Im Rahmen unseres Verhaltenskodexes und gemäss dem dem Presbyterrat am 18. Juni 2025 vorgelegten Vorschlag, bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen, wenn ein Kleriker* (der weder vom Bistum LGF angestellt ist noch aus diesem stammt) unser Bistum besucht, nachdem Sie sein Zelebret überprüft haben.
Es handelt sich um:
- Kleriker, die sich nur einige Tage im Bistum verbringen (Freunde, die bei einem hiesigen Priester vorbeischauen, die dort Urlaub machen, Verwandte besuchen usw.).
- Achtung: Diese Kleriker dürfen keine öffentlichen Gottesdienste allein feiern, sondern gegebenenfalls nur konzelebrieren.
- Kleriker, die zu Wallfahrten kommen
- Für Wallfahrtsorte gilt: Der zuständige Priester ist dafür verantwortlich, ein Verzeichnis der Kleriker zu führen, die allein mit ihrer Gruppe Gottesdienste feiern (eine Kopie davon ist an das Bistum weiterzuleiten – Es können die bereitgestellten Formulare verwendet werden.)
- Kleriker, die zu Beerdigungen kommen
Es handelt sich nicht um:
- Kleriker, die eine Aushilfsdienst ausüben
- Kleriker, die kommen, um Taufen, Firmungen oder Trauungen zu feiern (da sie in den Registern eingetragen sind).
*je nach Fall: Diakon oder Priester, aber kein Bischof
Einige Beispiele finden Sie in dieser Übersichtstabelle.