Die Aufsichtsbehörde der kirchlichen Stiftungen der Diözese von Lausanne, Genf und Freiburg ist verantwortlich für die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen der römisch-katholischen Kirche, die ihren Sitz auf dem Territorium der Diözese haben.

Aufgabe

Die Hauptaufgabe der Aufsichtsbehörde besteht darin, sicherzustellen, dass das Stiftungsvermögen seinem Zweck gemäss verwendet wird. (Art. 84 Abs. 2 ZGB).

Dazu kontrolliert die Aufsichtsbehörde, dass die Stiftungsorgane die gesetzlichen Bestimmungen und, soweit dies auf die Stiftung anwendbar ist, das kanonische Recht, einhalten ; unter Berücksichtigung der Stiftungsurkunde, der Statuten und Reglemente der Stiftung ; und dass sie von ihrem Ermessen in geeigneter Weise Gebrauch machen.

Aufsichtsmittel

Um diesen Auftrag erfüllen zu können, verfügt die Aufsichtsbehörde insbesondere über folgende Mittel:

  1. Prüfung der eingereichten Unterlagen gemäss Artikel 6 des Dekretes (nur auf französisch) vom 3. Januar 2018 von Mgr Charles Morerod;
  2. Prüfung der internen Reglemente der Stiftung ;
  3. Genehmigung von Änderungen der Statuten und Reglemente (unter Vorbehalt der Anfechtung vor einem Zivilrichter) ;
  4. Unterstützung bei Entwürfen von Stiftungsurkunden, auf Antrag der Beteiligten ;
  5. Ausgabe von Empfehlungen und Weisungen.

Das Eingreifen der Aufsichtsbehörde hat weder eine Genehmigung noch eine Déchargeerteilung zur Folge. Weder befreit sie die statutarische Revisionsstelle von ihren Prüfungsplichten noch entbindet sie ein Stiftungsorgan von ihrer Verantwortlichkeit.

Aufsichtmassnahmen

Die Aufsichtsbehörde verfügt über vergleichbare Befugnisse wie eine staatliche Aufsichtsbehörde. Über privatrechtliche Streitigkeiten sowie Entscheidungen über die Auflösung von Stiftungen entscheidet jedoch der Zivilrichter (Art. 87 Abs. 2 und Art. 88 Abs. 2 ZGB).

Gebühren

Die ordentliche Aufsicht wird kostenlos von der Aufsichtsbehörde ausgeführt.

Wenn der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihres Auftrags aussergewöhnliche Kosten entstehen, werden diese Kosten von der Stiftung getragen, die sie verursacht hat.

Die Stiftungen tragen die Informationskosten der Aufsichtsbehörde.  

Die Stiftungen tragen die Kosten der von der Aufsichtsbehörde angeordneten Massnahmen. Diese Kosten können zu Lasten der Mitglieder eines Organs oder von Dritten getragen werden, wenn sie das Eingreifen der Aufsichtsbehörde durch Verschulden, Fahrlässigkeit oder offensichtlich rücksichtsloses oder missbräuchliches Handeln verursacht haben.

Beschwerdeinstanz

Die Beschwerdeinstanz ist die Aufsichtsbehörde der kirchlichen Stiftungen der Diözese von Sitten.

Rechtsgrundlagen und Links

Dokumente

Kontakt

Aufsichtsbehörde der kirchlichen Stiftungen
Lausannegasse 86
CP 240
1701 Freiburg
Tel: 026 347 48 50
asf(at)diocese-lgf.ch