Häufige Fragen

Covid

  • Worauf ist bei Erstkommunionfeiern zu achten?

    Für diese Zelebrationen gelten die unter Welche sanitären Massnahmen müssen bei öffentlichen Gottesdiensten befolgt werden? genannten sanitären Massnahmen.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass für die anschließende Familienfeier im privaten Rahmen eine Höchstzahl von 30 Personen (drinnen) und 50 Personen (draußen) gilt.

  • Wer ist in den zugelassenen Personen inbegriffen?

    Die Zahl versteht sich inklusives Kinder. Andererseits sind in dieser Zahl die Priester, Sakristane, Organisten, Lektoren, Messdiener sowie alle Personen nicht mitzurechnen, die an der Vorbereitung der Liturgie beteiligt sind. Im Rahmen von Beerdigungen sind die Mitarbeiter von Bestattungsinstituten auch nicht in dieser Zahl mitzurechnen.

  • Kann ich Homeoffice machen?

    Homeoffice ist nicht mehr obligatorisch, aber die Rückkehr ins Büro sollte schrittweise erfolgen, um die Impfkampagne nicht zu gefährden. Wenn alle, die wollen, geimpft sind, kann die Homeoffice Empfehlung gelockert werden, ohne dass regelmäßige Tests nötig sind.

  • Worauf ist bei Firmungen zu achten?

    Für diese Zelebrationen gelten die unter Welche sanitären Massnahmen müssen bei öffentlichen Gottesdiensten befolgt werden? genannten sanitären Massnahmen.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass für die anschließende Familienfeier im privaten Rahmen eine Höchstzahl von 30 Personen (drinnen) und 50 Personen (draußen) gilt.

  • Sollten wir die Anzahl der Messen multiplizieren?

    Ja, wenn es in der Seelsorgeeinheit möglich ist. Es ist auch ratsam, die Messen unter der Woche zu multiplizieren. Daher wird denjenigen, die an den Werktagsmessen teilnehmen, vorgeschlagen, sonntags zu Hause zu beten (um in den Sonntagsmessen Platz für Menschen zu schaffen, deren Arbeitszeit es ihnen nicht erlaubt, an einer Messe unter der Woche teilzunehmen). Sonntags ist es für die Pfarreien auch möglich, neben der Messe Liturgien mit Kommunionausteilung zu organisieren.

  • Wie wählt man diese Personen aus?

    Die Gottesdienstteilnehmer werden gemäss der Reihenfolge ihrer Ankunft in der Kirche zugelassen. Je nach Standort: Das Empfangs-Team der Pfarrei zählt die Personen am Eingang und weist Personen, die nicht eintreten können, auf weitere mögliche Messen hin. In einigen Pfarreien wurde ein Anmeldesystem eingeführt, direkt beim Pfarramt oder auf www.kelmesse.org.

  • Es ist nicht möglich, die Anzahl der Personen zu kontrollieren, die ein religiöses Gebäude betreten. Sollten Kirchen für die Öffentlichkeit geschlossen werden?

    Nein, die Kirchen müssen offenbleiben. Und, falls möglich, in Anwesenheit einer Empfangsperson. Wir verstehen, dass dies von den Möglichkeiten der jeweiligen Pfarrei abhängt. In kleinen Kirchen und Kapellen wird an die Eigenverantwortung appelliert. Es wird gebeten, am Eingang eines religiösen Gebäudes Plakate anzubringen, die an die Hygienestandards erinnern.

  • Ist das Covid-Zertifikat an meinem Arbeitsplatz obligatorisch? Wenn ich nicht geimpft bin, wer bezahlt dann die Tests?

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

    Kanton Freiburg :

    • Möchte der/die Arbeitnehmende nicht geimpft werden, muss der Arbeitgeber ihm/ihr, in Absprache mit dem/der Arbeitnehmenden, eine Tätigkeit im Rahmen seiner/ihrer Arbeit anbieten, für die kein Covid-Zertifikat erforderlich ist. In diesem Sinne sollte sich jede Einheit überlegen, wie sie nicht geimpfte Mitarbeitende für Tätigkeiten einsetzen kann, für die kein Covid-Zertifikat erforderlich ist. Ist dies nicht möglich, muss sich das Personal auf eigene Kosten testen lassen.
    • Kann der/die Arbeitnehmende aus einem ärztlich attestierten Grund nicht geimpft werden, übernimmt der Bund die Kosten der Tests über die Krankenkasse des/der Arbeitnehmenden.
    • In Ausnahmefällen kann eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.
    • Ist es aus irgendeinem Grund nicht möglich, eine Lösung zu finden, kann der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmenden eine Verringerung seiner/ihrer Arbeitszeit oder unbezahlten Urlaub für die Dauer der "Blockierung" seiner/ihrer üblichen Arbeit aufgrund der Verpflichtung zum Covid-Zertifikat anbieten.
  • Worauf ist bei Versammlungen auf dem Friedhof zu achten?

    Es wird empfohlen, nicht mehr als 30 Personen pro Versammlung zu sein und die Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes einzelnen.

  • Was kann ich tun, wenn ich während dieser Zeit den Sonntagsgottesdienst nicht besuchen kann (Samstagabend oder Sonntag)?

    Wie auch schon im Frühling, ist es in den meisten Pfarreien nicht mehr möglich, den Gottesdienst zu besuchen. Dort, wo es momentan noch möglich ist (in reduzierter Form), wird empfohlen, den Werktagsgottesdienst zu besuchen, um die wenigen Plätze am Sonntag denen zu überlassen, denen es nicht möglich ist, während der Woche einen Gottesdienst zu besuchen. Und vereint Euch zu den Feiern, besonders sonntags, durch die geistige Kommunion, möglicherweise indem Ihr Euch einer Messe im Radio, Fernsehen oder im Internet anschliesst. Meditiert zu den biblischen Texten und betet (wenn möglich in der Familie). Überlegt, welche Taten der Nächstenliebe Ihr anbieten könntet, besonders, wenn Ihr an einsame oder kranke Menschen denkt…

  • Sind religiöse Zeremonien erlaubt? Wenn ja, mit wie vielen Personen ?

