Ernennungen in der Diözese von Lausanne, Genf und Freiburg

Mgr. Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hat beschlossen, zwei Laien und einen ständigen Diakon als bischöfliche Beauftragte für die Bistumsregionen Freiburg (französischsprachiger Teil), Waadt und Neuenburg zu ernennen. Zudem ernennt er auch einen zweiten Generalvikar, eine Beauftragte für das « geweihte Leben » und einen Generalsekretär für das bischöfliche Ordinariat. 

Drei bischöfliche Beauftragte für die Bistumsregionen

Bischof Morerod hat folgende bischöflichen Beauftragten für eine fünfjährige Amtszeit ab dem 1. September 2021 ernannt: 

  • Für die französischsprachige Bistumsregion von Freiburg, Frau Céline Ruffieux (aus Riaz), Jugendseelsorgerin, Lehrerin und Psychologin. Abbé Jean Glasson, derzeitiger Bischofsvikar, wird in Vevey das Amt als Pfarrmoderator antreten, mit der Mission ein regionales Zentrum aufzubauen.
  • Für die Bistumsregion Neuenburg, Herrn Romuald Babey (aus Fleurier), Diakon, Spitalseelsorger, Lehrer und ehemaliger Schuldirektor. Abbé Pietro Guerini, derzeitiger Bischofsvikar, kehrt nach Bergamo (IT) in seine Heimatdiözese zurück, die stark unter der Covid-Krise zu leiden hatte.
  • Für die Bistumsregion Waadt, Herrn Michel Racloz (aus Renens), Theologe und zurzeit Delegierter des Bischofsvikars. Abbé Christophe Godel, derzeitiger Bischofsvikar, wird in La Chaux-de-Fonds das Amt als Pfarrmoderator antreten, mit der Mission ein regionales Zentrum aufzubauen.

Der derzeitige Bischofsvikar der Bistumsregion Genf bleibt bis zum Ende seines Mandates in einem Jahr im Amt. In der Bistumsregion Deutschfreiburg übt Frau Marianne Pohl-Henzen schon seit August 2020 das Amt der bischöflichen Delegierten aus.

Bistumsregionen

Mit dem Abgang der Bischofsvikare werden die bisher als «Bischofsvikariate» definierten Gebiete (französischsprachiges Freiburg, Deutschfreiburg, Neuenburg, Waadt) künftig zu «Bistumsregionen». Der Sitz dieser Bistumsregionen wird ebenfalls einen neuen Namen erhalten, der in Kürze festgelegt wird (Bistumsregionalleitung in Deutschfreiburg).

Neuer Generalvikar

Abbé Bernard Sonney, zurzeit Pfarrmoderator der Seelsorgeeinheit Grand-Vevey (die die Städte Vevey, La Tour-de-Peilz und die angrenzenden Dörfer umfasst) und Dekan des Dekanats St. Martin (das die Seelsorgeeinheiten rund um Vevey und Montreux umfasst), wurde ab 1. September 2021 zu 40% zum Generalvikar ernannt. Er wird das Team des Bischofs verstärken, an der Seite des anderen Generalvikars, Mgr. Alain de Raemy, welcher mit der brüderlichen und berufsbezogenen Begleitung der Diözesanpriester betraut ist, zusätzlich zu den Sprachmissionen und der diözesanen Zelle für «ausländische» Priester, für die er bereits verantwortlich ist.

Beauftragte für das « geweihte Leben »

Sr. Marie-Emmanuel Minot, ehemalige Generaloberin der Freiburger Spitalschwestern wurde zur bischöflichen Beauftragten für das « geweihte Leben » ernannt, als Bindeglied zwischen der Diözese und den hier ansässigen Ordensgemeinschaften, säkularen Instituten, charismatischen Gemeinschaften, usw.

Generalsekretär

Herr Xavier Hemmer, zurzeit Regionalsekretär der Gewerkschaft Syna Freiburg-Neuenburg, wurde zum Generalsekretär für das bischöfliche Ordinariat ab 1. Juli ernannt.

