Karwoche und weitere Aktualitäten: Update

Mit dem Herannahen von Ostern und aufgrund verschiedener Neuerungen möchten wir Sie hiermit auf einige Aktualisierungen der Covid-19 Massnahmen hinweisen. Bei den genannten Beispielen müssen die Hygienemassnahmen (Mindestabstand, Handdesinfektion, Maskenpflicht usw.) selbstverständlich strikt eingehalten werden.

 

Karwoche

 

Am 17. Februar 2021 erinnerte die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an die Normen vom 25. März 2020 bezüglich der Feierlichkeiten in der Karwoche. Diese Normen wurden damals nicht umgesetzt, da die Feierlichkeiten gar nicht stattfanden, hingegen ist es jetzt sinnvoll, sie in Erinnerung zu rufen für ihre konkrete Umsetzung in unserer Diözese:

 

  1. Palmsonntag. Das Gedenken an den Einzug des Herrn in Jerusalem wird im Innern des Kirchengebäudes gefeiert; in den Kathedralen wird die zweite Form genommen, die im Römischen Missale vorgesehen ist, in den Pfarrkirchen und an anderen Orten die dritte.
  2. Chrisam-Messe. Diese findet am 30. März in der Christ-König-Kirche in Freiburg statt. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt vorab in den Kantonen, da die Teilnehmerzahl nach den geltenden Normen begrenzt ist. Diese Messe wird um 10.00 Uhr auf dem YouTube-Kanal der Diözese direkt übertragen. Ursprünglich sollte sie in Deutschfreiburg organisiert werden, dies wird jedoch im nächsten Jahr nachgeholt (unter Vorbehalt der gesundheitlichen Situation).
  3. Gründonnerstag. Die Möglichkeit der Fusswaschung entfällt. Ebenso entfällt am Ende der Messe des Letzten Abendmahls die Prozession; das Allerheiligste soll im Tabernakel aufbewahrt werden.
  4. Karfreitag. Für die grossen Fürbitten sind die Bischöfe darum besorgt, eine besondere Fürbitte für die Notleidenden, die Kranken, die Verstorbenen vorzubereiten (vgl. Missale Romanum). Die Kreuzverehrung durch Kuss soll nur vom Zelebranten allein ausgeführt werden.
  5. Osternacht. Sie wird ausschliesslich in den Kathedralen und Pfarrkirchen gefeiert (es sei denn, eine andere Kirche als die Pfarrkirche ist besser geeignet). Für die Taufliturgie ist nur die Erneuerung der Taufversprechen vorgesehen. Religiöse Gemeinschaften können, wo es möglich ist, in ihren Kirchen feiern.

 

Wie ersuchen die Pfarreien, am Palmsonntag eine einzelne Person mit der Verteilung der Palmzweige zu beauftragen. Die Teilnehmer können auch ihre eigenen Palmzweige mitbringen. Vorsicht: die Feier darf nicht im Freien abgehalten werden. Auf einen Kreuzweg im Freien muss ebenfalls verzichtet werden (die Begrenzung auf 15 Personen, inklusive dem Zelebranten, ist im Freien schwer einzuhalten).

 

Taufen und Trauungen

 

In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg sind religiöse Tauf- und Trauungsfeiern bis 50 Personen erlaubt, zusätzlich zu den Personen, die an der Vorbereitung der Liturgie beteiligt sind. VORSICHT: an der anschliessenden Familienfeier dürfen maximal 5 Personen (im Inneren) und 15 Personen (im Freien) teilnehmen.

Dies gilt jedoch nicht für den Kanton Waadt, wo Trauungen und Taufen immer noch einem Maximum von 5 Personen unterliegen. Taufen, die während eines normalen Gottesdienstes gefeiert werden, sind weiterhin möglich. Es muss darauf geachtet werden, dass eine gerechte Verteilung zwischen der Anzahl der Familienmitglieder des Täuflings und den anderen Teilnehmern des Gottesdienstes gefunden wird. Wann immer möglich, wird dazu geraten, Trauungen zu verschieben. Anderenfalls gilt die maximale Teilnehmerzahl von 5 Personen, inklusive dem Zelebranten.

