Im Rahmen unseres Verhaltenskodexes und gemäss dem Vorschlag des Presbyteralrats vom 18.06.2025, bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen, wenn ein Kleriker (der weder vom Bistum LGF angestellt ist noch aus diesem stammt) unser Bistum besucht, nachdem Sie sein Zelebret überprüft haben.

Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um Kleriker, die eine Aushilfsdienst ausüben, sondern um jene, die nur einige Tage (z. Bsp. bei einem Mitbruder) im Bistum verbringen. Es handelt sich auch nicht um Kleriker, die für die Spendung von Sakramenten kommen (da diese in den Registern eingetragen sind).

Zur Erinnerung: Diese Priester/Diakone dürfen keine Gottesdienste feiern, sondern gegebenenfalls nur konzelebrieren.

1. Antrag gestellt von:

2. Kontaktdaten des Klerikers mit Kurzaufenthalt

3. Einreichen des Zelebret

Wenn der Kleriker der Person, die diesen Antrag stellt, nicht direkt bekannt ist, senden Sie bitte eine Kopie des Zelebret an chancellerie@diocese-lgf.ch mit dem Betreff: „Kleriker mit Kurzaufenthalt in unserem Bistum”.