Weihe der Ukraine und Russlands an das Unbefleckte Herz Mariens

Papst Franziskus ruft dazu auf, sich überall – am Freitag, den 25. März, am Fest also der Verkündigung des Herrn –  seinem Willen anzuschliessen, die Menschheit, die streitenden Nationen, und insbesondere die Ukraine und Russland, an das unbefleckte Herz Mariens zu weihen, um damit beizutragen, den Kriegen ein Ende zu setzen und den Frieden zu fördern.

« Ich lade Sie also ein, sich diesem Weiheakt anzuschließen und für Freitag, den 25. März, die Priester, die Ordensleute und die übrigen Gläubigen zum gemeinsamen Gebet in die Kirchen einzuladen, damit sich das heilige Volk Gottes einmütig und innig im Gebet an die Muttergottes wenden kann. Dazu sende ich Ihnen den Text des vorgesehenen Weihegebets, damit es an diesem Tag in brüderlicher Verbundenheit gebetet werden kann. ».

Die Schweizer Bischöfe werden anlässlich des RKZ-Jubiläums alle in Näfels sein. Wir werden dort um 14.15 Uhr eine gemeinsame nationale Feier abhalten.

Wir bitten Sie, das Gleiche in jeder Ihrer SEs zu tun, wo und wie es Ihnen gut erscheint, indem Sie das Weihegebet ganz einfach übernehmen.

Ausschreibung Preis Interkulturelle Pastoral

Im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verleihen die Kommission für Migration und die Dienststelle migratio den Preis für eine vorbildliche Initiative zur Entwicklung des vermehrten Miteinanders von Ortspfarreien und anderssprachigen Gemeinschaften. Ein solches Projekt soll beispielhaft zeigen, wie der Weg zu einer interkulturellen Pastoral gestaltet werden kann. Mitteilung

 

Synodaler Prozess – Äussern Sie sich !

In der gesamten Kirche findet ein synodaler Konsultationsprozess statt. Das bedeutet, dass wir gemeinsam den Heiligen Geist bitten, uns zu erneuern, mit unserer Teilnahme, was immer mit einer Zeit des Gebets beginnt. Dieser Prozess beginnt mit einer lokalen Phase : jede Gemeinschaft wird mit einbezogen, in den Seelsorgeeinheiten, Ordensgemeinschaften, Bewegungen usw.… Gerade diejenigen, die von einem solchen Prozess nichts erwarten, sollten die Gelegenheit dazu nutzen, sich zu äussern. Wir erwarten Ihre Antworten bis zum 15. Februar, und in einem Hirtenbrief, der am 27. März erscheinen wird, werde ich Ihnen erste Rückmeldungen dazu geben. Der Flyer, den Sie hinten in Ihrer Kirche finden, kann Ihnen bei der Suche nach praktischen Informationen behilflich sein.

 

 

Freiburg, den 27. Januar 2022

+ Charles Morerod

(PDF-Version der Mitteilung)

COVID-19: Erhebung von Kontaktdaten wird aufgehoben

Im Anschluss an die Pressekonferenz des Bundesrates vom 19. Januar 2022 über die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie weist die diözesane Zelle Covid-19 auf einige neue Anpassungen hin, die in unseren kirchlichen Aktivitäten ab heute gelten, darunter die Aufhebung der Erhebung von Kontaktdaten.

Erhebung von Kontaktdaten wird aufgehoben

Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird angesichts der bereits am 12. Januar beschlossenen eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben. Diese Pflicht galt noch bei bestimmten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. religiöse Zeremonien, Chorproben usw.).

Homeoffice

Die Homeoffice-Pflicht wird, (wie in unserer vorherigen Mitteilung angekündigt), bis Ende Februar (statt bis Ende März) aufrechterhalten.

