Lockerung der Covid-Massnahmen

Nach der auf der Pressekonferenz des Bundesrates am 23. Juni angekündigten Lockerung der Covid-Massnahmen und nach der Veröffentlichung der Rahmenregeln der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 25. Juni möchte die Diözesane Zelle Covid-19 Sie über die sich daraus ergebenden Änderungen für die Diözese informieren. Diese Anpassungen gelten ab Samstag, 26. Juni, und unterliegen weiterhin den kantonalen Einschränkungen (die in Kürze folgen werden). Wir müssen vorsichtig und wachsam bleiben, um die Risiken einer Übertragung des Virus zu begrenzen.

Religiöse Feiern

Religiöse Feiern sind, solange es sich um Sitzplätze handelt (Kommunion ist jedoch erlaubt), bis zu 1000 Personen und maximal 2/3 der Kapazität erlaubt:

  • drinnen : mit Maske und wenn möglich unter Einhaltung des Abstands von 1,5 m
  • draussen : ohne Maske, aber wenn möglich in einem Abstand von 1,5 m

Diese Regeln gelten auch für Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, usw.

ACHTUNG: für die anschliessende Familienfeier gilt eine Obergrenze von 30 Personen (drinnen) und 50 Personen (draussen). Findet das Hochzeitsfest in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung statt (z.B. gemieteter Saal eines Restaurants), dürfen maximal 250 Gäste dabei sein, im Freien 500. Es ist nicht zulässig,im Rahmen eines Hochzeitsfests eine Tanzveranstaltung durchzuführen. (siehe FAQ)

Wenn keine Sitzplatzpflicht besteht (z. B. bei einer Prozession), ist die Anzahl der Personen innen auf 250 begrenzt.

Aperitifs (nicht privat) nach den religiösen Feiern

In Innenbereichen gilt : es muss zwischen verschiedenen Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand eingehalten werden oder es müssen Abschrankungen angebracht werden; es dürfen die Speisen und Getränke nur sitzend konsumiert werden; wer nicht sitzt, hat eine Gesichtsmaske zu tragen; pro Gästegruppe sind von einer Person die Kontaktdaten zu erheben. Im Aussenbereich gilt nur : es muss zwischen verschiedenen Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand eingehalten werden oder es müssen Abschrankungen angebracht werden. (siehe Rahmenregeln der SBK)

Religiöse Veranstaltungen, Arbeitssitzungen, Ministrantenausflüge, usw.

Jede andere religiöse Veranstaltung (d. h. für jedes nicht private Treffen), bei der keine Sitzplätze vorhanden sind, gilt folgendes :

  • drinnen : bis 250 Personen und maximal 2/3 der Kapazität, mit Masken und, wenn möglich, mit 1,5 m Abstand.
  • draussen : bis zu 500 Personen und maximal 2/3 der Kapazität, ohne Maske, aber wenn möglich, mit 1,5 m Abstand

Tanzveranstaltungen sind verboten (siehe Art. 14 Abs. 1 Buchst. C)

Gesang

Chöre, ob professionell oder nicht, dürfen wieder drinnen und draussen auftreten,

  • Für die Kantone Freiburg und Genf müssen die Chorsänger keine Masken mehr tragen und den hygienischen Abstand von 1,5 m einhalten (s. Artikel 20 und Rahmenregeln der SBK).
  • Für die Kantone Waadt und Neuenburg gilt für die Chorsänger immer eine Maskenpflicht.

Für Chöre, die drinnen singen, ist das Kontakt-Tracing/Rückverfolgung erforderlich (siehe Art. 20 Buchst. d)

Die Gottesdienstgemeinschaft darf immer mit Maske singen.

COVID-Zertifikat

Eine religiöse Veranstaltung mit Zertifikats-Zugangsbeschränkung ist nicht vorgesehen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird draussen aufgehoben. Am Arbeitsplatz ist es Sache des Arbeitgebers.

Rückverfolgung.

Eine Rückverfolgung ist nicht mehr erforderlich, außer bei Chören, die in drinnen singen (siehe Art. 20, Buchst. d) und außer bei Veranstaltungen, wenn es während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands ohne Schutzmassnahmen kommt. (siehe Anhang 1, 1.4)

Ausnahme in Neuenburg, wo für alle Aktivitäten in Innenräumen weiterhin eine Rückverfolgung erforderlich ist.

Zur Erinnerung:

  • Verzichten Sie auf die Teilnahme an Besprechungen, wenn Sie Symptome haben
  • Empfehlung des BAG: Lassen Sie sich testen und Lassen Sie sich impfen !

 

Wir sind dankbar für all Ihr Engagement, dass Sie während all dieser Monate mitgeholfen haben,

die kirchlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten und dabei die Gesundheitsnormen zu respektieren. Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.

