Mitteilung an unsere pastoralen Mitarbeiter/SE/Pfarreien/Sprachmissionen/religiösen Gemeinschaften

Homeoffice
Laut Bundesrat gilt Home-Office-Pflicht, mit folgenden Präzisierungen: « Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. » Weitere Informationen dazu erhalten sie von Ihrem Arbeitgeber.

Versammlungen
Persönliche Treffen sind zu vermeiden, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich. Wenn diese Treffen nicht per Videokonferenz stattfinden können, dürfen an privaten Veranstaltungen maximal 5 Personen teilnehmen; es gilt zu jeder Zeit Maskentragepflicht, Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes, Desinfizierung der Hände und Belüftung des Raumes.

Keine Änderungen in Bezug auf religiöse Veranstaltungen
In Bezug auf die Gottesdienste gibt es keine Änderungen, sie bleiben auf 50 Personen begrenzt und die geltenden Standards müssen strikt eingehalten werden (vgl. Erinnerung unten).

Aschenbestreuung zu Pandemiezeiten
Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat am 12. Januar 2021 eine Anordnung veröffentlicht, wie Priester am Aschermittwoch inmitten der Coronavirus-Pandemie Asche verteilen können, mit dem Hinweis darauf, dass jeder körperliche Kontakt während dieses Rituals vermieden werden sollte.

Erinnerung der Hygieneregeln:
Hygieneregeln, die sowohl von Personen, die an der Liturgie beteiligt sind als auch von den Gläubigen genauestens eingehalten werden müssen:

  • Rückverfolgung: Die Pfarreien müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit der Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmer ausarbeiten.
  • Kein Gesang
  • Maskenpflicht während des ganzen Gottesdienstes
  • Alle Personen, die an der Liturgie beteiligt sind, sollten als Vorbild dienen, indem sie ihre Hände ordnungsgemäss desinfizieren. NB: Hände desinfizieren nach jedem Berühren der Maske.
  • Bei der Registrierung und bei Beginn jeder Feier muss erneut auf Hygieneregeln, Maskenpflicht, Mindestabstand und spezifische Gesundheitsvorschriften, welche während des Gottesdienstes gelten, aufmerksam gemacht werden.
  • Während des gesamten eucharistischen Hochgebets werden die Hostien abgedeckt, mit Ausnahme der Hostie, die der Priester für die Wandlung in die Hand nimmt und die er alleine verzehrt. Konzelebranten kommunizieren per Intinktion.
  • Die Kommunionspender desinfizieren für alle gut sichtbar ihre Hände, bevor sie die Kommunion austeilen, um die versammelten Gläubigen zu beruhigen. Der Dialog «Der Leib Christi» – «Amen» wird gemeinsam vor der Austeilung der Kommunion gesprochen.
  • Zum Zeitpunkt der Kommunion müssen unter Beachtung des Mindestabstandes sowohl der Kommunionspender als auch die Gläubigen die Maske tragen und ihre Hände desinfizieren.
  • Der Kommunionspender, unter Einhaltung des Mindestabstandes, lässt die Kommunion ohne Hautkontakt in die Handfläche der Gläubigen fallen. Zum Zeitpunkt des Kommunizierens dürfen die Gläubigen die Maske entfernen, indem sie nur ein Gummiband abnehmen und es unmittelbar danach wieder aufsetzen, um Nase und Mund zu bedecken. Wir erinnern Sie daran, dass die Maske nicht unter das Kinn gesenkt werden sollte, da der Maskenstoff eine Kontaminationsquelle sein kann.


Besondere Bestimmungen je nach Kanton
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Kanton Genf:

Kanton Waadt:

  • Die Gläubigen müssen während des ganzen Gottesdienstes an ihrem Platz bleiben.
  • Personen, die an der Liturgie beteiligt sind, werden ebenfalls zu den 50 erlaubten Personen gezählt.

Kantone Freiburg und Neuenburg:

Nur ein Solist kann mit genügend Abstand auftreten (5 m für Neuenburg).

Zögern sie nicht, unsere Häufig gestellten Fragen (FAQ) zu konsultieren oder unsere Diözesane Zelle Covid-19 zu kontaktieren:

  • Waadt: 021 613 23 41
  • Genf: 022 319 43 37
  • Freiburg: 026 426 34 13 (französisch) / 026 426 34 15 (deutsch)
  • Neuenburg: 032 720 05 61

Diözesane Zelle Covid-19

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