Drinnen, ohne Covid-Zertifikat :

  1. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden beträgt 50 Personen.
  2. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske und zum bestmöglichen Einhalten des erforderlichen Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen.
  3. Es dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden (davon nicht erfasst ist die Heilige Kommunion).

(Art. 14a Abs. 2 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021, Änderung vom 8.9.2021)

Drinnen, mit Covid-Zertifikat 2G :

  1. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske
  2. Solange die Veranstaltung nicht mehr als 1000 Personen umfasst, besteht keine weitere Voraussetzung zur Durchführung als die Pflicht zur Erarbeitung eines vereinfachten Schutzkonzepts, das Massnahmen zur Hygiene und zur Umsetzung der Zugangsbeschränkung enthalten muss. Außer in Genf, wo das Tragen einer Maske obligatorisch ist.

(Art. 15 Abs. 1 i. V. m. Art. 10 Abs. 3 und Anhang 1, Ziff. 1.2 und 2 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021)

Draussen, ohne Covid-Zertifikat :

  1. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden beträgt 300 Personen (sitzend oder stehend)
  2. Es gilt ein Tanzverbot.

(Art. 14 Abs. 1 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021, Änderung vom 8.9.2021)

Draussen, mit Covid-Zertifikat :

Solange die Veranstaltung nicht mehr als 1000 Personen umfasst, besteht keine weitere Voraussetzung zur Durchführung als die Pflicht zur Erarbeitung eines vereinfachten Schutzkonzepts, das Massnahmen zur Hygiene und zur Umsetzung der Zugangsbeschränkung enthalten muss.

(Art. 15 Abs. 1bis i. V. m. Art. 10 Abs. 3 und Anhang 1, Ziff. 1.2 und 2 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021)