 

Gesang

 

In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg ist der Gesang durch einen Solisten möglich. Dies ist im Kanton Waadt nicht der Fall. Mehr Details auf unserer FAQ (speziell für Genf, wo diese Praxis neu ist): Was ist mit Chören und dem Singen in der Kirche?

 

Treffen mit Jugendlichen / Katechese

 

Wir erinnern Sie daran, dass die Altersgrenze für solche Treffen von 16 auf 20 Jahre erhöht wurde, mit Besonderheiten für jeden Kanton, nachzulesen auf unseren «häufig gestellten Fragen (FAQ»: Was ist mit Katechese-Treffen (Katechese)

 

Impfung

 

Wir erinnern alle, die mit gebrechlichen oder an Covid erkrankten Menschen in Kontakt sind (insbesondere bei der Krankensalbung), daran, Ihre Situation den zuständigen Stellen zu melden, damit Sie in die Impfkette aufgenommen werden können. Wir wissen, dass dies bereits für viele Menschen der Fall ist, insbesondere für Seelsorger in Krankenhäusern.

 

 

Abschliessend danken wir Ihnen nochmals für Ihre Bemühungen. Lassen Sie sich nicht entmutigen!

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine frohe Fastenzeit!

 

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

 

 

Freiburg, den 17. März 2021

 

 

Diözesane Zelle Covid-19

Kirchenglocken und Schweigeminute

Dem Wunsch des Bundespräsidenten folgend, eine Schweigeminute für die Covid-19-Opfer einzuhalten, laden die Schweizer Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Christkatholische Kirche der Schweiz die Pfarreien und Kirchgemeinden ein, am Freitag, dem 5. März 2021, um 12.00 Uhr die Kirchenglocken läuten zu lassen. Die Gläubigen werden aufgerufen, in der Kirche, zu Hause, unterwegs, an der Arbeit oder in ökumenischen Gebetsgruppen innezuhalten und für die Opfer und deren Angehörige zu beten.

Link Medienmitteilung

Covid-19: Versammlungen von unter 16-jährigen im Rahmen der Kirche

Mitteilung an unsere pastoralen Mitarbeiter/SE/Pfarreien/Sprachmissionen/religiösen Gemeinschaften

Um den wichtigen persönlichen Kontakt für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Gesundheitsstandards zu respektieren, macht die Diözesanzelle Covid-19 eine Bestandsaufnahme der Situation in Bezug auf Versammlungen von unter 16-Jährigen im Rahmen der Kirche (Katechismus, Treffen zur Vorbereitung auf die Erstkommunion, der Firmung, usw.). Sie appelliert an den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen, die Anzahl der Teilnehmer an die Grösse der Räumlichkeiten anzupassen, um den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten zu können.

Kanton Waadt:

Kinder und Jugendliche dürfen sich in Gruppen von maximal 15 Teilnehmern treffen. Die Anwesenheit von Personen ab 16 Jahren darf jedoch 5 zusätzliche Personen nicht überschreiten. Die Treffen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Maskenpflicht ab dem Alter von 12 Jahren;
  • Vorgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern;
  • Teilnehmerliste muss erstellt werden;
  • Umsetzung eines Schutzplans gemäss den GLAJ-Richtlinien.

Wenn bereits 5er-Gruppen gebildet und geplant sind, ist es am besten, mindestens bis zu den Schulferien im Februar so vorzugehen, um die Organisation der Familien nicht durcheinanderzubringen.

Kanton Freiburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung und ohne Maskenpflicht stattfinden. Der Abstand von 4m²/Pers. (empfohlener Abstand, wenn sich die Personen an einem Platz befinden) ist massgebend für die Anzahl der Personen, die sich in einem Raum aufhalten dürfen. Ein Schutzkonzept muss ebenfalls erstellt werden.