Bischof Morerod heisst diese Personen herzlich willkommen, bedankt sich bei den derzeitigen Bischofsvikaren für die immense Arbeit, die sie im Dienst der Diözese geleistet haben, und wünscht ihnen einen guten Start in ihren neuen Pfarreien.

Kommunikationsstelle der Diözese

Beilagen (untenstehend):

  • CV und Fotos
  • Glossar

(PDF-Version)

Die Neu-Ernannten kurz vorgestellt

Romuald Babey

Romuald Babey, 1970 in Neuenburg geboren, ist Diakon, verheiratet und Vater von vier Kindern. Er studierte Latein und alte Sprachen und Kulturen an der Universität von Neuenburg und erwarb anschliessend ein CAS-Zertifikat in Verwaltung und Management von Bildungsinstitutionen. Er unterrichtete Sprachen an der Orientierungsstufe von Fleurier, arbeitete anschliessend erst als stellvertretender Direktor und später als Generaldirektor des Schulbezirks Val-de-Travers. 2019 wurde er pastoraler Mitarbeiter in der römisch-katholischen Kirche von Neuenburg als kantonaler Leiter der Gesundheitspastoral, Referent für Katechese in den Pfarreien des Val-de-Travers und aktiv in der Beerdigungs-, Tauf- und Trauungsseelsorge. Zurzeit bereitet sich Romuald Babey auf seine Lizenz in Theologie an der Domuni Universitas (Online-Lehrgang) vor.

Céline Ruffieux

Céline Ruffieux, 1973 in Greyerz geboren, ist verheiratet und Mutter von fünf Kindern. Als Psychologin FSP (1999-2007), mit Schwerpunkt Lernen und Betreuung von Kindern und Familien, hat sie in einer multidisziplinären Praxis gearbeitet. Nach ihrem Doktorat zum Thema Intelligenz arbeitete sie in verschiedenen Lehrpraxen auf Grund-, Sekundarschul- und Universitätsniveau. Als pastorale Mitarbeiterin seit 2014, arbeitete sie zunächst im Pastoralteam der Seelsorgeeinheit Notre-Dame de Compassion (2011-2016) und gab anschliessend Religionsunterricht an den Orientierungsstufen des Kantons Freiburg.

Michel Racloz

Michel Racloz, 1969 in Angola geboren, studierte Sozial- und Erziehungswissenschaften, dann Theologie. Im Besitz eines CAS-Zertifikates in Sozialarbeitsethik und eines Diploms in fairer und wertschätzender Führung, arbeitete er zunächst als soziokultureller Animator in Renens, dann für die katholische Kirche des Kantons Waadt (seit 1995) in verschiedenen Seelsorgestellen und schliesslich als Leiter der Abteilung « Solidarität ». Er bietet auch Kurse in « Sozialer Seelsorge « am Centre catholique romand de formations en Église (CCRFE) an. Seit 2012 ist Michel Racloz Delegierter des Bischofsvikars der katholischen Kirche im Kanton Waadt.

Bernard Sonney

Geboren 1956 in La Tour-de-Trême (FR), absolvierte Bernard Sonney sein Studium in Bulle und Fribourg, trat 1976 in das Priesterseminar ein und wurde 1983 zum Priester geweiht. Er war immer im Kanton Waadt tätig : Vikar in Lausanne (Pfarrei Sacré-Cœur dann Notre-Dame), Priester in Clarens und Pully, Pfarrmoderator (von St-Nicolas-de-Flue in Lausanne, St-Rédempteur in Lausanne, Notre-Dame in Cully,  St-Martin in Lutry und St-Maurice in Pully) anschliessend Dekan des Dekanats St-Maurice (welches zwei Seelsorgeeinheiten umfasst : L’Orient und Lausanne-Nord, d.h. die Pfarreien um Cully, Lutry, Pully und Lausanne) und Pfarrmoderator der SE Grand-Vevey (die Vevey, La Tour-de-Peilz, Blonay, St-Légier, Corseaux, Corsier, Jongny, Chardonne, Mont-Pèlerin, Chexbres, Puidoux, Rivaz und St-Saphorin) umfasst.

