In der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg endete am 15. Februar der Sammelprozess für die synodale Konsultation. Die gesammelten Antworten werden vom diözesanen Synodalteam zusammengefasst und dann an die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) weitergeleitet, welche sie anschliessend nach Rom weiterleitet.

Wie schon erklärt, stellt eine Überschreitung dieser Frist kein Problem dar. Gruppen und Einzelpersonen, die ihre Stellungnahmen nicht bis zur offiziellen Frist abgeben konnten, werden gebeten, ihre Überlegungen fortzusetzen und ihre Antworten über die gleichen Kanäle einzusenden (vgl. Gebrauchsanweisung). Unterschied zu den bis zur offiziellen Frist (15. Februar) eingegangenen Antworten können später eingereichten Rückmeldungen lediglich nicht in den lokalen Bericht der Diözese beziehungsweise in denjenigen der SBK aufgenommen werden. Sie werden jedoch vom Diözesansynodalteam verarbeitet und anschliessend direkt nach Rom weitergeleitet (bis zum 15. August 2022).

Der diözesane Bericht zur Konsultationsphase wird voraussichtlich Ende März veröffentlicht.

Das diözesane Synodalteam dankt allen, die an dieser Konsultationsphase teilgenommen haben, welche den ersten Schritt eines ganzen synodalen Prozesses darstellt. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten.

 

Das diözesane Synodalteam

(PDF-Version der Mitteilung)