Diese Formulare sollen ausgefüllt (für einige direkt am Bildschirm), unterschrieben und ggf. mit dem Pfarreisiegel versehen und dann geschickt werden an:

Diözese von Lausanne, Genf und Freiburg
Kanzlei
Postfach 240
1701 Freiburg

Hinweis: Beim Ausfüllen des Formulars am Bildschirm kann mancherorts die Statussymbolleiste oder das Drücken der Taste F1 behilflich sein.

Erläuterungen zu den Heiratsdossiers zu den Eheschliessungen, die aufgrund der Pandemie verschoben wurden und die in unserer Diözese gefeiert werden

  • Es wird gebeten, nach erneuter Kontaktaufnahme zu bescheinigen (mit Datum, Unterschrift und Siegel der Pfarrei), dass sich an den Verhältnissen und Dispositionen der zukünftigen Eheleute nichts geändert hat.
  • Die Daten der standesamtlichen Feier und der Eheschliessung müssen korrigiert werden.
  • Bei Taufscheinen bitten wir zwar in der Regel darum, dass sie weniger als ein Jahr vor der Eheschließung datiert sind, aber es ist nicht notwendig, neue Taufscheine anzufordern.
  • Für das nihil obstat, die Erlaubnis zur Feier von Mischehen, die Dispensationen, die licentia assistendi und die delegatio ist es nicht notwendig, die Anträge zu erneuern. Für Eheschliessungen, die ausserhalb unserer Diözese gefeiert werden, gilt jedoch: Wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Bischöfliche Ordinariat, um deren Bestimmungen zu erfahren.

Achtung: Wir erhalten viele unvollständige und/oder falsch angelegte Heiratsdossiers usw. Wir möchten Sie darauf hinweisen/erinnern, dass Sie zur Hilfe bei der Zusammenstellung Ihrer Dossiers auf unser Vademecum zurückgreifen können! Danke, dass so zusätzliche Schritte, Hin- und Herschicken von Dossiers, Verzögerungen usw. vermieden werden können!

Zur Verleihung einer Bene Merenti-Medaille müssen einige Bedingungen erfüllt werden, welche im untenstehenden Reglement beschrieben werden.

Wir bitten sie, davon Kenntnis zu nehmen, das Formular online auszufüllen, es auszudrucken, zu unterschreiben, und es anschliessend mit der Anfrage und den notwenigen Dokumenten (s. art. 6 des Reglements)  zu schicken.

Hier herunterladen:

An die SE, Pfarreien und Missionen unserer Diözese

Pfarreistatistik 2022: neues Vorgehen

In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Pastoralsoziologischen Institut (SPI) hat das Bistum ein neues Verfahren zur Erhebung der Zahlen eingeführt. Die Seelsorgeeinheiten/Pfarreien/Missionen erhalten im Januar eine E-Mail mit dem Absender «survey@spi-sg.ch» und dem Betreff «Diözesanstatistik LGF 2022: Formular zum Ausfüllen». Diese enthält unter anderem einen Link, über den die jährlichen Statistiken übermittelt werden können. Einige Seelsorgeeinheiten werden diese E-Mail mehrfach erhalten, da sie für jede Pfarrei in ihrem Gebiet beantwortet werden muss.

Brief der Bischöflichen  Kanzlei vom 20.01.2023

An die Geistlichen der Diözese von Lausanne, Genf und Freiburg

Wir bitten diejenigen unter Ihnen, die das « Informationsblatt für Geistliche » noch nicht aktualisiert oder abgegeben haben, dies in Kürze zu tun und es dann an Ihre Bistumsregion zu senden, welche eine Kopie an die Kanzlei weiterleiten werden.

Informationsblatt für Geistliche :