Kanton Genf:

Wir empfehlen den Katechese-Präsentunterricht einzustellen und dagegen den Fernunterricht zu fördern. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch der Präsenzunterricht stattfinden: nur Kinder unter 12 Jahren nehmen daran teilnehmen; über ein Schutzkonzept verfügen, der die Einhaltung der aktuellen Gesundheitsmassnahmen garantiert; ohne Verpflichtung für die für die Animation verantwortlichen Freiwilligen.

Kanton Neuenburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung stattfinden. Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden. Die Grösse der Räumlichkeiten muss daher im Vorfeld abgeklärt werden.

Wie steht es mit Treffen Erwachsener im Rahmen der Kirche? Wir wiederholen, dass persönliche Treffen vermieden werden sollten, es sei denn, sie sind wirklich notwendig. Wenn sie nicht per Videokonferenz stattfinden können, sollten in privatem Rahmen nicht mehr als 5 Personen (inkl. Kinder) daran teilnehmen, es gilt zu jeder Zeit Maskenpflicht, mit dem vorgeschriebenem Mindestabstand sowie der Handdesinfektion und der Belüftung des Raumes.

Kanton Freiburg: Die Teilnehmerbeschränkung von 5 Personen gilt nicht für Pfarreiräte. Pfarreiversammlungen sind jederzeit gestattet.

Kanton Neuenburg: In Ausnahmefällen, in denen ein persönliches Treffen persönlich stattfinden muss, beträgt die Teilnehmerbeschränkung 5 Personen (Katechese, Pastoraltreffen oder andere).

Sie können jederzeit unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) konsultieren oder sich an die diözesane Zelle Covid-19 wenden:

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Die diözesane Zelle Covid-19

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Gebetswoche für die Einheit der Christen

Botschaft des Bischofs

Die Gebetswoche für die Einheit der Christen beinhaltet in erster Linie das, worauf uns der Name hinweist. Aber weshalb beten? Weil es der ausdrückliche Wille Christi ist: « Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin » (Joh 17.21).  Vergessen wir nicht den Preis unserer Einheit, auf den ich hier mit Calvin hinweisen möchte:

« F. Was ist die katholische Kirche?

A. Es ist die Gesellschaft der Gläubigen, die Gott zum ewigen Leben ordiniert und gewählt hat.

F. Ist es nötig, an diesen Absatz zu glauben?

A. Ja, wenn wir den Tod Jesu Christi nicht fruchtlos machen wollen und alles, was darüber gesagt wurde, nutzlos: denn die Frucht, die daraus hervorgeht, ist die Kirche. »[1]

+ Charles Morerod, Bischof

[1] Der Genfer Katechismus, Neuauflage in modernem Französisch, 15. Abschnitt, in: Jean Calvin, Le catéchisme de Genève, in modernem Französisch, gefolgt vom Glaubensbekenntnis der reformierten Kirchen Frankreichs und des Glaubensbekenntnisses der wallonischen und flämischen reformierten Kirchen in den Niederlanden, „Je sers“, Paris, 1934, S.43.

Die Schwestern von  Grandchamp inspirieren die Gebetswoche für die Einheit der Christen

Jedes Jahr ist eine andere ökumenische Gruppe auf der ganzen Welt dafür verantwortlich, ein Thema vorzuschlagen und die Texte für die ökumenischen Feierlichkeiten der Gebetswoche für die Einheit der Christen vorzubereiten. Diese Jahr ist es die Gemeinschaft der Schwestern von Grandchamp im Kanton Neuenburg. Die Texte dazu, verfügbar in französischer, deutscher, englischer, spanischer und portugiesischer Sprache finden sie auf der Homepage des ÖRK,

Zu lesen unter kath.ch : Gebetswoche 2021: «Wir leben in einer besonderen Zeit

 

Covid-19-Massnahmen infolge des Bundesratsbeschlusses vom 13. Januar 2021

Mitteilung an unsere pastoralen Mitarbeiter/SE/Pfarreien/Sprachmissionen/religiösen Gemeinschaften

Homeoffice
Laut Bundesrat gilt Home-Office-Pflicht, mit folgenden Präzisierungen: « Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. » Weitere Informationen dazu erhalten sie von Ihrem Arbeitgeber.

