Im Anschluss an unsere Mitteilung vom 9. September und die Veröffentlichung des neuen Rahmenplans Gesundheit der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 10. September möchten wir Sie über die jüngsten Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Gesundheitsmassnahmen informieren, die am Montag, 13. September, in Kraft treten. Die nachstehende Zusammenfassung ist allgemein gehalten, und wir laden Sie ein, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren, um notwendige Erläuterungen zu den einzelnen Themen zu erhalten.

  • Mehr als 50 Personen, im Innenbereich, mit Covid-Zertifikat:

Für religiöse Veranstaltungen (einschliesslich Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen usw.) mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen ist vom 13. September 2021 bis zum 24. Januar 2022 ein Covid-Zertifikat für Teilnehmer über 16 Jahre erforderlich. «Im Hinblick auf die betroffenen Grundrechte (insbesondere die Gewissens- und Glaubensfreiheit) ist die Ausweitung der Zertifikatspflicht angesichts des derzeitigen starken Anstiegs der Zahl der Krankenhausaufenthalte als verhältnismässige Massnahme anzusehen.»[1] Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters (d.h. der Pfarrei), die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüfen.

  • Maximal 50 Personen, im Innenbereich, ohne Covid-Zertifikat:

Die Massnahmen beinhalten das Tragen von Masken, die Desinfektion der Hände, 2/3 der Kapazität des Raumes und die Datenerfassung. Zu den 50 Personen gehören alle Kinder und alle Beteiligten (Priester, Messdiener, Organist usw.). Wir möchten Sie daran erinnern, dass auch Personen mit einem Covid-Zertifikat in dieser Feier eine Maske tragen müssen.

  • Empfehlungen

Obwohl wir uns der grossen Schwierigkeiten bewusst sind, die dies mancherorts mit sich bringen kann, bestehen wir darauf, dass in jeder Seelsorgeeinheit beide Möglichkeiten (Feiern mit und Feiern ohne Zertifikat) angeboten werden. Wir empfehlen, dass die Pfarreien in ihrem Mitteilungsblatt, in der Presse (Seite mit dem Gottesdienstplan), auf ihrer Homepage, auf Theodia usw. angeben, für welche Feiern ein Covid-Zertifikat erforderlich ist und für welche nicht. Wir erinnern Sie auch daran, dass es bei einer religiösen Feier nicht möglich ist, von den ersten 50 Teilnehmenden kein Gesundheitszeugnis zu verlangen und es dann ab dem 51. Teilnehmenden zu verlangen (vgl. FAQ: Kann das Covid-Zertifikat nach den ersten 50 Teilnehmenden, die kein Zertifikat brauchen, von weiteren Personen verlangt werden?)

Treffen und Versammlungen im Rahmen der Kirche

  • mehr als 30 Personen, im Innenbereich, mit Covid-Zertifikat:

Bei allen anderen kirchlichen Veranstaltungen (pastorale Treffen, Versammlungen usw.) mit mehr als 30 Personen im Innenbereich müssen Teilnehmer über 16 Jahre ein Covid-Zertifikat vorlegen. Es ist Aufgabe des Veranstalters, die Gültigkeit der Zertifikate zu überprüfen.

  • Bis zu 30 Personen, im Innenbereich, ohne Covid-Zertifikat:

Die Massnahmen beinhalten das Tragen der Maske, die Händedesinfektion, 2/3 der Kapazität des Platzes und die Datenerfassung. Bei jeder Mahlzeit kann die Maske abgenommen werden, solange man sitzt.

Überprüfen der Covid-Zertifikate

Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, solche Systeme einzurichten, sowohl für die Kontrolle der Covid-Zertifikate als auch für die Erhebung von Daten und die Überwachung der Anzahl von Personen bei Feiern und Veranstaltungen, die nicht der Zertifikatspflicht unterliegen. Die Anwendung zur Überprüfung von Covid-Zertifikaten heisst «COVID Certificate Check». Praktische Informationen finden Sie in unseren FAQ und auch in COVID-Zertifikat: Häufig gestellte Fragen.

Wir möchten Ihnen unsere Wertschätzung für Ihre Unterstützung zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 aussprechen. 

Zögern Sie nicht, unsere häufig gestellten Fragen zu konsultieren oder wenden Sie sich an unsere diözesane Zelle COVID-19:

  • Waadt: Michel Racloz: 021 613 23 41
  • Genf: Silvana Bassetti, Mercedes Lopez: 022 319 43 37
  • Freiburg (französisch): Véronique Benz, João Carita: 026 426 34 13
  • Freiburg (deutsch): Marianne Pohl-Henzen: 026 426 34 15
  • Neuenburg: Julia Moreno: 032 720 05 61

Die Diözesanzelle Covid-19

(PDF-Version der Mitteilung)

[1] Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 (SR 818.101.26); Änderung vom 8. September 2021