Marie-Emmanuel Minot

Geboren 1943 in Villefranche-sur-Saône, Frankreich, legte Schwester Marie-Emmanuel (Taufname Name Marie-Noëlle) 1968 ihre Gelübde in der Gemeinschaft der Hospitalschwestern von Freiburg ab. Sie machte 1963 ihren Abschluss an der Krankenpflegeschule in Lyon und anschliessend an der Hebammenschule in Lausanne. 1973 bis 2008 lebte sie in der Mission in Ruanda, wo sie von 1991 bis 2007 Regionalleiterin war. Von 2008 bis 2020 war Sr. Marie-Emmanuel Generaloberin ihrer Kongregation.

Xavier Hemmer

Xavier Hemmer wurde 1979 in Fribourg geboren, ist verheiratet und hat vier Kinder. Er besitzt einen Master-Abschluss in Philosophie und Theologie. Ausserdem machtet er eine betriebswirtschaftliche Ausbildung und belegte verschiedene Kurse in Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Personalwesen usw. Er war erst Projektleiter und dann Direktor der Internetfirma hemmer.ch SA, später stellvertretender Direktor der Stiftung SOS werdende Mütter in Freiburg, bevor er Regionalsekretär der Gewerkschaft Syna Freiburg-Neuenburg wurde.

Glossar

Was ist ein Diakon?

Einige werden zu Diakonen geweiht im Hinblick auf das Presbyterium (Priestertum), andere bleiben für immer Diakone. Ein « ständiger » Diakon ist ein (oft verheirateter) Mann, der geweiht wurde und vom Bischof eine besondere Aufgabe übertragen bekommt, die mit seinen familiären Verpflichtungen und seiner beruflichen Situation vereinbar ist Seine Mission ist auf einen dieser drei Bereiche ausgerichtet: Solidarität (Hilfe für Menschen in verschiedenen ärmlichen Verhältnissen); Verkündigung des Evangeliums (Predigt, Katechese usw.); Liturgie (Assistenz des Bischofs oder Priesters am Altar, Taufen, Trauungen, Segen, Austeilen der Eucharistie, Animation zum Gebet…).

Was ist eine Seelsorgeeinheit?

Ein Zusammenschluss von Pfarreien, oft mit der Abkürzung «SE» genannt.

Was ist ein Pfarrmoderator?

Der Pfarrmoderator ist ein Priester, der für eine Gruppe von Pfarreien verantwortlich ist; oder für eine Pfarrei, die einem Diakon oder einem anderen Nichtpriester anvertraut ist. Der Pfarrmoderator leitet das Pastoralteam aus Priestern, ständigen Diakonen, Laienpastoralassistenten und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die für die SE zuständig sind.

Was ist ein Dekan?

In der Kirche ist der Dekan der Verantwortliche für eine Region, gerannt Dekanat oder, in Genf Erzbistum genannt, welche mehrere, manchmal in Seelsorgeeinheiten zusammengefasste Pfarreien umfasst,

Was ist ein/e bischöfliche/r Beauftragte/r?

Dies ist ein Laie oder ein Diakon, der mit dem Bischof (und seinen Generalvikaren) zusammenarbeitet. Seine Aufgabe ist es, die Personen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Seelsorge in der Bistumsregion zu koordinieren und sie gegenüber den zivilen Behörden, den kantonalen katholischen Körperschaften/Verbänden und anderen Konfessionen und Religionen auf kantonaler Ebene zu vertreten. Zurzeit ist diese Position Teil eines sich entwickelnden Prozesses.

Was ist ein Bischofsvikar?

