Nach der gestrigen Pressekonferenz des Bundesrates, an der bekannt gegeben wurde, dass ab dem 13. September für zahlreiche Aktivitäten ein Covid-Zertifikat verlangt wird, bleiben religiöse Gottesdienste (einschliesslich Beerdigungen) bis zu 50 Personen von dieser Pflicht ausgenommen.

In der Praxis wartet die Diözesanzelle Covid-19 auf eine Klarstellung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zu den neuen Richtlinien. Sie ist sich der praktischen Schwierigkeiten dieser neuen Norm bewusst und dankt Ihnen für Ihre Geduld und Ausdauer im Kampf gegen Covid.

Lesen: Gemeinsames Kommuniqué der Evangelisch-reformierten Kirche (EKS) und der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)

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Die Diözesanzelle Covid-19

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