Die Arbeit des Diözesangerichts, auch als «Offizialat» bekannt, besteht in der Ausübung der richterlichen Gewalt des Bischofs. Es ist eine beratende Tätigkeit seitens des Bischofs und der Priester. Diese Aufgabe wird von dem Offizial wahrgenommen, der das Diözesangericht verwaltet und leitet.

 

Es gilt, Anleitung zu geben für Prozesse wie die gerichtliche oder urkundliche Prozedur im Falle der Ehenichtigkeit und diese Fälle  abzuklären; Anträge für Dispens von priesterlichen Pflichten; Strafprozesse betreffend das kanonische Kirchenrecht und über die betroffenen Personen zu urteilen usw.

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