Dies ist ein Priester, der mit dem Bischof (und seinen Generalvikaren) bei der Organisation des pastoralen Lebens in einem Gebiet oder Tätigkeitsbereich zusammenarbeitet

Was ist ein Generalvikar?

Er ist der Delegierte des Diözesanbischofs; er unterstützt ihn bei der Leitung der ganzen Diözese.

Karwoche und weitere Aktualitäten: Update

Mit dem Herannahen von Ostern und aufgrund verschiedener Neuerungen möchten wir Sie hiermit auf einige Aktualisierungen der Covid-19 Massnahmen hinweisen. Bei den genannten Beispielen müssen die Hygienemassnahmen (Mindestabstand, Handdesinfektion, Maskenpflicht usw.) selbstverständlich strikt eingehalten werden.

 

Karwoche

 

Am 17. Februar 2021 erinnerte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an die Normen vom 25. März 2020 bezüglich der Feierlichkeiten in der Karwoche. Diese Normen wurden damals nicht umgesetzt, da die Feierlichkeiten gar nicht stattfanden, hingegen ist es jetzt sinnvoll, sie in Erinnerung zu rufen für ihre konkrete Umsetzung in unserer Diözese:

 

  1. Palmsonntag. Das Gedenken an den Einzug des Herrn in Jerusalem wird im Innern des Kirchengebäudes gefeiert; in den Kathedralen wird die zweite Form genommen, die im Römischen Missale vorgesehen ist, in den Pfarrkirchen und an anderen Orten die dritte.
  2. Chrisam-Messe. Diese findet am 30. März in der Christ-König-Kirche in Freiburg statt. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt vorab in den Kantonen, da die Teilnehmerzahl nach den geltenden Normen begrenzt ist. Diese Messe wird um 10.00 Uhr auf dem YouTube-Kanal der Diözese direkt übertragen. Ursprünglich sollte sie in Deutschfreiburg organisiert werden, dies wird jedoch im nächsten Jahr nachgeholt (unter Vorbehalt der gesundheitlichen Situation).
  3. Gründonnerstag. Die Möglichkeit der Fusswaschung entfällt. Ebenso entfällt am Ende der Messe des Letzten Abendmahls die Prozession; das Allerheiligste soll im Tabernakel aufbewahrt werden.
  4. Karfreitag. Für die grossen Fürbitten sind die Bischöfe darum besorgt, eine besondere Fürbitte für die Notleidenden, die Kranken, die Verstorbenen vorzubereiten (vgl. Missale Romanum). Die Kreuzverehrung durch Kuss soll nur vom Zelebranten allein ausgeführt werden.
  5. Osternacht. Sie wird ausschliesslich in den Kathedralen und Pfarrkirchen gefeiert (es sei denn, eine andere Kirche als die Pfarrkirche ist besser geeignet). Für die Taufliturgie ist nur die Erneuerung der Taufversprechen vorgesehen. Religiöse Gemeinschaften können, wo es möglich ist, in ihren Kirchen feiern.

 

Wie ersuchen die Pfarreien, am Palmsonntag eine einzelne Person mit der Verteilung der Palmzweige zu beauftragen. Die Teilnehmer können auch ihre eigenen Palmzweige mitbringen. Vorsicht: die Feier darf nicht im Freien abgehalten werden. Auf einen Kreuzweg im Freien muss ebenfalls verzichtet werden (die Begrenzung auf 15 Personen, inklusive dem Zelebranten, ist im Freien schwer einzuhalten).

 

Taufen und Trauungen

 

In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg sind religiöse Tauf- und Trauungsfeiern bis 50 Personen erlaubt, zusätzlich zu den Personen, die an der Vorbereitung der Liturgie beteiligt sind. VORSICHT: an der anschliessenden Familienfeier dürfen maximal 5 Personen (im Inneren) und 15 Personen (im Freien) teilnehmen.

