Im Rahmen unseres Verhaltenskodexes und gemäss dem dem Presbyterrat am 18. Juni 2025 vorgelegten Vorschlag, bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen, wenn ein Kleriker* (der weder vom Bistum LGF angestellt ist noch aus diesem stammt) unser Bistum besucht, nachdem Sie sein Zelebret überprüft haben.

Es handelt sich um:

  • Kleriker, die sich nur einige Tage im Bistum verbringen (Freunde, die bei einem hiesigen Priester vorbeischauen, die dort Urlaub machen, Verwandte besuchen usw.).
    • Achtung: Diese Kleriker dürfen keine öffentlichen Gottesdienste allein feiern, sondern gegebenenfalls nur konzelebrieren.
  • Kleriker, die zu Wallfahrten kommen
    • Für Wallfahrtsorte gilt: Der zuständige Priester ist dafür verantwortlich, ein Verzeichnis der Kleriker zu führen, die allein mit ihrer Gruppe Gottesdienste feiern (eine Kopie davon ist an das Bistum weiterzuleiten – Es können die bereitgestellten Formulare verwendet werden.)
  • Kleriker, die zu Beerdigungen kommen

Es handelt sich nicht um:

  • Kleriker, die eine Aushilfsdienst ausüben
  • Kleriker, die kommen, um Taufen, Firmungen oder Trauungen zu feiern (da sie in den Registern eingetragen sind).

*je nach Fall: Diakon oder Priester, aber kein Bischof

Einige Beispiele finden Sie in dieser Übersichtstabelle.

1. Antrag gestellt von:

2. Kontaktdaten des Klerikers mit Kurzaufenthalt

3. Einreichen des Zelebret

Wenn der Kleriker der Person, die diesen Antrag stellt, nicht direkt bekannt ist, senden Sie bitte eine Kopie des Zelebret an chancellerie@diocese-lgf.ch mit dem Betreff: „Kleriker mit Kurzaufenthalt in unserem Bistum”.