Hinweisen in dem diesem Schreiben beigefügten Dokument. Diese Konsultation wird in einer an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Form erfolgen.

Danke dem Heiligen Geist, dass er uns zusammenführt und leitet, und Ihnen, dass Sie gemeinsam auf ihn und aufeinander hören. Dieser weltweite Prozess ist auch ein lokaler: Wir sind auf unsere gegenseitige Unterstützung angewiesen, also danke!

+ Charles Morerod

Beilage erwähnt

(PDF-Version der Mitteilung)

Jassmatch: das Bistum unterliegt dem Staatsrat

Am Freitagabend, den 1. Oktober, besiegte der Staatsrat, mit Unterstützung des Bundespräsidenten Herrn Guy Parmelin, beim Jassen das Bistum Freiburg mit einem Punktestad von 6 zu 3.

Obwohl in den eigenen vier Wänden, musste sich die Mannschaft des Bistums1, unter anderem repräsentiert von Bischof Morerod und seines Weihbischofs Mgr de Raemy – gegenüber der Mannschaft des Staatsrates2 – repräsentiert vom Bundespräsidenten Herrn Guy Parmelin, vom Freiburger Staatsratspräsidenten Herrn Jean-François Steiert und dem Staatsrat Herrn Georges Godel, leider geschlagen geben.

Als Preis erhielten die Gewinner die zwei frisch gebrauten «Bischofsbiere»: Jeanne Dark und Etole des Neiges (wovon ein Teil des Erlöses für karikative Zwecke bestimmt ist).

Diese spielerische Begegnung, die 2014 auf Initiative von Bischof Charles Morerod ins Leben gerufen wurde, soll an den 400. Jahrestag eines Abkommens zwischen der Freiburger Regierung und dem damaligen Bischof erinnern. Diese Vereinbarung ermöglichte es dem letzteren, sich in Freiburg niederzulassen. Es ist auch eine Gelegenheit, die guten Beziehungen zwischen den beiden zivilen und religiösen Behörden hervorzuheben.

Kommunikationsstelle der Diözese

Beilage:

1 Zusammensetzung der Mannschaft des Bistums:

  • Mgr Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
  • Mgr Alain de Raemy, Weihbischof
  • Mgr Bernard Sonney, Generalvikar
  • Herr Xavier Hemmer, Generalsekretär
  • Herr Jean-Baptiste Henry de Diesbach, Präsident des Verwaltungsrats der Diözese und Koch für diesen Abend
  • Patrick Mayor, Verwaltungskoordinator ad Interim
  • Herr David Chollet, Adjunkt des Kanzlers
  • Frau Aurelia Pellizzari, Sekretärin von Mgr Morerod ad Interim
  • Frau Laure-Christine Grandjean, Kommunikationsverantwortliche

2Zusammensetzung der Mannschaft des Staatsrates:

  • Herr Guy Parmelin, Bundespräsident, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
  • Herr Jean-François Steiert, Staatsratspräsident, Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor
  • Herr Georges Godel, Staatsrat, Finanzdirektor
  • Frau Danielle Gagnaux-Morel, Staatskanzlerin
  • Laurent Yerly, Staatsschatzverwalter
  • Laurent Bernet, Fachberater des Präsidenten
  • Herr Olivier Kämpfen, Generalsekretär, Sicherheits- und Justizdirektion
  • André Magnin, Kantonsingenieur, Vorsteher des Tiefbauamtes

(PDF-Version der Mitteilung)

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Dorothée Thévenaz Gygax

Ernennung zur Beauftragten für Ökologie

Mgr Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hat Frau Dorothée Thévenaz Gygax, zur Zeit Leiterin des Sektors Sensibilisierung und Kooperationen bei Fastenopfer, zur bischöflichen Beauftragten für Ökologie ernannt. Frau Thévenaz Gygax wird verantwortlich sein für die Thematik der Ökologie auf Diözesanebene. Sie wird ihr Mandat heute Abend um 18.15 Uhr in der Kirche Saint-François d’Assise in Renens entgegennehmen. Diese Ernennung folgt auf eine Reihe von Ernennungen anderer bischöflichen Beauftragten.

Die Situation der Umwelt und die Art und Weise, wie wir mit dem Rest der Natur umgehen, ist besorgniserregend. Die Enzyklika Laudato Si‘ von Papst Franziskus hat die spirituelle und soziale Dimension dieses wichtigen Themas aufgezeigt. Aus diesem Grund hat Bischof Morerod beschlossen, in der Person von Frau Dorothée Thévenaz Gygax, jemanden zu ernennen, der in der Diözese für die ökologische Frage zuständig ist. Ihre Aufgabe wird darin bestehen, die Aktivitäten und Überlegungen zur Ökologie innerhalb der Diözese zu koordinieren, und zwar in Verbindung mit einer noch zu bildenden Gruppe von Personen sowie mit externen Einrichtungen.