 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ)  zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Freiburg, den 25. Juni 2021

Diözesane Zelle Covid-19

 

(PDF-Version)

Mehr Teilnehmer an kirchlichen Aktivitäten

Nach der auf der Pressekonferenz des Bundesrates am 26. Mai angekündigten Lockerung der Covid-Massnahmen möchte die Diözesane Zelle Covid-19 Sie über die sich daraus ergebenden Änderungen für die Diözese informieren. Diese Anwendungen gelten ab dem 31. Mai und unterliegen weiterhin den kantonalen Einschränkungen.

Religiöse Feiern

Die religiösen Feiern sind mit Masken- und Abstandspflicht erlaubt:

– Drinnen: bis zu 100 Personen und bis zur Hälfte der möglichen Sitzplätze (anstatt bisher 50 Personen und nur einem Drittel der möglichen Sitzplätze),

– Draussen: bis zu 300 Personen und maximal die Hälfte der möglichen Plätze (statt bisher 100 Personen und ein Drittel der möglichen Plätze).

In diesen Teilnehmerzahlen sind die Zelebranten und die weiteren Beteiligten an der Organisation der Feier nicht enthalten.

In der Praxis ändert sich für Indoor-Feiern nicht viel, da der Abstand von 1,5 m eingehalten werden muss und nicht mehr als die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden darf. Diese Änderung betrifft somit nur grosse Kirchen, die bis zu 100 Personen (und nicht mehr!) aufnehmen können.

Diese Regeln gelten auch für Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, usw.

ACHTUNG: für die anschliessende Familienfeier gilt ein Limit von 30 Personen (drinnen) und 50 Personen (draussen). An einem Hochzeitsfest in einem privaten Raum ist kein Schutzkonzept erforderlich. In einem Restaurant oder dem gemieteten Saal eines Restaurants müssen die üblichen Gastronomieregeln eingehalten werden (Vierergruppen, Erhebung der Kontaktdaten, etc.). Ein Bankett ist also noch nicht zulässig. Der Organisator der Veranstaltung muss über ein Schutzkonzept verfügen.

Pastoraltreffen, Arbeitssitzungen

Bei allen Veranstaltungen, die nicht privat sind (Arbeitstreffen, inkl. Pfarreiversammlungen, Ministrantenausflüge, Seelsorgeteamtreffen, Führungen usw.), beträgt die maximale Teilnehmerzahl drinnen und draussen jetzt 50 statt 15 Personen. Maskenpflicht und Abstand müssen weiterhin eingehalten werden. Zudem muss ein Schutzkonzept erarbeitet werden.

Gesang

Chöre, ob professionell oder nicht, dürfen im Freien mit maximal 50 Personen auftreten, mit 1,5 m Mindestabstand zwischen den Chorleuten ODER Maskenobligatorium. Chöre sind im Innenbereich nicht erlaubt.

Zur Erinnerung, sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich: Die Pfarrgemeinde darf singen (in einem Abstand von 1,5 m und mit Maske), ebenso ein professioneller Solist (in einem Abstand von 5 m).. Für den Kanton Genf ist das Singen der Pfarrgemeinde wieder erlaubt.

Rückverfolgung, usw.

Bezüglich Rückverfolgung, oder auch bezüglich der Frage, ob Prozessionen an Fronleichnam möglich sind, sowie weiterer Fragen, warten wir noch auf die Antwort der Schweizer Bischofskonferenz.

Zur Erinnerung: Die sanitären Massnahmen bleiben gleich:

– Desinfektion der Hände

– Maskenpflicht ab dem Alter von 12 Jahren;

– Abstände beachten

– Verzichten Sie auf die Teilnahme an Besprechungen, wenn Sie Symptome haben

– Empfehlung: Lassen Sie sich testen

Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Bemühungen und werden uns mit weiteren Informationen an Sie wenden.

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen (FAQ)  zu konsultieren oder sich an unsere diözesane Zelle zu wenden :

  • Waadt: Michel Racloz, 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez, 022 319 43 37
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen, 026 426 34 15
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita, 026 426 34 13
  • Neuenburg: Julia Moreno, 032 720 05 61

Freiburg, den 28. Mai 2021

Diözesane Zelle Covid-19

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Gebetsmarathon

Während des Monats Mai sind die Gläubigen auf der ganzen Welt zu einem Rosenkranz-Gebetsmarathon für ein Ende der Pandemie eingeladen. Papst Franziskus selbst hat diese Initiative eines «Gebetsmarathons» zum Thema «Die Gemeinde aber betete inständig für ihn zu Gott» (Apostel 12,5) ins Leben gerufen, wie es in der Pressemitteilung des Päpstlichen Rats zur Förderung der Neuevangelisierung heisst.