Versammlungen
Persönliche Treffen sind zu vermeiden, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich. Wenn diese Treffen nicht per Videokonferenz stattfinden können, dürfen an privaten Veranstaltungen maximal 5 Personen teilnehmen; es gilt zu jeder Zeit Maskentragepflicht, Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes, Desinfizierung der Hände und Belüftung des Raumes.

Keine Änderungen in Bezug auf religiöse Veranstaltungen
In Bezug auf die Gottesdienste gibt es keine Änderungen, sie bleiben auf 50 Personen begrenzt und die geltenden Standards müssen strikt eingehalten werden (vgl. Erinnerung unten).

Aschenbestreuung zu Pandemiezeiten
Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat am 12. Januar 2021 eine Anordnung veröffentlicht, wie Priester am Aschermittwoch inmitten der Coronavirus-Pandemie Asche verteilen können, mit dem Hinweis darauf, dass jeder körperliche Kontakt während dieses Rituals vermieden werden sollte.

Erinnerung der Hygieneregeln:
Hygieneregeln, die sowohl von Personen, die an der Liturgie beteiligt sind als auch von den Gläubigen genauestens eingehalten werden müssen:

  • Rückverfolgung: Die Pfarreien müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit der Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmer ausarbeiten.
  • Kein Gesang
  • Maskenpflicht während des ganzen Gottesdienstes
  • Alle Personen, die an der Liturgie beteiligt sind, sollten als Vorbild dienen, indem sie ihre Hände ordnungsgemäss desinfizieren. NB: Hände desinfizieren nach jedem Berühren der Maske.
  • Bei der Registrierung und bei Beginn jeder Feier muss erneut auf Hygieneregeln, Maskenpflicht, Mindestabstand und spezifische Gesundheitsvorschriften, welche während des Gottesdienstes gelten, aufmerksam gemacht werden.
  • Während des gesamten eucharistischen Hochgebets werden die Hostien abgedeckt, mit Ausnahme der Hostie, die der Priester für die Wandlung in die Hand nimmt und die er alleine verzehrt. Konzelebranten kommunizieren per Intinktion.
  • Die Kommunionspender desinfizieren für alle gut sichtbar ihre Hände, bevor sie die Kommunion austeilen, um die versammelten Gläubigen zu beruhigen. Der Dialog «Der Leib Christi» – «Amen» wird gemeinsam vor der Austeilung der Kommunion gesprochen.
  • Zum Zeitpunkt der Kommunion müssen unter Beachtung des Mindestabstandes sowohl der Kommunionspender als auch die Gläubigen die Maske tragen und ihre Hände desinfizieren.
  • Der Kommunionspender, unter Einhaltung des Mindestabstandes, lässt die Kommunion ohne Hautkontakt in die Handfläche der Gläubigen fallen. Zum Zeitpunkt des Kommunizierens dürfen die Gläubigen die Maske entfernen, indem sie nur ein Gummiband abnehmen und es unmittelbar danach wieder aufsetzen, um Nase und Mund zu bedecken. Wir erinnern Sie daran, dass die Maske nicht unter das Kinn gesenkt werden sollte, da der Maskenstoff eine Kontaminationsquelle sein kann.


Besondere Bestimmungen je nach Kanton
:

Kanton Genf:

Kanton Waadt:

  • Die Gläubigen müssen während des ganzen Gottesdienstes an ihrem Platz bleiben.
  • Personen, die an der Liturgie beteiligt sind, werden ebenfalls zu den 50 erlaubten Personen gezählt.

Kantone Freiburg und Neuenburg:

Nur ein Solist kann mit genügend Abstand auftreten (5 m für Neuenburg).