Einige Worte zu Dorothée Thévenaz Gygax

Frau Dorothée Thévenaz Gygax ist Mutter von zwei Jungen, wohnt in La Tour-de-Peilz und arbeitet seit mehr als 17 Jahren für Fastenopfer in Lausanne. Ihre Kindheit verbrachte sie in Attalens im Vivisbachbezirk, bevor sie das Kollegium in Bulle besuchte und ein Masterstudium in Ethnologie, Sozial- und Kognitionspsychologie, sowie Geografie an der Universität Neuenburg absolvierte. 2016 schloss sie ihre Ausbildung als Erwachsenenbildnerin mit dem eidgenössischen Fachausweis ab Die Studien, die Themenbereiche bei Fastenopfer und die damit verbundenen Besuche mit Partnerorganisationen des Südens sowie ihr Engagement bei Laboratoire de transition intérieure brachten sie dazu über ihre Beziehung zum Leben und die Verbindung zwischen sozialer Gerechtigkeit und Klimagerechtigkeit nachzudenken Sie engagiert sich ebenfalls für das Projekt Conversations carbone, das sich an alle richtet, die Fortschritte auf dem Weg zu einem kohlenstoffärmeren Lebensstil machen wollen, und ist auch Mitglied des Ausschusses der Nationalen Kommission für Justitia et Pax.

Bischöfliche Beauftragte

Die Ernennung von Frau Thévenaz Gygax folgt auf eine Reihe von Ernennungen von «bischöflichen Beauftragten», die eine bessere Synergie innerhalb der Diözese zum Ziel haben. Es handelt sich dabei, sowohl territorial als auch thematisch, um die folgenden Beauftragten:

  • Für die Bistumsregion Waadt: Herr Michel Racloz
  • Für die französischsprachige Bistumsregion von Freiburg: Frau Céline Ruffieux
  • Für die Bistumsregion Deutschfreiburg: Frau Marianne Pohl-Henzen
  • Für die Bistumsregion Neuenburg: Herr Romuald Babey
  • Für das geweihte Leben: Sr Marie-Emmanuel Minot
  • Für die Berufungspastoral und die Ausbildung der Seminaristen: Abbé Nicolas Glasson

Weitere Ernennungen sind für die kommenden Monate vorgesehen.

Kommunikationsstelle der Diözese

(PDF-Version der Mitteilung)

Beilagen:

Nähere Hinweise zur Anwendung des COVID-Zertifikates (Fortsetzung)

Im Anschluss an die Neuerungen der Gesundheitsrichtlinien der Schweizer Bischofskonferenz (CES) vom 23. September und als Antwort auf verschiedene Fragen, die wir bezüglich der neuen Bundesbestimmungen zum Covid-Zertifikat erhalten haben, möchten wir einige Details klarstellen oder in Erinnerung rufen. Die Schweizer Bischofskonferenz weist erneut darauf hin, dass bei allen religiösen Feiern, für die ein Covid-Zertifikat erforderlich ist, auch Priester und andere an der Liturgie beteiligten Personen ein gültiges Covid-Zertifikat vorlegen müssen.

 

Religiöse Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 50 Personen

Der Zutritt ist allen Personen erlaubt, nicht nur denen mit gültigem COVID-Zertifikat.

Es gelten folgende Massnahmen für alle anwesenden Personen (einschliesslich der Personen, die im Besitze eines gültigen COVID-Zertifikats sind): Handdesinfektion, Kontakt-Tracing, Maskenpflicht, Mindestabstand von 1,5 m, 2/3 der Kapazität der Räumlichkeiten und Belüftung der Räumlichkeiten.

Wir erinnern Sie daran, dass die Zelebranten und alle anderen an der Feier beteiligten Personen sowie Kinder jeden Alters zu den 50 Personen zählen.

Religiöse Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 50 Personen

Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen im Besitz eines gültigen Covid-Zertifikats sein. Zelebranten und alle anderen an der Feier beteiligten Personen müssen ebenfalls ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen (das also eine Impfung, einen gültigen Test oder eine Heilung von Covid innerhalb der letzten 6 Monate bescheinigt). Diese Entscheidung, die wir bereits in unseren FAQ mitgeteilt haben, wurde uns von der Schweizer Bischofskonferenz in Erinnerung gerufen.[1]

Die geltenden Massnahmen sind: Überprüfung des COVID-Zertifikats, Handdesinfektion, Belüftung der Räumlichkeiten. 