In unserer Diözese :

Der Kanton Freiburg ruft die Gläubigen auf, sich dieser Bewegung anzuschließen. Info

Papst eröffnet Gebetsmarathon für ein Ende der Pandemie

Eröffnung des Jahres der Familien

Am Freitag, 19. März, dem Fest des heiligen Josef, dem Schutzpatron der Familien, eröffnet Papst Franziskus das „Jahr der Familie Amoris Laetitia“. Bischof Charles Morerod wird auch eine Botschaft an die Gläubigen richten.

Fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia über die Schönheit und Freude der familiären Liebe beginnt die Kirche das „Jahr der Familie Amoris Laetitia„, das am 26. Juni 2022 anlässlich des 10. Weltfamilientreffens in Rom mit dem Heiligen Vater enden wird.

Dieses „Jahr der Familien“ wird durch verschiedene Initiativen der französischsprachigen Familienpastoral in unserer Diözese gekennzeichnet sein: Treffen mit Eltern von Teenagern, mit Getrennten und Geschiedenen, ein Familienfest, ein Grosselterntag, eine generationenübergreifende Katechese usw.

Auch in der Bistumsregion Deutschfreiburg wird man sich mit «Amoris Laetitia» auseinandersetzen: Es wird Angebote geben, die sich speziell an Familien richten. Auch wird das Thema in die nächsten gemeinsamen Weiterbildungstage aller deutschsprachigen Hauptamtlichen einfliessen.

Diese Initiativen sollen auf die aktuellen Bedürfnisse der Ehepaare und Familien hören, um sie in der unersetzlichen Rolle, die sie in der Gesellschaft und in der Kirche spielen, zu begleiten und mit ihnen die Freude der Liebe, die im Evangelium offenbart wird, zu bezeugen.

Freiburg, den 18. März 2021

Kommunikationsstelle der Diözese

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Kirchenglocken und Schweigeminute

Dem Wunsch des Bundespräsidenten folgend, eine Schweigeminute für die Covid-19-Opfer einzuhalten, laden die Schweizer Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Christkatholische Kirche der Schweiz die Pfarreien und Kirchgemeinden ein, am Freitag, dem 5. März 2021, um 12.00 Uhr die Kirchenglocken läuten zu lassen. Die Gläubigen werden aufgerufen, in der Kirche, zu Hause, unterwegs, an der Arbeit oder in ökumenischen Gebetsgruppen innezuhalten und für die Opfer und deren Angehörige zu beten.

Link Medienmitteilung

Gebetswoche für die Einheit der Christen

Botschaft des Bischofs

Die Gebetswoche für die Einheit der Christen beinhaltet in erster Linie das, worauf uns der Name hinweist. Aber weshalb beten? Weil es der ausdrückliche Wille Christi ist: « Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin » (Joh 17.21).  Vergessen wir nicht den Preis unserer Einheit, auf den ich hier mit Calvin hinweisen möchte:

« F. Was ist die katholische Kirche?

A. Es ist die Gesellschaft der Gläubigen, die Gott zum ewigen Leben ordiniert und gewählt hat.

F. Ist es nötig, an diesen Absatz zu glauben?

A. Ja, wenn wir den Tod Jesu Christi nicht fruchtlos machen wollen und alles, was darüber gesagt wurde, nutzlos: denn die Frucht, die daraus hervorgeht, ist die Kirche. »[1]

+ Charles Morerod, Bischof

[1] Der Genfer Katechismus, Neuauflage in modernem Französisch, 15. Abschnitt, in: Jean Calvin, Le catéchisme de Genève, in modernem Französisch, gefolgt vom Glaubensbekenntnis der reformierten Kirchen Frankreichs und des Glaubensbekenntnisses der wallonischen und flämischen reformierten Kirchen in den Niederlanden, „Je sers“, Paris, 1934, S.43.

Die Schwestern von  Grandchamp inspirieren die Gebetswoche für die Einheit der Christen

Jedes Jahr ist eine andere ökumenische Gruppe auf der ganzen Welt dafür verantwortlich, ein Thema vorzuschlagen und die Texte für die ökumenischen Feierlichkeiten der Gebetswoche für die Einheit der Christen vorzubereiten. Diese Jahr ist es die Gemeinschaft der Schwestern von Grandchamp im Kanton Neuenburg. Die Texte dazu, verfügbar in französischer, deutscher, englischer, spanischer und portugiesischer Sprache finden sie auf der Homepage des ÖRK,

Zu lesen unter kath.ch : Gebetswoche 2021: «Wir leben in einer besonderen Zeit