Zögern sie nicht, unsere Häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder unsere Diözesane Zelle Covid-19 zu kontaktieren:

  • Waadt: 021 613 23 41
  • Genf: 022 319 43 37
  • Freiburg: 026 426 34 13 (französisch) / 026 426 34 15 (deutsch)
  • Neuenburg: 032 720 05 61

Diözesane Zelle Covid-19

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Das neue Bischofsbier

Mgr. Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, weiht den sechsten Jahrgang des Bischofsbiers ein: « Le Bras saint ». Dieses für das Fest des Heiligen Nikolaus hergestellte Gebräu (brassin) ist ab dem 7. Dezember im Ordinariat des Bistums oder per Post erhältlich. Ein Teil des Erlöses wird zwei gemeinnützigen Organisationen gespendet.

Weil die übliche Frühlingseinweihung des « Bischofsbiers » im Hof des Ordinariats angesichts der sanitären Bedingungen in diesem Jahr nicht stattfinden konnte, wird der Jahrgang 2020 nun auf das Fest des Heiligen Nikolaus verschoben. Dieses dunkle Winterbier, hergestellt aus Mandarine und Sternanis, bezieht sich auf den Arm des Heiligen Nikolaus von Myra, ein Reliquiar, das in der Kathedrale von Freiburg ausgestellt und auf dem Wappen der Diözese zu sehen ist.

In Carouge gebraut, wird der Erlös des « Le Bras saint » zwei gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommen. Einerseits Agapa Suisse-Romande; der seit 25 Jahren in Freiburg ansässige Verein unterstützt Menschen, die perinatale Trauerfälle erlebt haben, durch verschiedene Unterstützung, einzeln oder in Gruppen. Andererseits der Verein Des Calories pour la Vie, der gegen die Hungersnot in mehreren Ländern kämpft, indem vorgeschlagen wird, einmal pro Woche auf ein Abendessen zu verzichten und dessen Gegenwert einem gegen Hungersnot kämpfenden Hilfswerk Ihrer Wahl zu überweisen.

Das Bischofsbier wird vom Bistum über die Firma Coussicou SA verkauft. « Le Bras saint », sowie das Bier des vorigen Jahres, « La Basilique », stehen ab Montag zum Verkauf im Ordinariat des Bistums in Freiburg, (Rue de Lausanne 86 à Fribourg), oder per Postbestellung.

Mit dem Bischofsbier beabsichtigt das Bistum jährlich einen « neuen limitierten Jahrgang » zu lancieren, dessen Teilerlös gemeinnützigen Organisationen zugutekommt.

Kommunikationsstelle der Diözese

Links :

PS 1 : Für die Freiburger : unser Bier kann auf Kariyon de Noël bestellt werden!

PS 2 Reportage auf RTS zu „Offrez des Calories pour la Vie!“ vom 29.12.2019. Diese Sendung wurde auf Deutsch übersetzt und am 20.08.2020 auf SRF „Mitenand“ ausgestrahlt!

(PDF-Version)

Pastoralbriefe

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 22. und 23. März 2025 verlesen) auf:

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 2. und 3. März 2024 verlesen) auf:

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 11. und 12. März 2023 verlesen) auf:

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 26. und 27. März 2022 verlesen) auf :

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 27. und 28. Februar 2021 verlesen) auf :

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 24. und 17. März 2019 verlesen) auf :

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 24. und 25. Februar 2018 verlesen) auf:

Pastoralbrief (in den Gottesdiensten vom Wochenende des 20. und 21. Februar 2016 verlesen) auf:

Die Diözese engagiert sich für den Weltflüchtlingstag

Am Samstag, den 20. Juni 2020, Weltflüchtlingstag, wird die Diözese von Lausanne, Genf und Freiburg an der Aktion « Beim Namen nennen » teilnehmen, um der 40.555 Personen zu gedenken, die seit dem Jahre 1993 beim Versuch, nach Europa zu flüchten, gestorben sind. Die meisten sind im Mittelmeer ertrunken. Die Liste der Namen wird an verschiedenen Orten in der Diözese verteilt und verlesen. Das Ziel dieser Aktion ist, aller Verstorbenen zu gedenken und gegen ihren Tod zu protestieren. 