Dies gilt jedoch nicht für den Kanton Waadt, wo Trauungen und Taufen immer noch einem Maximum von 5 Personen unterliegen. Taufen, die während eines normalen Gottesdienstes gefeiert werden, sind weiterhin möglich. Es muss darauf geachtet werden, dass eine gerechte Verteilung zwischen der Anzahl der Familienmitglieder des Täuflings und den anderen Teilnehmern des Gottesdienstes gefunden wird. Wann immer möglich, wird dazu geraten, Trauungen zu verschieben. Anderenfalls gilt die maximale Teilnehmerzahl von 5 Personen, inklusive dem Zelebranten.

 

Gesang

 

In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg ist der Gesang durch einen Solisten möglich. Dies ist im Kanton Waadt nicht der Fall. Mehr Details auf unserer FAQ (speziell für Genf, wo diese Praxis neu ist): Was ist mit Chören und dem Singen in der Kirche?

 

Treffen mit Jugendlichen / Katechese

 

Wir erinnern Sie daran, dass die Altersgrenze für solche Treffen von 16 auf 20 Jahre erhöht wurde, mit Besonderheiten für jeden Kanton, nachzulesen auf unseren «häufig gestellten Fragen (FAQ»: Was ist mit Katechese-Treffen (Katechese)

 

Impfung

 

Wir erinnern alle, die mit gebrechlichen oder an Covid erkrankten Menschen in Kontakt sind (insbesondere bei der Krankensalbung), daran, Ihre Situation den zuständigen Stellen zu melden, damit Sie in die Impfkette aufgenommen werden können. Wir wissen, dass dies bereits für viele Menschen der Fall ist, insbesondere für Seelsorger in Krankenhäusern.

 

 

Abschliessend danken wir Ihnen nochmals für Ihre Bemühungen. Lassen Sie sich nicht entmutigen!

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine frohe Fastenzeit!

 

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

 

 

Freiburg, den 17. März 2021

 

 

Diözesane Zelle Covid-19

Kirchenglocken und Schweigeminute

Dem Wunsch des Bundespräsidenten folgend, eine Schweigeminute für die Covid-19-Opfer einzuhalten, laden die Schweizer Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Christkatholische Kirche der Schweiz die Pfarreien und Kirchgemeinden ein, am Freitag, dem 5. März 2021, um 12.00 Uhr die Kirchenglocken läuten zu lassen. Die Gläubigen werden aufgerufen, in der Kirche, zu Hause, unterwegs, an der Arbeit oder in ökumenischen Gebetsgruppen innezuhalten und für die Opfer und deren Angehörige zu beten.

Link Medienmitteilung

Covid-19: Versammlungen von unter 16-jährigen im Rahmen der Kirche

Mitteilung an unsere pastoralen Mitarbeiter/SE/Pfarreien/Sprachmissionen/religiösen Gemeinschaften

Um den wichtigen persönlichen Kontakt für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Gesundheitsstandards zu respektieren, macht die Diözesanzelle Covid-19 eine Bestandsaufnahme der Situation in Bezug auf Versammlungen von unter 16-Jährigen im Rahmen der Kirche (Katechismus, Treffen zur Vorbereitung auf die Erstkommunion, der Firmung, usw.). Sie appelliert an den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen, die Anzahl der Teilnehmer an die Grösse der Räumlichkeiten anzupassen, um den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten zu können.

Kanton Waadt:

Kinder und Jugendliche dürfen sich in Gruppen von maximal 15 Teilnehmern treffen. Die Anwesenheit von Personen ab 16 Jahren darf jedoch 5 zusätzliche Personen nicht überschreiten. Die Treffen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Maskenpflicht ab dem Alter von 12 Jahren;
  • Vorgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern;
  • Teilnehmerliste muss erstellt werden;
  • Umsetzung eines Schutzplans gemäss den GLAJ-Richtlinien.

Wenn bereits 5er-Gruppen gebildet und geplant sind, ist es am besten, mindestens bis zu den Schulferien im Februar so vorzugehen, um die Organisation der Familien nicht durcheinanderzubringen.