    Religiöse Feiern sind folgendermassen für diese Anzahl Personen erlaubt:

    • drinnen, ohne Covid-Zertifikat, mit Maskenpflicht : 50 Personen 
    • drinnen, mit Covid-Zertifikat, ohne Maskenpflicht, mit Sitzpflicht : 1000 Personen
    • drinnen, mit Covid-Zertifikat, ohne Maskenpflicht, ohne Sitzpflicht : 250 Personen
    • draussen, ohne Covid-Zertifikat, ohne Maskenpflicht, mit Sitzpflicht : 1000 Personen
    • draussen, ohne Covid-Zertifikat, ohne Maskenpflicht, ohne Sitzpflicht : 500 Personen

    Siehe auch: Welche sanitären Massnahmen müssen bei öffentlichen Gottesdiensten befolgt werden?

  • Worauf ist bei Beerdigungen zu achten?

    Beerdigungen dürfen die Teilnehmerhöchstzahl nicht überschreiten und unterliegen den sanitären Massnahmen. (vgl. Welche sanitären Massnahmen müssen bei öffentlichen Gottesdiensten befolgt werden?).

    Das Zusammensein im Anschluss an eine Beerdigung ist auf 30 Personen drinnen und 50 Personen draußen begrenzt.

  • Was gilt als religiöse Zeremonie?

    Unter einer religiösen Zeremonie wird jede heilige Feier in einem religiösen Gebäude (oder Übertragung der gleichen Feier an einem anderen Ort) oder außerhalb verstanden, die in Verbindung mit der Pfarrei oder der religiösen Gemeinschaft organisiert wird. Die Anwesenheit einer Person, die die Hygienevorschriften sicherstellen kann, ist erforderlich.

    Beispiel: öffentliche Gottesdienste, Wortgottesdienst, Gebetswache, Bussfeiern, ökumenische Feiern, Anbetung, Rosenkranz, usw.

    Für Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Beerdigungen gelten spezielle Massnahmen, die in unseren „Häufig gestellten Fragen FAQ“ getrennt aufgeführt sind.

  • Welche sanitären Massnahmen müssen bei öffentlichen Gottesdiensten befolgt werden?

    Drinnen, ohne Covid-Zertifikat :

    1. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden beträgt 50 Personen.
    2. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske und zum bestmöglichen Einhalten des erforderlichen Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen.
    3. Es dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden (davon nicht erfasst ist die Heilige Kommunion).

    (Art. 14a Abs. 2 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021, Änderung vom 8.9.2021)

    Drinnen, mit Covid-Zertifikat 2G :

    1. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske
    2. Solange die Veranstaltung nicht mehr als 1000 Personen umfasst, besteht keine weitere Voraussetzung zur Durchführung als die Pflicht zur Erarbeitung eines vereinfachten Schutzkonzepts, das Massnahmen zur Hygiene und zur Umsetzung der Zugangsbeschränkung enthalten muss. Außer in Genf, wo das Tragen einer Maske obligatorisch ist.

    (Art. 15 Abs. 1 i. V. m. Art. 10 Abs. 3 und Anhang 1, Ziff. 1.2 und 2 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021)

    Draussen, ohne Covid-Zertifikat :

    1. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden beträgt 300 Personen (sitzend oder stehend)
    2. Es gilt ein Tanzverbot.

    (Art. 14 Abs. 1 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021, Änderung vom 8.9.2021)

    Draussen, mit Covid-Zertifikat :

    Solange die Veranstaltung nicht mehr als 1000 Personen umfasst, besteht keine weitere Voraussetzung zur Durchführung als die Pflicht zur Erarbeitung eines vereinfachten Schutzkonzepts, das Massnahmen zur Hygiene und zur Umsetzung der Zugangsbeschränkung enthalten muss.

    (Art. 15 Abs. 1bis i. V. m. Art. 10 Abs. 3 und Anhang 1, Ziff. 1.2 und 2 COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 23.6.2021)

  • Worauf ist bei Trauungen oder Taufen zu achten?

    Für diese Zelebrationen gelten die unter Welche sanitären Massnahmen müssen bei öffentlichen Gottesdiensten befolgt werden? genannten sanitären Massnahmen.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass für die anschließende Familienfeier im privaten Rahmen eine Höchstzahl von 30 Personen (drinnen) und 50 Personen (draußen) gilt.

  • Wie kann die Anzahl der Personen bei den Gottesdiensten geregelt werden?

    Je nach Besucherzahl ist es ratsam, ein Team am Eingang der Kirche zu haben, um die Anzahl der Personen zu zählen und das Tor zu schliessen (ohne es zu verriegeln!), sobald die Quote erreicht ist. Es wird geraten, ein Schild mit der Aufschrift «Komplett» und der Zeiten der übrigen Gottesdienste an der Eingangstüre anzubringen. Für Pfarreien, in denen die Ressourcen dies zulassen, ist es ratsam, die Anzahl der Gottesdienste zu erhöhen oder sie live in Pfarrsäle zu übertragen, wo auch die Kommunion gespendet werden kann.

    Kanton Neuenburg:

    Das Empfangs-Team der Pfarrei zählt die Personen am Eingang und weist Personen, die nicht eintreten können, auf weitere mögliche Messen hin. In einigen Pfarreien wurde ein  Anmeldesystem eingeführt, direkt beim Pfarramt oder auf www.kelmesse.org.