Mitteilung an unsere pastoralen Mitarbeiter/SE/Pfarreien/Sprachmissionen/religiösen Gemeinschaften

Um den wichtigen persönlichen Kontakt für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Gesundheitsstandards zu respektieren, macht die Diözesanzelle Covid-19 eine Bestandsaufnahme der Situation in Bezug auf Versammlungen von unter 16-Jährigen im Rahmen der Kirche (Katechismus, Treffen zur Vorbereitung auf die Erstkommunion, der Firmung, usw.). Sie appelliert an den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen, die Anzahl der Teilnehmer an die Grösse der Räumlichkeiten anzupassen, um den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten zu können.

Kanton Waadt:

Kinder und Jugendliche dürfen sich in Gruppen von maximal 15 Teilnehmern treffen. Die Anwesenheit von Personen ab 16 Jahren darf jedoch 5 zusätzliche Personen nicht überschreiten. Die Treffen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Maskenpflicht ab dem Alter von 12 Jahren;
  • Vorgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern;
  • Teilnehmerliste muss erstellt werden;
  • Umsetzung eines Schutzplans gemäss den GLAJ-Richtlinien.

Wenn bereits 5er-Gruppen gebildet und geplant sind, ist es am besten, mindestens bis zu den Schulferien im Februar so vorzugehen, um die Organisation der Familien nicht durcheinanderzubringen.

Kanton Freiburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung und ohne Maskenpflicht stattfinden. Der Abstand von 4m²/Pers. (empfohlener Abstand, wenn sich die Personen an einem Platz befinden) ist massgebend für die Anzahl der Personen, die sich in einem Raum aufhalten dürfen. Ein Schutzkonzept muss ebenfalls erstellt werden.

Kanton Genf:

Wir empfehlen den Katechese-Präsentunterricht einzustellen und dagegen den Fernunterricht zu fördern. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch der Präsenzunterricht stattfinden: nur Kinder unter 12 Jahren nehmen daran teilnehmen; über ein Schutzkonzept verfügen, der die Einhaltung der aktuellen Gesundheitsmassnahmen garantiert; ohne Verpflichtung für die für die Animation verantwortlichen Freiwilligen.

Kanton Neuenburg:

  • Treffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Teilnehmerbeschränkung stattfinden. Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden. Die Grösse der Räumlichkeiten muss daher im Vorfeld abgeklärt werden.

Wie steht es mit Treffen Erwachsener im Rahmen der Kirche? Wir wiederholen, dass persönliche Treffen vermieden werden sollten, es sei denn, sie sind wirklich notwendig. Wenn sie nicht per Videokonferenz stattfinden können, sollten in privatem Rahmen nicht mehr als 5 Personen (inkl. Kinder) daran teilnehmen, es gilt zu jeder Zeit Maskenpflicht, mit dem vorgeschriebenem Mindestabstand sowie der Handdesinfektion und der Belüftung des Raumes.

Kanton Freiburg: Die Teilnehmerbeschränkung von 5 Personen gilt nicht für Pfarreiräte. Pfarreiversammlungen sind jederzeit gestattet.

Kanton Neuenburg: In Ausnahmefällen, in denen ein persönliches Treffen persönlich stattfinden muss, beträgt die Teilnehmerbeschränkung 5 Personen (Katechese, Pastoraltreffen oder andere).

Sie können jederzeit unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) konsultieren oder sich an die diözesane Zelle Covid-19 wenden:

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Die diözesane Zelle Covid-19

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