Mgr Charles Morerod lädt alle Mitarbeiter seiner Diözese dazu ein, an der Aktion « Beim Namen nennen » teilzunehmen, zum Gedenken an die Verstorbenen, mit der Aufforderung, über das Asylwesen nachzudenken. Der Bischof hat auch einen Text verfasst, der den Pfarreien der vier Kantone der Diözese zur Verfügung steht.

Die Aktion « Beim Namen nennen » wurde von der Reformierten Gemeinde Heiliggeist und der offenen Kirche in Bern ins Leben gerufen. Die Diözese Lausanne, Genf und Freiburg schliesst sich dieser Aktion auf ökumenische und interreligiöse Weise an. Parallel zum Verlesen der Namen werden auch Briefe an den Bundesrat geschrieben, um auf dieses Thema darauf aufmerksam zu machen.

Am 20. Juni wird Mgr Alain de Raemy, Weihbischof, in Genf an der Verlesung der Namen der vermissten Migranten teilnehmen. Mgr Charles Morerod wird an diesem Tag um 15.00 Uhr zur Verfügung stehen, um Fragen und Anmerkungen zu diesem Thema live auf der Facebook-Seite der Diözese zu beantworten.

Neben dem von den Vereinten Nationen im Jahr 2001 eingeführten Weltflüchtlingstag feiert die katholische Kirche seit 1914 auch den Welttag des Migranten und Flüchtlings (der dieses Jahr am 27. September stattfinden wird). 

Aktionen innerhalb der Diözese

Im Kanton Genf :

Samstag, 20. Juni :

  • von 10 – 22 Uhr : Verlesen von rund 10‘000 Namen auf dem Platz vor der Kirche Sainte-Croix in Carouge in Anwesenheit von Mgr Alain de Raemy von 12.30 bis 13.30 Uhr
  • von 12 – 13 Uhr : 50. Kreis der Stille in Genf auf dem Place du Cirque (Plainpalais) in Anwesenheit von Mgr Alain de Raemy um 12 Uhr

Im Kanton Waadt :

Samstag, 20. Juni :

  • um 15 Uhr : Kreis der Stille in Solidarität mit Flüchtlingen, Vorplatz der Kirche Saint-Laurent, Lausanne
  • ab 16 Uhr : Verlesen der Namen und Unterschreiben der Briefe, Vorplatz der Kirche Saint-Laurent, Lausanne

Im Kanton Neuenburg :

Samstag, 20. Juni :

  • um 17.30 Uhr : Gebetsmahnwache für Migranten, mit Verlesen einiger Namen, in der Kirche von Boudry
  • nach Absprache : Messe mit der Zeugenaussage einer Flüchtlingsfrau und Verlesen einiger Namen, in der Kirche von Cernier
  • nach Absprache : Messe zum Flüchtlingsthema, in der Kirche von Cerneux-Péquignot

Sonntag, 21. Juni :

  • um 10 Uhr : Messe mit der Zeugenaussage einer jungen Somalierin und Verlesen einiger Namen in der Kirche von Boudry
  • nach Absprache : Messe mit Zeugenaussage und Gesang von zwei asylsuchenden Frauen von Boudry und Verlesen einiger Namen in der Kirche von Cernier
  • nach Absprache : Messe zum Flüchtlingsthema (und eventuell Zeugenaussage : in Arbeit), in der Kirche von la Chaux-de-Fonds

Im Bistum :

Samstag, 20. Juni :

  • um 15 Uhr : Mgr Morerod steht auf der Facebook-Seite der Diözese während einer « Kaffepause » zum Themenbereich Migration zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, Fragen direkt zu stellen oder per privater Nachricht

 

Beilagen:

 

Kommunikationsstelle der Diözese

(PDF-Version)