Kanton Freiburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung und ohne Maskenpflicht stattfinden. Der Abstand von 4m²/Pers. (empfohlener Abstand, wenn sich die Personen an einem Platz befinden) ist massgebend für die Anzahl der Personen, die sich in einem Raum aufhalten dürfen. Ein Schutzkonzept muss ebenfalls erstellt werden.

Kanton Genf:

Wir empfehlen den Katechese-Präsentunterricht einzustellen und dagegen den Fernunterricht zu fördern. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch der Präsenzunterricht stattfinden: nur Kinder unter 12 Jahren nehmen daran teilnehmen; über ein Schutzkonzept verfügen, der die Einhaltung der aktuellen Gesundheitsmassnahmen garantiert; ohne Verpflichtung für die für die Animation verantwortlichen Freiwilligen.

Kanton Neuenburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung stattfinden. Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden. Die Grösse der Räumlichkeiten muss daher im Vorfeld abgeklärt werden.

Wie steht es mit Treffen Erwachsener im Rahmen der Kirche? Wir wiederholen, dass persönliche Treffen vermieden werden sollten, es sei denn, sie sind wirklich notwendig. Wenn sie nicht per Videokonferenz stattfinden können, sollten in privatem Rahmen nicht mehr als 5 Personen (inkl. Kinder) daran teilnehmen, es gilt zu jeder Zeit Maskenpflicht, mit dem vorgeschriebenem Mindestabstand sowie der Handdesinfektion und der Belüftung des Raumes.

Kanton Freiburg: Die Teilnehmerbeschränkung von 5 Personen gilt nicht für Pfarreiräte. Pfarreiversammlungen sind jederzeit gestattet.

Kanton Neuenburg: In Ausnahmefällen, in denen ein persönliches Treffen persönlich stattfinden muss, beträgt die Teilnehmerbeschränkung 5 Personen (Katechese, Pastoraltreffen oder andere).

Sie können jederzeit unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) konsultieren oder sich an die diözesane Zelle Covid-19 wenden:

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Die diözesane Zelle Covid-19

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Gebetswoche für die Einheit der Christen

Botschaft des Bischofs

Die Gebetswoche für die Einheit der Christen beinhaltet in erster Linie das, worauf uns der Name hinweist. Aber weshalb beten? Weil es der ausdrückliche Wille Christi ist: « Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin » (Joh 17.21).  Vergessen wir nicht den Preis unserer Einheit, auf den ich hier mit Calvin hinweisen möchte:

« F. Was ist die katholische Kirche?

A. Es ist die Gesellschaft der Gläubigen, die Gott zum ewigen Leben ordiniert und gewählt hat.

F. Ist es nötig, an diesen Absatz zu glauben?

A. Ja, wenn wir den Tod Jesu Christi nicht fruchtlos machen wollen und alles, was darüber gesagt wurde, nutzlos: denn die Frucht, die daraus hervorgeht, ist die Kirche. »[1]

+ Charles Morerod, Bischof

[1] Der Genfer Katechismus, Neuauflage in modernem Französisch, 15. Abschnitt, in: Jean Calvin, Le catéchisme de Genève, in modernem Französisch, gefolgt vom Glaubensbekenntnis der reformierten Kirchen Frankreichs und des Glaubensbekenntnisses der wallonischen und flämischen reformierten Kirchen in den Niederlanden, „Je sers“, Paris, 1934, S.43.

