Diese Kollekte soll es dem Bischof der Diözese ermöglichen, sein Amt auszuüben. Sie leistet einen Beitrag zur Finanzierung des Ordinariats, in dem die Dienststellen zusammengefasst sind, die direkt dem Bischof unterstehen. 

Das Bistum erhält keinerlei Subventionen vom Staat und erhebt keine Steuern oder Beiträge für die Kirche. Seine eigenen Einnahmen sind unzulänglich. Neben den Beiträgen der kantonalen kirchlichen Gremien beruht das finanzielle Gleichgewicht des Ordinariats auf den Spenden und Kollekten für die Bedürfnisse der Diözese.