Trotz dieser Erleichterungen rufen wir Sie weiterhin dazu auf, solidarisch und verantwortungsvoll zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen, insbesondere durch die strikte Einhaltung der geltenden Gesundheitsmassnahmen: Maskenpflicht, Desinfektion der Hände, Belüftung der Räume und Einhaltung von Mindestabstand, soweit dies möglich ist.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass alle anderen Massnahmen und Bestimmungen weiterhin gelten und dass Sie weitere Informationen erhalten werden, falls die kantonalen Behörden andere Vorkehrungen treffen oder beschliessen, den Status quo beizubehalten.

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

(PDF-Version)

Mit Staatssekretär Kardinal Pietro Parolin zum Hl. Bruder Klaus

Am 7. November, Vortag der offiziellen 100-Jahr-Feier der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl hiessen die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz Staatssekretär Kardinal Pietro Parolin in Flüeli-Ranft (OW) herzlich willkommen.

Pressemitteilung der Schweizer Bischofskonferenz

Bildergalerie (Copyright: © SBK)

Jassmatch: das Bistum unterliegt dem Staatsrat

Am Freitagabend, den 1. Oktober, besiegte der Staatsrat, mit Unterstützung des Bundespräsidenten Herrn Guy Parmelin, beim Jassen das Bistum Freiburg mit einem Punktestad von 6 zu 3.

Obwohl in den eigenen vier Wänden, musste sich die Mannschaft des Bistums1, unter anderem repräsentiert von Bischof Morerod und seines Weihbischofs Mgr de Raemy – gegenüber der Mannschaft des Staatsrates2 – repräsentiert vom Bundespräsidenten Herrn Guy Parmelin, vom Freiburger Staatsratspräsidenten Herrn Jean-François Steiert und dem Staatsrat Herrn Georges Godel, leider geschlagen geben.

Als Preis erhielten die Gewinner die zwei frisch gebrauten «Bischofsbiere»: Jeanne Dark und Etole des Neiges (wovon ein Teil des Erlöses für karikative Zwecke bestimmt ist).

Diese spielerische Begegnung, die 2014 auf Initiative von Bischof Charles Morerod ins Leben gerufen wurde, soll an den 400. Jahrestag eines Abkommens zwischen der Freiburger Regierung und dem damaligen Bischof erinnern. Diese Vereinbarung ermöglichte es dem letzteren, sich in Freiburg niederzulassen. Es ist auch eine Gelegenheit, die guten Beziehungen zwischen den beiden zivilen und religiösen Behörden hervorzuheben.

Kommunikationsstelle der Diözese

Beilage:

1 Zusammensetzung der Mannschaft des Bistums:

  • Mgr Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
  • Mgr Alain de Raemy, Weihbischof
  • Mgr Bernard Sonney, Generalvikar
  • Herr Xavier Hemmer, Generalsekretär
  • Herr Jean-Baptiste Henry de Diesbach, Präsident des Verwaltungsrats der Diözese und Koch für diesen Abend
  • Patrick Mayor, Verwaltungskoordinator ad Interim
  • Herr David Chollet, Adjunkt des Kanzlers
  • Frau Aurelia Pellizzari, Sekretärin von Mgr Morerod ad Interim
  • Frau Laure-Christine Grandjean, Kommunikationsverantwortliche

2Zusammensetzung der Mannschaft des Staatsrates:

  • Herr Guy Parmelin, Bundespräsident, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
  • Herr Jean-François Steiert, Staatsratspräsident, Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor
  • Herr Georges Godel, Staatsrat, Finanzdirektor
  • Frau Danielle Gagnaux-Morel, Staatskanzlerin
  • Laurent Yerly, Staatsschatzverwalter
  • Laurent Bernet, Fachberater des Präsidenten
  • Herr Olivier Kämpfen, Generalsekretär, Sicherheits- und Justizdirektion
  • André Magnin, Kantonsingenieur, Vorsteher des Tiefbauamtes

(PDF-Version der Mitteilung)

Nähere Hinweise zur Anwendung des COVID-Zertifikates (Fortsetzung)

Im Anschluss an die Neuerungen der Gesundheitsrichtlinien der Schweizer Bischofskonferenz (CES) vom 23. September und als Antwort auf verschiedene Fragen, die wir bezüglich der neuen Bundesbestimmungen zum Covid-Zertifikat erhalten haben, möchten wir einige Details klarstellen oder in Erinnerung rufen. Die Schweizer Bischofskonferenz weist erneut darauf hin, dass bei allen religiösen Feiern, für die ein Covid-Zertifikat erforderlich ist, auch Priester und andere an der Liturgie beteiligten Personen ein gültiges Covid-Zertifikat vorlegen müssen.

 

Religiöse Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 50 Personen

Der Zutritt ist allen Personen erlaubt, nicht nur denen mit gültigem COVID-Zertifikat.

Es gelten folgende Massnahmen für alle anwesenden Personen (einschliesslich der Personen, die im Besitze eines gültigen COVID-Zertifikats sind): Handdesinfektion, Kontakt-Tracing, Maskenpflicht, Mindestabstand von 1,5 m, 2/3 der Kapazität der Räumlichkeiten und Belüftung der Räumlichkeiten.

Wir erinnern Sie daran, dass die Zelebranten und alle anderen an der Feier beteiligten Personen sowie Kinder jeden Alters zu den 50 Personen zählen.

Religiöse Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 50 Personen

Alle Teilnehmenden ab 16 Jahren müssen im Besitz eines gültigen Covid-Zertifikats sein. Zelebranten und alle anderen an der Feier beteiligten Personen müssen ebenfalls ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen (das also eine Impfung, einen gültigen Test oder eine Heilung von Covid innerhalb der letzten 6 Monate bescheinigt). Diese Entscheidung, die wir bereits in unseren FAQ mitgeteilt haben, wurde uns von der Schweizer Bischofskonferenz in Erinnerung gerufen.[1]

Die geltenden Massnahmen sind: Überprüfung des COVID-Zertifikats, Handdesinfektion, Belüftung der Räumlichkeiten. 

Die anderen Massnahmen wie Maskenpflicht, Mindestabstand sowie das Kontakt-Tracing, fallen hier weg.

Für die Kontrolle und Einhaltung der Regeln ist der Pfarreirat, in Absprache mit dem Seelsorgeteam, zuständig.

Andere Veranstaltungen ohne Zertifikat mit bis zu 50 Personen

Ausser bei Messfeiern wird die Grenze auf bis zu 50 Personen ohne Covid-Zertifikat auch für Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen usw., die auf Einladung erfolgen, erhöht, sowie bei anderen kirchlichen Veranstaltungen wie religiöse Weiterbildungstage oder geistige Einkehrtage usw., bei denen «der thematische Schwerpunkt der Aktivität in der Beziehung des Menschen zum Göttlichen beziehungsweise zum Transzendenten liegt […] und dieser Aspekt gegenüber anderen Inhalten und Aspekten (Bildung, Sport, Entspannung, Persönlichkeits- entwicklung) klar überwiegt.» (vgl. ab dem 13.9.2021 zu beachtende Regeln für den Gottesdienst und kirchliche Veranstaltungen, SBK S.4).

Nur im Kanton Freiburg gelten Pfarreiversammlungen als politische Veranstaltung, weshalb hier bis zu 50 Personen ohne Zertifikat teilnehmen können.

Versammlungen / Treffen mit mehr als 30 Personen, in Innenräumen, mit Covid-Zertifikat

Für alle anderen kirchlichen Veranstaltungen (z.B. Pfarreiversammlungen, aber nur in den Kantonen VD, NE und GE) mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen müssen Teilnehmer über 16 Jahre ein Covid-Zertifikat vorlegen. Es ist Aufgabe des Veranstalters, die Gültigkeit des Zertifikats zu überprüfen. Verpflegung ist erlaubt.

Versammlungen / Treffen mit weniger als 30 Personen, in Innenräumen, ohne Covid-Zertifikat

Es gelten folgende Massnahmen: Maskenpflicht, Handdesinfektion, 2/3 der Kapazität des Veranstaltungsortes und Kontact-Tracing. Verpflegung ist nur möglich, wenn Plätze zugewiesen sind.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

 

[1]  Religiöse Feiern werden als /Veranstaltungen/Ereignisse betrachtet. In diesem Sinne sind sie kein «Arbeitsort», sondern ein «Veranstaltungsort“». Für den Zelebranten – und alle anderen Beteiligten – gelten die Regeln, die für eine öffentliche Veranstaltung mit Unterstützung gelten. (E-Mail des BAG an die SBK vom 23.09.2021)

 

(PDF-Version)

 

Nähere Hinweise zur Verwendung des Covid-Zertifikats ab dem 13.09.2021

Im Anschluss an unsere Mitteilung vom 9. September und die Veröffentlichung des neuen Rahmenplans Gesundheit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 10. September möchten wir Sie über die jüngsten Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Gesundheitsmassnahmen informieren, die am Montag, 13. September, in Kraft treten. Die nachstehende Zusammenfassung ist allgemein gehalten, und wir laden Sie ein, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren, um notwendige Erläuterungen zu den einzelnen Themen zu erhalten.

  • Mehr als 50 Personen, im Innenbereich, mit Covid-Zertifikat:

Für religiöse Veranstaltungen (einschliesslich Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen usw.) mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen ist vom 13. September 2021 bis zum 24. Januar 2022 ein Covid-Zertifikat für Teilnehmer über 16 Jahre erforderlich. «Im Hinblick auf die betroffenen Grundrechte (insbesondere die Gewissens- und Glaubensfreiheit) ist die Ausweitung der Zertifikatspflicht angesichts des derzeitigen starken Anstiegs der Zahl der Krankenhausaufenthalte als verhältnismässige Massnahme anzusehen.»[1] Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters (d.h. der Pfarrei), die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüfen.

  • Maximal 50 Personen, im Innenbereich, ohne Covid-Zertifikat:

Die Massnahmen beinhalten das Tragen von Masken, die Desinfektion der Hände, 2/3 der Kapazität des Raumes und die Datenerfassung. Zu den 50 Personen gehören alle Kinder und alle Beteiligten (Priester, Messdiener, Organist usw.). Wir möchten Sie daran erinnern, dass auch Personen mit einem Covid-Zertifikat in dieser Feier eine Maske tragen müssen.

  • Empfehlungen

Obwohl wir uns der grossen Schwierigkeiten bewusst sind, die dies mancherorts mit sich bringen kann, bestehen wir darauf, dass in jeder Seelsorgeeinheit beide Möglichkeiten (Feiern mit und Feiern ohne Zertifikat) angeboten werden. Wir empfehlen, dass die Pfarreien in ihrem Mitteilungsblatt, in der Presse (Seite mit dem Gottesdienstplan), auf ihrer Homepage, auf Theodia usw. angeben, für welche Feiern ein Covid-Zertifikat erforderlich ist und für welche nicht. Wir erinnern Sie auch daran, dass es bei einer religiösen Feier nicht möglich ist, von den ersten 50 Teilnehmenden kein Gesundheitszeugnis zu verlangen und es dann ab dem 51. Teilnehmenden zu verlangen (vgl. FAQ: Kann das Covid-Zertifikat nach den ersten 50 Teilnehmenden, die kein Zertifikat brauchen, von weiteren Personen verlangt werden?)

Treffen und Versammlungen im Rahmen der Kirche

  • mehr als 30 Personen, im Innenbereich, mit Covid-Zertifikat:

Bei allen anderen kirchlichen Veranstaltungen (pastorale Treffen, Versammlungen usw.) mit mehr als 30 Personen im Innenbereich müssen Teilnehmer über 16 Jahre ein Covid-Zertifikat vorlegen. Es ist Aufgabe des Veranstalters, die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüfen.

  • Bis zu 30 Personen, im Innenbereich, ohne Covid-Zertifikat:

Die Massnahmen beinhalten das Tragen der Maske, die Händedesinfektion, 2/3 der Kapazität des Platzes und die Datenerfassung. Bei jeder Mahlzeit kann die Maske abgenommen werden, solange man sitzt.

Überprüfen der Covid-Zertifikate

Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, solche Systeme einzurichten, sowohl für die Kontrolle der Covid-Zertifikate als auch für die Erhebung von Daten und die Überwachung der Anzahl von Personen bei Feiern und Veranstaltungen, die nicht der Zertifikatspflicht unterliegen. Die Anwendung zur Überprüfung von Covid-Zertifikaten heisst «COVID Certificate Check». Praktische Informationen finden Sie in unseren FAQ und auch in COVID-Zertifikat: Häufig gestellte Fragen.

Wir möchten Ihnen unsere Wertschätzung für Ihre Unterstützung zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 aussprechen. 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Die Diözesanzelle Covid-19

(PDF-Version der Mitteilung)

[1] Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 (SR 818.101.26); Änderung vom 8. September 2021

COVID: Der Beginn des neuen Pastoraljahres: einige Hinweise

Zu Beginn des neuen Pastoraljahres möchten wir Sie an die geltenden Normen im Kampf gegen Covid-19 erinnern und im Folgenden einige Ihrer Fragen beantworten. Zu den neuen Entwicklungen gehört, dass seit dem 1. September im Kanton Freiburg, seit dem 23. August im Kanton Genf und bis zum 15. September im Kanton Waadt (abhängig von der Umsetzung in den Institutionen) alle Mitarbeitenden von Rettungsdiensten, Krankenhäusern usw. verpflichtet sind, ihr Covid-Zertifikat vorzuweisen. In diesem Sinne erinnern wir uns auch an die Botschaft von Papst Franziskus, der in seinem Aufruf dazu, sich impfen zu lassen, von einem «Akt der Liebe» spricht.

 

Hier sind einige der Fragen, die wir erhalten haben:

 

Ist es immer notwendig, die Bänke zu desinfizieren?

Ja. “Alle Kontaktflächen müssen regelmässig gereinigt werden.“ (Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Anhang 1, 2.2)

(Siehe FAQ «Müssen wir die Bänke desinfizieren?»)

 

Müssen wir auch Tische, Stühle, Türen usw. nach den Sitzungen desinfizieren?

Ja. (Siehe FAQ «Müssen wir die Bänke desinfizieren?»)

 

Ist das Tragen einer Maske auch für geimpfte Personen obligatorisch?

Ja. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

 

Muss der Lektor, Priester oder Diakon eine Maske tragen?

Nein. Findet die Feier im Freien statt, ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich. Solange die Feier in geschlossenen Räumen stattfindet, können die Akteure ihre Masken für die Zeit ihres «Auftritts» (Lesung, Predigt, Gesang) abnehmen, wobei jedoch Schutzmassnahmen (z. B. Entfernung oder Schutz der Akteure) einzuhalten sind. Distanz wird empfohlen, ist aber nicht mehr obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

 

Was ist mit dem Gesang?

Einzelner Kantor: Der Kantor nimmt während seines Auftritts die Maske ab, trifft aber dennoch angemessene Schutzmassnahmen. Distanz wird empfohlen, ist aber nicht mehr obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?»)

Mehrere Sänger/innen oder Chöre: Für Chöre, die in geschlossenen Räumen singen, ist ein Tracing erforderlich (vgl. Art. 20, Buchstabe d). In den Kantonen Freiburg, Genf und Neuenburg müssen Chormitglieder keine Maske mehr tragen und den Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht mehr einhalten (vgl. Art. 20 Buchstabe d, COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021). Im Kanton Waadt ist das Tragen einer Maske für Chorsängerinnen und -sänger weiterhin obligatorisch. (Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?» und «Was ist mit Chören und Singen in der Kirche?»)

Singen in der Gemeinde: Dies ist immer erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.

(Siehe FAQ «Gibt es Ausnahmen bei der Maskenpflicht?» und «Was ist mit Chören und Singen in der Kirche?»)

 

Ist das Tragen einer Maske in Sitzungen erforderlich?

Es ist Sache des Arbeitgebers, zu entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz erforderlich ist.

 

Kann «Der Leib Christi» für jeden Teilnehmer bei der Kommunion wiederholt werden?

Nein. Der Dialog «Der Leib Christi» – «Amen» wird vor der Austeilung der Kommunion gemeinsam gesprochen. (Siehe FAQ «Worauf ist beim Kommunsionsempfang während des Gottesdienstes zu achten?»)

 

Können wir das Covid-19-Zertifikat für den Zugang zu öffentlichen Feiern verlangen?

Nein. Aus Gründen des Schutzes der Grundrechte sollte die Bescheinigung nicht für religiöse Veranstaltungen (einschliesslich Beerdigungen, Hochzeiten usw.) verlangt werden.

 

Kann ich das Covid-19-Zertifikat für den Zugang zu der liturgischen Feier einer Hochzeit verlangen?

Nein (siehe vorherige Frage). Wir erinnern Sie daran, dass bei Hochzeiten, wie bei jeder anderen Feier, die Teilnehmer in der Kirche eine Maske tragen.

 

Ist der Zugang zu Krankenhäusern und Rettungsdiensten von einem Covid-19-Zertifikat abhängig?

In der Diözese ist dieser Zugang derzeit in den Kantonen Genf und bald Freiburg und Waadt an ein Covid-19-Zertifikat gebunden. Wir bitten die Verantwortlichen für die betreffenden Dienste, diese Mitteilung an die Freiwilligen weiterzuleiten.

 

Wie sieht es mit der Rückverfolgung bei religiösen Feiern und Veranstaltungen aus?

In der gesamten Diözese ist das Tracing nicht mehr erforderlich, ausser für Chöre, die in geschlossenen Räumen singen (vgl. Art. 20, Buchstabe d) und ausser bei Veranstaltungen, bei denen der erforderliche Mindestabstand ohne Schutzmassnahmen während länger als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann (vgl. Anhang 1, 1.4). (Siehe FAQ «Muss eine Anwesenheitsliste der Teilnehmer an einer pastoralen Aktivität oder einer Sitzung im Rahmen der Kirche erstellt werden?»)

 

Wir sind Ihnen dankbar für Ihr Engagement bei der Aufrechterhaltung kirchlicher Aktivitäten unter Einhaltung der Gesundheitsstandards. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Pastoraljahr.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder unsere Diözesanstellen zu kontaktieren:

  • Waadt : Michel Racloz : 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (Französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (Deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Freiburg, 31. August 2021

Die Diözesanzelle Covid-19

 

„Impfungen sind ein einfaches, aber tiefgreifendes Mittel, um das Gemeinwohl zu fördern und füreinander zu sorgen, insbesondere für die Schwächsten. Ich bitte Gott, dass jeder von uns sein kleines Sandkorn, seine kleine Geste der Liebe beisteuern kann“. Papst Franziskus, 18. August (Video)

 

(PDF-Version)

Sozialwerk

Die Kollekte wird nur im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg durchgeführt.

Die Kollekte“Sozialwerk“ 2021 ist zur Unterstützung des Ortsrates der Deutschfreiburger Vinzenzkonferenzen bestimmt.

Die Vinzenzgemeinschaft ist eine karitative christliche Vereinigung. Sie wirkt vor Ort und Weltweit. Der Name geht auf den heiligen Vinzenzvon Paul zurück, der sich bereits im 17. Jahrhundert in Frankreich für Arme, Kranke und Notleidende einsetzte.

Die Vinzenzkonferenzen helfen notleidenden, kranken, allein-stehenden Menschen und Familien unabhängig von Geschlecht, Alter, Sprache und Religion. Sie leisten finanzielle Unterstützung. Sie bieten Hilfsdienste an wie Fahrdienste, Begleitung auf Ämter und beim Einkaufen.

Sie machen persönliche Besuche zu Hause, in Alters- und Pflegeheimen und in Spitälern und begleiten Senioren und Behinderte bei Spaziergängen, auf Ausflügen, usw.

In dieser Covid-Krise wenden sich viele Menschen an die Vinzenzkonferenzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!