Die Schwestern von  Grandchamp inspirieren die Gebetswoche für die Einheit der Christen

Jedes Jahr ist eine andere ökumenische Gruppe auf der ganzen Welt dafür verantwortlich, ein Thema vorzuschlagen und die Texte für die ökumenischen Feierlichkeiten der Gebetswoche für die Einheit der Christen vorzubereiten. Diese Jahr ist es die Gemeinschaft der Schwestern von Grandchamp im Kanton Neuenburg. Die Texte dazu, verfügbar in französischer, deutscher, englischer, spanischer und portugiesischer Sprache finden sie auf der Homepage des ÖRK,

Zu lesen unter kath.ch : Gebetswoche 2021: «Wir leben in einer besonderen Zeit

 

Covid-19-Massnahmen infolge des Bundesratsbeschlusses vom 13. Januar 2021

Mitteilung an unsere pastoralen Mitarbeiter/SE/Pfarreien/Sprachmissionen/religiösen Gemeinschaften

Homeoffice
Laut Bundesrat gilt Home-Office-Pflicht, mit folgenden Präzisierungen: « Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. » Weitere Informationen dazu erhalten sie von Ihrem Arbeitgeber.

Versammlungen
Persönliche Treffen sind zu vermeiden, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich. Wenn diese Treffen nicht per Videokonferenz stattfinden können, dürfen an privaten Veranstaltungen maximal 5 Personen teilnehmen; es gilt zu jeder Zeit Maskentragepflicht, Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes, Desinfizierung der Hände und Belüftung des Raumes.

Keine Änderungen in Bezug auf religiöse Veranstaltungen
In Bezug auf die Gottesdienste gibt es keine Änderungen, sie bleiben auf 50 Personen begrenzt und die geltenden Standards müssen strikt eingehalten werden (vgl. Erinnerung unten).

Aschenbestreuung zu Pandemiezeiten
Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat am 12. Januar 2021 eine Anordnung veröffentlicht, wie Priester am Aschermittwoch inmitten der Coronavirus-Pandemie Asche verteilen können, mit dem Hinweis darauf, dass jeder körperliche Kontakt während dieses Rituals vermieden werden sollte.

Erinnerung der Hygieneregeln:
Hygieneregeln, die sowohl von Personen, die an der Liturgie beteiligt sind als auch von den Gläubigen genauestens eingehalten werden müssen:

  • Rückverfolgung: Die Pfarreien müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit der Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmer ausarbeiten.
  • Kein Gesang
  • Maskenpflicht während des ganzen Gottesdienstes
  • Alle Personen, die an der Liturgie beteiligt sind, sollten als Vorbild dienen, indem sie ihre Hände ordnungsgemäss desinfizieren. NB: Hände desinfizieren nach jedem Berühren der Maske.
  • Bei der Registrierung und bei Beginn jeder Feier muss erneut auf Hygieneregeln, Maskenpflicht, Mindestabstand und spezifische Gesundheitsvorschriften, welche während des Gottesdienstes gelten, aufmerksam gemacht werden.
  • Während des gesamten eucharistischen Hochgebets werden die Hostien abgedeckt, mit Ausnahme der Hostie, die der Priester für die Wandlung in die Hand nimmt und die er alleine verzehrt. Konzelebranten kommunizieren per Intinktion.
  • Die Kommunionspender desinfizieren für alle gut sichtbar ihre Hände, bevor sie die Kommunion austeilen, um die versammelten Gläubigen zu beruhigen. Der Dialog «Der Leib Christi» – «Amen» wird gemeinsam vor der Austeilung der Kommunion gesprochen.
  • Zum Zeitpunkt der Kommunion müssen unter Beachtung des Mindestabstandes sowohl der Kommunionspender als auch die Gläubigen die Maske tragen und ihre Hände desinfizieren.
  • Der Kommunionspender, unter Einhaltung des Mindestabstandes, lässt die Kommunion ohne Hautkontakt in die Handfläche der Gläubigen fallen. Zum Zeitpunkt des Kommunizierens dürfen die Gläubigen die Maske entfernen, indem sie nur ein Gummiband abnehmen und es unmittelbar danach wieder aufsetzen, um Nase und Mund zu bedecken. Wir erinnern Sie daran, dass die Maske nicht unter das Kinn gesenkt werden sollte, da der Maskenstoff eine Kontaminationsquelle sein kann.