Die anderen Massnahmen wie Maskenpflicht, Mindestabstand sowie das Kontakt-Tracing, fallen hier weg.

Für die Kontrolle und Einhaltung der Regeln ist der Pfarreirat, in Absprache mit dem Seelsorgeteam, zuständig.

Andere Veranstaltungen ohne Zertifikat mit bis zu 50 Personen

Ausser bei Messfeiern wird die Grenze auf bis zu 50 Personen ohne Covid-Zertifikat auch für Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen usw., die auf Einladung erfolgen, erhöht, sowie bei anderen kirchlichen Veranstaltungen wie religiöse Weiterbildungstage oder geistige Einkehrtage usw., bei denen «der thematische Schwerpunkt der Aktivität in der Beziehung des Menschen zum Göttlichen beziehungsweise zum Transzendenten liegt […] und dieser Aspekt gegenüber anderen Inhalten und Aspekten (Bildung, Sport, Entspannung, Persönlichkeits- entwicklung) klar überwiegt.» (vgl. ab dem 13.9.2021 zu beachtende Regeln für den Gottesdienst und kirchliche Veranstaltungen, SBK S.4).

Nur im Kanton Freiburg gelten Pfarreiversammlungen als politische Veranstaltung, weshalb hier bis zu 50 Personen ohne Zertifikat teilnehmen können.

Versammlungen / Treffen mit mehr als 30 Personen, in Innenräumen, mit Covid-Zertifikat

Für alle anderen kirchlichen Veranstaltungen (z.B. Pfarreiversammlungen, aber nur in den Kantonen VD, NE und GE) mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen müssen Teilnehmer über 16 Jahre ein Covid-Zertifikat vorlegen. Es ist Aufgabe des Veranstalters, die Gültigkeit des Zertifikats zu überprüfen. Verpflegung ist erlaubt.

Versammlungen / Treffen mit weniger als 30 Personen, in Innenräumen, ohne Covid-Zertifikat

Es gelten folgende Massnahmen: Maskenpflicht, Handdesinfektion, 2/3 der Kapazität des Veranstaltungsortes und Kontact-Tracing. Verpflegung ist nur möglich, wenn Plätze zugewiesen sind.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

 

[1]  Religiöse Feiern werden als /Veranstaltungen/Ereignisse betrachtet. In diesem Sinne sind sie kein «Arbeitsort», sondern ein «Veranstaltungsort“». Für den Zelebranten – und alle anderen Beteiligten – gelten die Regeln, die für eine öffentliche Veranstaltung mit Unterstützung gelten. (E-Mail des BAG an die SBK vom 23.09.2021)

 

(PDF-Version)

 

« Soirée mousse » im Ordinariat des Bistums

Am Freitag, den 24. September, ab 17.30 Uhr, wird Mgr Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, im bischöflichen Ordinariat in Freiburg den siebten und zugleich doppelten Jahrgang des Bischofsbiers einweihen: «Étole des neiges» und «Jeanne Dark». Dieser Abend mit Verkostung und Verkauf steht allen gegen Vorlage des Covid-Zertifikats offen. Ein Teil des Gewinns wird zwei gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommen.

Nachdem es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, im Frühjahr 2020 und 2021 zur üblichen Einweihung des «Bischofsbieres» einzuladen, lädt Mgr Morerod nun diesen Herbst, am Freitag, den 24. September, zur Verkostung der Biere «Étole des neiges» und «Jeanne Dark» ein. Diese zwei Biere, das erste Juicy IPA und das folgende Coffee stout, sind die Nachfolger der sechs anderen «Bischofsbiere» seit 2015.

Die beiden Biere, die in Marin im Kanton Neuenburg gebraut werden, werden zu Gunsten von zwei Wohltätigkeitsorganisationen verkauft. Einerseits dem Verein Le pèlerin des rues, welche Menschen in prekären Lebenssituationen im Kanton Neuenburg unterstützt, andererseits die Stiftung Holy Trinity Open House, die sich für Strassenkinder auf den Philippinen, in Zamboanga City, einsetzt. Jedes dieser Projekte wird während des offiziellen Teils um 18:00 Uhr kurz vorgestellt.

Das Bischofsbier wird an diesem Abend vom Bistum über die Firma Coussicou SA verkauft, und anschliessend, ab dem 27. September, im bischöflichen Ordinariat (Rue de Lausanne 86 in Freiburg) erhältlich sein.

Das Prinzip des Bischofsbiers besteht darin, jedes Jahr einen neuen limitierten Jahrgang zu produzieren, dessen Verkaufserlös gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommt.

Kommunikationsstelle der Diözese

Links:

 

(PDF-Version der Mitteilung)

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Nähere Hinweise zur Verwendung des Covid-Zertifikats ab dem 13.09.2021

Im Anschluss an unsere Mitteilung vom 9. September und die Veröffentlichung des neuen Rahmenplans Gesundheit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 10. September möchten wir Sie über die jüngsten Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Gesundheitsmassnahmen informieren, die am Montag, 13. September, in Kraft treten. Die nachstehende Zusammenfassung ist allgemein gehalten, und wir laden Sie ein, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren, um notwendige Erläuterungen zu den einzelnen Themen zu erhalten.

  • Mehr als 50 Personen, im Innenbereich, mit Covid-Zertifikat:

Für religiöse Veranstaltungen (einschliesslich Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen usw.) mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen ist vom 13. September 2021 bis zum 24. Januar 2022 ein Covid-Zertifikat für Teilnehmer über 16 Jahre erforderlich. «Im Hinblick auf die betroffenen Grundrechte (insbesondere die Gewissens- und Glaubensfreiheit) ist die Ausweitung der Zertifikatspflicht angesichts des derzeitigen starken Anstiegs der Zahl der Krankenhausaufenthalte als verhältnismässige Massnahme anzusehen.»[1] Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters (d.h. der Pfarrei), die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüfen.

  • Maximal 50 Personen, im Innenbereich, ohne Covid-Zertifikat:

Die Massnahmen beinhalten das Tragen von Masken, die Desinfektion der Hände, 2/3 der Kapazität des Raumes und die Datenerfassung. Zu den 50 Personen gehören alle Kinder und alle Beteiligten (Priester, Messdiener, Organist usw.). Wir möchten Sie daran erinnern, dass auch Personen mit einem Covid-Zertifikat in dieser Feier eine Maske tragen müssen.

  • Empfehlungen

Obwohl wir uns der grossen Schwierigkeiten bewusst sind, die dies mancherorts mit sich bringen kann, bestehen wir darauf, dass in jeder Seelsorgeeinheit beide Möglichkeiten (Feiern mit und Feiern ohne Zertifikat) angeboten werden. Wir empfehlen, dass die Pfarreien in ihrem Mitteilungsblatt, in der Presse (Seite mit dem Gottesdienstplan), auf ihrer Homepage, auf Theodia usw. angeben, für welche Feiern ein Covid-Zertifikat erforderlich ist und für welche nicht. Wir erinnern Sie auch daran, dass es bei einer religiösen Feier nicht möglich ist, von den ersten 50 Teilnehmenden kein Gesundheitszeugnis zu verlangen und es dann ab dem 51. Teilnehmenden zu verlangen (vgl. FAQ: Kann das Covid-Zertifikat nach den ersten 50 Teilnehmenden, die kein Zertifikat brauchen, von weiteren Personen verlangt werden?)

Treffen und Versammlungen im Rahmen der Kirche

  • mehr als 30 Personen, im Innenbereich, mit Covid-Zertifikat:

Bei allen anderen kirchlichen Veranstaltungen (pastorale Treffen, Versammlungen usw.) mit mehr als 30 Personen im Innenbereich müssen Teilnehmer über 16 Jahre ein Covid-Zertifikat vorlegen. Es ist Aufgabe des Veranstalters, die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüfen.

  • Bis zu 30 Personen, im Innenbereich, ohne Covid-Zertifikat:

Die Massnahmen beinhalten das Tragen der Maske, die Händedesinfektion, 2/3 der Kapazität des Platzes und die Datenerfassung. Bei jeder Mahlzeit kann die Maske abgenommen werden, solange man sitzt.

Überprüfen der Covid-Zertifikate

Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, solche Systeme einzurichten, sowohl für die Kontrolle der Covid-Zertifikate als auch für die Erhebung von Daten und die Überwachung der Anzahl von Personen bei Feiern und Veranstaltungen, die nicht der Zertifikatspflicht unterliegen. Die Anwendung zur Überprüfung von Covid-Zertifikaten heisst «COVID Certificate Check». Praktische Informationen finden Sie in unseren FAQ und auch in COVID-Zertifikat: Häufig gestellte Fragen.

Wir möchten Ihnen unsere Wertschätzung für Ihre Unterstützung zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 aussprechen. 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Die Diözesanzelle Covid-19

(PDF-Version der Mitteilung)

[1] Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 (SR 818.101.26); Änderung vom 8. September 2021

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