Besondere Bestimmungen je nach Kanton
:

Kanton Genf:

Kanton Waadt:

  • Die Gläubigen müssen während des ganzen Gottesdienstes an ihrem Platz bleiben.
  • Personen, die an der Liturgie beteiligt sind, werden ebenfalls zu den 50 erlaubten Personen gezählt.

Kantone Freiburg und Neuenburg:

Nur ein Solist kann mit genügend Abstand auftreten (5 m für Neuenburg).

Zögern sie nicht, unsere Häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder unsere Diözesane Zelle Covid-19 zu kontaktieren:

  • Waadt: 021 613 23 41
  • Genf: 022 319 43 37
  • Freiburg: 026 426 34 13 (französisch) / 026 426 34 15 (deutsch)
  • Neuenburg: 032 720 05 61

Diözesane Zelle Covid-19

(PDF-Version)

Das neue Bischofsbier

Mgr. Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, weiht den sechsten Jahrgang des Bischofsbiers ein: « Le Bras saint ». Dieses für das Fest des Heiligen Nikolaus hergestellte Gebräu (brassin) ist ab dem 7. Dezember im Ordinariat des Bistums oder per Post erhältlich. Ein Teil des Erlöses wird zwei gemeinnützigen Organisationen gespendet.

Weil die übliche Frühlingseinweihung des « Bischofsbiers » im Hof des Ordinariats angesichts der sanitären Bedingungen in diesem Jahr nicht stattfinden konnte, wird der Jahrgang 2020 nun auf das Fest des Heiligen Nikolaus verschoben. Dieses dunkle Winterbier, hergestellt aus Mandarine und Sternanis, bezieht sich auf den Arm des Heiligen Nikolaus von Myra, ein Reliquiar, das in der Kathedrale von Freiburg ausgestellt und auf dem Wappen der Diözese zu sehen ist.

In Carouge gebraut, wird der Erlös des « Le Bras saint » zwei gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommen. Einerseits Agapa Suisse-Romande; der seit 25 Jahren in Freiburg ansässige Verein unterstützt Menschen, die perinatale Trauerfälle erlebt haben, durch verschiedene Unterstützung, einzeln oder in Gruppen. Andererseits der Verein Des Calories pour la Vie, der gegen die Hungersnot in mehreren Ländern kämpft, indem vorgeschlagen wird, einmal pro Woche auf ein Abendessen zu verzichten und dessen Gegenwert einem gegen Hungersnot kämpfenden Hilfswerk Ihrer Wahl zu überweisen.

Das Bischofsbier wird vom Bistum über die Firma Coussicou SA verkauft. « Le Bras saint », sowie das Bier des vorigen Jahres, « La Basilique », stehen ab Montag zum Verkauf im Ordinariat des Bistums in Freiburg, (Rue de Lausanne 86 à Fribourg), oder per Postbestellung.

Mit dem Bischofsbier beabsichtigt das Bistum jährlich einen « neuen limitierten Jahrgang » zu lancieren, dessen Teilerlös gemeinnützigen Organisationen zugutekommt.

Kommunikationsstelle der Diözese

Links :

PS 1 : Für die Freiburger : unser Bier kann auf Kariyon de Noël bestellt werden!

PS 2 Reportage auf RTS zu „Offrez des Calories pour la Vie!“ vom 29.12.2019. Diese Sendung wurde auf Deutsch übersetzt und am 20.08.2020 auf SRF „Mitenand“ ausgestrahlt!

(PDF-Version)

Pastoralbriefe

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 22. und 23. März 2025 verlesen) auf:

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 2. und 3. März 2024 verlesen) auf:

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 11. und 12. März 2023 verlesen) auf:

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 26. und 27. März 2022 verlesen) auf :

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 27. und 28. Februar 2021 verlesen) auf :

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 24. und 17. März 2019 verlesen) auf :

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 24. und 25. Februar 2018 verlesen) auf:

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 20. und 21. Februar 2016 verlesen) auf: